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Regelungen für Medikamentenpreise Festbeträge und Rabatte sparen Arzneikosten

10.03.2010 ·  Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr schätzungsweise 30 Milliarden Euro allein für Arzneimittel ausgegeben. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will daher Pharmahersteller unter anderem mit Zwangsrabatten zu Preissenkungen zwingen. Schon jetzt gibt es mehr als 27 Regulierungsinstrumente wie Festbeträge oder Rabatte, um die Preise zumindest teilweise zu steuern.

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Die gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr schätzungsweise 30 Milliarden Euro allein für Arzneimittel ausgegeben. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) will daher Pharmahersteller unter anderem mit Zwangsrabatten zu Preissenkungen zwingen. Schon jetzt gibt es mehr als 27 Regulierungsinstrumente wie Festbeträge oder Rabatte, um die Preise zumindest teilweise zu steuern.

Arzneimittelpreise und Zuschläge

Die Pharmahersteller können ihre Preise selbst bestimmen. Daher sind viele Arzneien in Deutschland teurer als anderswo. Der Apothekenverkaufspreis setzt sich aus diesem Herstellerabgabepreis und Zuschlägen zusammen: Apotheker erhalten für jedes rezeptpflichtige Medikament einen Zuschlag von drei Prozent des Einkaufspreises zuzüglich eines sogenannten Abgabehonorars von 8,10 Euro je Packung. Davon müssen sie 2,30 Euro wieder abziehen, als Rabatt für die Kassen. Der Großhandel erhebt zudem einen Zuschlag von knapp sieben Prozent auf den Abgabepreis. Die Kosten für rezeptpflichtige Arzneien erstatten die Kassen, Patienten müssen mindestens fünf und höchstens zehn Euro zuzahlen.

Teure Originalpräparate

Für einen neu entwickelten Arzneiwirkstoff wird Pharmaherstellern 20 Jahre lang Patentschutz gewährt. Diese neuen, patentgeschützten Medikamente gelten als echte Kostentreiber. Kritiker bemängeln zudem, dass vielfach kaum ein Zusatznutzen für Patienten belegt sei. Gleichwohl müssen die Kassen den von der Industrie diktierten Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel zunächst erstatten. Das gilt auch für besonders teure Spezialpräparate, für die es keine Therapiealternativen gibt. Die sogenannten Solisten sind laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 60 Prozent des Ausgabenanstiegs in den letzten zehn Jahren verantwortlich.

Bei den innovativen Medikamenten setzt nun auch Rösler an. Er will das Preismonopol der Hersteller brechen und sie zu Preisverhandlungen mit den Kassen zwingen. Im Extremfall droht der Industrie ein festgesetzter Höchstpreis. Kurzfristig sollen „Zwangsrabatte und Preismoratorien“ die Kosten bremsen. Rösler erhofft sich davon mindestens zwei Milliarden Euro Einsparungen im Jahr.

Generika

Nach Ablauf des Patentschutzes können auch andere Unternehmen den betreffenden Wirkstoff unter anderem Namen vermarkten. Für viele Originalpräparate gibt es mit den sogenannten Generika daher günstige Alternativen.

Festbeträge

Nach Ablauf des Patentschutzes können für Arzneien seit 1989 Festbeträge bestimmt werden, bis zu deren Höhe die Kassen die Kosten erstatten. Die Hersteller können ihre Preise auf diese Festbeträge absenken. Andernfalls muss der Patient die Differenz zum Festbetrag selbst zahlen. Mindestens einmal jährlich werden die Festbeträge überprüft und korrigiert. Mittlerweile sind mehr als 70 Prozent der Arzneimittelverordnungen durch Festbeträge geregelt, das entspricht fast der Hälfte des GKV-Umsatzes mit Arzneien. Für 2010 werden durch bereits beschlossene Festbeträge Einsparungen von rund 4,6 Milliarden Euro erwartet.

Kosten-Nutzen-Bewertung

Patentgeschützte Präparate, die nicht unter die Festbetragsregelung fallen, können beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) einer Kosten-Nutzen-Bewertung unterzogen werden. Dessen Urteil führt mitunter dazu, dass ein Arzneimittel nicht mehr von den Kassen bezahlt wird. Der Gesundheitsminister will eine Nutzenbewertung für die Hersteller nun zur Pflicht machen und zwar, bevor ein neues Präparat auf den Markt kommt.

Rabatte

Jede gesetzliche Kasse kann mit Arzneimittelherstellern Rabatte aushandeln. Apotheker sind verpflichtet, die Versicherten vorrangig mit den Vertragspräparaten der jeweiligen Kasse zu versorgen, es sei denn, der Arzt hat ausdrücklich ein bestimmtes Medikament verordnet. Laut GKV haben die Kassen durch Rabattverträge im Jahr 2009 über 500 Millionen Euro gespart.

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