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Rentenformel Wie die Renten errechnet werden

13.08.2003 ·  Das deutsche Rentenrecht ist zugleich einfach und ungeheuer kompliziert. Jede Rente ergibt sich aus der Multiplikation von vier Faktoren. Doch das Ergebnis wird noch einmal modifiziert.

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Das deutsche Rentenrecht ist zugleich einfach und ungeheuer kompliziert. Das liegt daran, daß nahezu jeder der staatlichen Rentenversicherung angehört, die meisten zwangsweise als Pflichtmitglied. Weil so viele Menschen betroffen sind, wird mit dem Ziel größerer Gerechtigkeit ein einfaches Prinzip an sehr unterschiedliche persönliche Gegebenheiten angepaßt.

Jede Rente ergibt sich aus der Multiplikation von vier Faktoren (Grundformel), wobei das Ergebnis jedoch anschließend gegebenenfalls noch modifiziert wird. Die Grundformel für die Höhe der Monatsrente lautet: Rentenartfaktor mal Entgeltpunkte mal Zugangsfaktor mal aktueller Rentenwert. Gelegentlich werden Entgeltpunkte und Zugangsfaktor zum Faktor "persönliche Entgeltpunkte" zusammengefaßt. Was tatsächlich ausgezahlt wird, hängt aber von weiteren Umständen ab, zum Beispiel davon, ob der Rentenempfänger der Krankenversicherung der Rentner angehört oder nicht.

Rentenarten, Rentenartfaktoren, Entgeltpunkte

"Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden geleistet wegen Alters, verminderter Erwerbsfähigkeit und Todes", heißt es in der Broschüre Nummer 1 - von insgesamt 16 - des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) in Frankfurt. Der zitierte Satz beschreibt die Rentenarten, die den Rentenartfaktor bestimmen. Der normalen, im Alter 65 Jahre einsetzenden Altersrente (Regelaltersrente) ist der Rentenartfaktor 1 zugewiesen. Für die sogenannte große Witwenrente sind 0,6 anzusetzen beziehungsweise 0,55 (bei Eheschließungen nach 2001 oder bei Eheschließungen davor, wenn beide Ehegatten vor dem 1. Januar 1962 geboren sind). Ausschlaggebend für die Höhe der Regelaltersrente sind, da hier auch der Zugangsfaktor den Wert 1 hat, die Zahl der Entgeltpunkte und der aktuelle Rentenwert.

Einen Entgeltpunkt erwirbt, wer in einem Jahr genau ein Arbeitseinkommen in Höhe des Durchschnittseinkommens aller Versicherten erzielt hat. Wer in seinem Arbeitsleben in einem Jahr mehr als den Durchschnitt verdient, erwirbt in diesem Jahr mehr als einen Entgeltpunkt; wer darunter liegt, erhält nur den Bruchteil eines Entgeltpunkts.

Beitragsbemessungsgrenze schränkt Entgeltpunkte ein

Weil die erzielten Arbeitseinkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (alte Bundesländer: 61 200 Euro im Jahr oder 5100 Euro monatlich, neue Bundesländer 51 000 Euro im Jahr oder 4250 Euro monatlich) erfaßt werden, sind die Möglichkeit zum Erwerb von Entgeltpunkten begrenzt. Beitragszahlungen auf Basis der Beitragsbemessungsgrenze brachten jeweils etwa 1,8 Entgeltpunkte. Wer 40 Jahre lang bis 2003 Höchstbeiträge entrichtet hat, verfügt folglich über angenommen 72 Entgeltpunkte.

Der aktuelle Rentenwert ist keine feste Größe, und er ist in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich hoch. Er wird neu bestimmt, wenn es zu einer Rentenanpassung kommt, die seit 1972 grundsätzlich zum 1. Juli eines Jahres erfolgt. Der aktuelle Rentenwert ist zuletzt mit Wirkung zum 1. Juli 2003 leicht erhöht worden. Er stieg in den alten Bundesländern von 25,86 auf 26,13 Euro und in den neuen Bundesländern von 22,70 auf 22,97 Euro. Für 72 Entgeltpunkte gibt es also jetzt in den alten Bundesländern eine (Brutto-)Monatsrente von 1881,36 Euro (72 mal 26,13).

„Renteninformationen“ nach und nach für alle Versicherten

Eine recht gute Vorstellung von der Höhe des Rentenanspruches vermittelt also die Kenntnis der bislang erworbenen Zahl von Entgeltpunkten. Wer den auf heute ermittelten Anspruch auf den Zeitpunkt hochrechnen will, zu dem er in Rente geht, muß die Zahl der bis dahin noch hinzukommenden Entgeltpunkte und den bei Renteneintritt geltenden Rentenwert schätzen. Aus heutiger Sicht ist es nicht angebracht, allzu große jährliche Wachstumsraten dieses Rentenwertes zu unterstellen. Eigene Berechnungen werden sich jedoch zunehmend erübrigen. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat mit der Zusendung von sogenannten "Renteninformationen" begonnen, die Schritt für Schritt alle Versicherten erhalten sollen.

Die Rentenformel

Rentenartfaktor × Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert

= Monatsrente

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.08.2003, Nr. 187 / Seite 10 , Erl.
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