Herr Rische, am Dienstag lädt Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen zur letzten Runde des „Regierungsdialogs Rente“. Ihr neues Lieblingsprojekt ist die Zuschussrente: Sie will langjährig Versicherten, die immer privat vorgesorgt haben, die kleine Rente auf 850 Euro im Monat aufstocken. Was halten Sie davon?
Das Modell mag interessant sein. Dagegen spricht: Es ist hilft erst in zweiter Linie im Kampf gegen Altersarmut, es ist eine Fürsorgeleistung und daher ein Fremdkörper im Rentensystem, und nicht zuletzt ist die Finanzierung ungeklärt.
Es gibt kaum Fürsprecher für die Zuschussrente. Ist sie damit vom Tisch?
Den Eindruck habe ich nicht, im Ministerium wird über Varianten nachgedacht. Allerdings bleibt immer das Problem der Finanzierung. Aus meiner Sicht muss eine Fürsorgeleistung wie die Zuschussrente aus Steuermitteln finanziert werden. Ob der Bundesfinanzminister einspringt, ist aber noch offen. Mein Rat wäre, die Zuschussrente zurückzustellen und in der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Lösung zur Bekämpfung von Altersarmut zu suchen.
Die Ministerin will mit der Zuschussrente auch Frauen helfen, die lange Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben. Was halten Sie davon, älteren Müttern die Kindererziehungszeiten stärker bei der Rente anzurechnen?
Solche Überlegungen sind gut nachzuvollziehen. Auch für diese Leistungen müsste allerdings der Bundesfinanzminister aufkommen. Aber für zusätzliche Leistungen, die sich schnell auf Milliardenbeträge summieren, ist kein Geld da. Deshalb lässt sich das Projekt zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht realisieren. Im übrigen halte ich den Ansatz für sinnvoll, konkrete Verbesserungen zielgerichtet auf bestimmte Personenkreise zu konzentrieren, wie etwa Frauen, die Kinder erziehen oder Pflegepersonen.
Kennen Sie bessere Instrumente gegen Altersarmut?
Wir müssen uns jetzt auf das Wesentliche konzentrieren. Der Schwerpunkt der Reform sollte auf Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente liegen. Hier zeigen sich schon heute zum Teil erhebliche Defizite. Erwerbsgeminderte haben ein deutlich höheres Risiko, in Altersarmut zu fallen. Während wir unter denen, die Altersrente beziehen, heute nur 2 Prozent finden, die zusätzlich staatliche Grundsicherung bekommen, sind es unter den Erwerbsgeminderten 9,5 Prozent. Das ist ein dramatischer Unterschied. In den letzten Jahren sind die neu zugehenden Renten der Erwerbsgeminderten aus verschiedenen Gründen immer weiter gesunken. Hier muss etwas passieren. Die nun geplante Verlängerung der Zurechnungszeit ist wichtig, kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Mir scheint es sinnvoll, ein oder zwei Arbeitsjahre vor dem Versicherungsfall, die ja oft schon von Krankheit, von verminderter Arbeitsfähigkeit und daher geringeren Verdiensten gekennzeichnet sind, bei der Rentenberechnung besser zu bewerten.
Die Arbeitnehmer sollen immer länger arbeiten, zugleich leiden sie unter höherem Arbeitstempo und zunehmender Arbeitsverdichtung. Reicht die Absicherung gegen Erwerbsminderung überhaupt noch aus?
Hier gibt es ein Defizit. Eine Versorgungslücke in der Altersrente lässt sich beispielsweise durch eine Riester-Rente kompensieren. Solche Produkte fehlen aber im Fall der Erwerbsminderung weitgehend. Vielleicht sollten wir die Möglichkeit schaffen, dass jeder künftig zusätzlich über freiwillige Rentenbeiträge auch für den Fall der Erwerbsunfähigkeit ergänzend vorsorgen kann. Er könnte damit ein Polster aufbauen, um die Erwerbsminderungsrente aufzustocken oder Rentenabschläge „abzukaufen“, wenn er vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Das ist keine Sache, die am einzelnen hängen bleiben muss. Das könnte man auch tarifvertraglich regeln.
Wie viel würde das die Rentenkassen kosten?
Eine Verlängerung der Zurechnungszeit würde im letzten Schritt - also nach 2029 - etwa 750 Millionen Euro im Jahr kosten und eine bessere Bewertung von Zeiten vor dem Eintritt der Erwerbsminderung rund 200 Millionen Euro jährlich.
Wie soll die Politik jenen helfen, die am häufigsten von Altersarmut bedroht sind, also den Langzeitarbeitslosen und den Solo-Selbständigen?
Das sind zwei verschiedene Dinge. Langzeitarbeitslose kann man, ehrlich betrachtet, nur vor der Rente auf Sozialhilfeniveau bewahren, indem man Langzeitarbeitslosigkeit vermeidet, ihnen also hilft, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Derzeit gelingt das ja auch.
Und was ist mit der Absicherung der Solo-Selbständigen, die nur selten genug für das Alter zurücklegen?
Hier müssen wir etwas tun. Mein Vorschlag ist, die Solo-Selbständigen zumindest mittelfristig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Sollte es nicht reichen, dass der Selbständige nachweisen kann, dass er in irgendeiner Form vorsorgt?
Das ist der alte Streit zwischen Pflichtversicherung und Versicherungspflicht. Hier scheint mir eine solidarische Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoller. Auch das Ministerium scheint mir eher zur Pflichtversicherung zu tendieren. Man müsste dabei allerdings über Übergangslösungen bei der Einführung nachdenken.
Frau von der Leyen will in ihrem Gesetz außerdem die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner unter 65 Jahren lockern...
... darüber wird es keinen großen Dissens mehr geben. Hier müssen noch einige eher technische Fragen beantwortet werden. Denn die Sozialpartner haben ein Interesse daran, eventuell über auch diese „Kombirente“ tarifvertragliche Regelungen zu schaffen, die den Übergang zur „Rente mit 67“ erleichtern.
Das ist ein gutes Stichwort. 2012 ist das Jahr, in dem der erste Schritt der „Rente mit 67“ einsetzt. Sind Sie überrascht, dass die Politik der Forderung, sie zu revidieren, widerstanden hat?
Nein, ich bin nicht überrascht. Ich denke, dass die Vernunft sich durchgesetzt hat. Aber wir können uns darauf nicht ausruhen. Nötig sind zum einen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. Zum anderen müssen wir uns auf Mehraufwendungen für die berufliche und medizinische Rehabilitation einstellen. Hier brauchen wir - wenn wir bei der Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungskraft der Arbeitnehmer erfolgreich sein wollen - in nächster Zeit höhere Finanzmittel, als der „Reha-Deckel" von rund 5 Milliarden Euro vorsieht. Die Politik sollte hier in den Anstieg des Reha-Topfes eine Komponente einbauen, die den demographischen Wandel berücksichtigt.
Gehen Sie trotz der Herausforderungen guten Mutes in das neue Jahr?
Ja. Die Rentenkassen sind gut gefüllt. Die Beitragszahler können im Januar mit einer Senkung des Beitragssatzes von 19,9 auf 19,6 Prozent rechnen, und die Rentner im Sommer nach derzeitigem Stand mit Aufschlägen von 2,3 Prozent im Westen und 3,2 Prozent im Osten. Das sind doch gute Nachrichten.
Können wir damit auch in den nächsten Jahren rechnen?
Kein Mensch kann beurteilen, wie sich die Eurokrise auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt auswirken wird. Selbstbewusst können wir sagen: Wir haben die letzte Krise gut gemeistert.
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