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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Reformpläne Zuschussrente bis zu 850 Euro für Geringverdiener

 ·  Geringverdiener, die lange Jahre gearbeitet und daneben auch privat vorgesorgt haben, sollen im Alter nicht auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sein. Sie sollen „Zuschussrente“ bekommen. Die Reform der Altersvorsorge für Selbständige wird derweil aufgeschoben.

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© dapd Geringverdiener sollen nach den Plänen von Arbeitsministerin von der Leyen im Alter eine Zuschussrente erhalten

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat ihre Rentenreformpläne abgespeckt, um die umstrittene „Zuschussrente“ für Geringverdiener schnell auf den Weg zu bringen. Bis nächste Woche sollen die Details des Rentenpakets abgestimmt sein, das neben der Zuschussrente Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner und die Lockerung der Hinzuverdienstgrenzen für Frührentner enthält.

Reform der Altersvorsorge für Selbständige erst später

Dagegen schiebt von der Leyen die komplizierten Änderungen der Altersvorsorge für Selbständige zunächst auf. Unklar ist, ob die geplante Aufstockung des Budgets für die medizinische Rehabilitation Teil des Rentenpakets wird; eventuell könnte dies später gesondert beschlossen werden. Das Rentenpaket soll fertig sein, wenn am 21. März im Kabinett die mittelfristige Finanzplanung von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verabschiedet wird.

Mit der Reform will von der Leyen Menschen mit langen Versicherungszeiten und zusätzlicher Vorsorge im Alter die staatliche Grundsicherung ersparen. Sie sollen die „Zuschussrente“ von bis zu 850 Euro im Monat bekommen.

Die Ministerin musste für den Vorschlag viel Kritik hinnehmen. Moniert wurde, dies sei kein Beitrag gegen Altersarmut, passe nicht ins Rentensystem und koste Milliarden. Von der Leyen hat nun das Modell einer „modifizierten Zuschussrente“ vorgelegt. Danach soll ein Rentner, der nach 35 Jahren Beitragszahlung (mit Kindererziehungs- und Pflegezeiten) anders als ein Durchschnittsverdiener auf weniger als einen Entgeltpunkt je Jahr kommt, von einer Aufwertung profitieren. Um Fehlanreize zu vermeiden und nicht ausgerechnet die „Zahnarztgattin mit Teilzeitarbeit“ zu begünstigen, sollen andere Einkommen auf die Zuschussrente angerechnet werden - nicht jedoch Einkünfte aus privater und betrieblicher Altersvorsorge.

Finanzierung über Beiträge und Steuern

Zur Finanzierung der Zuschussrente, die um 2030 etwa 2 bis 3 Milliarden Euro kosten dürfte, ist eine Mischung aus Beiträgen und Steuern vorgesehen. Schäuble hatte eine reine Steuerfinanzierung abgeblockt. Das Arbeitsministerium präsentiert nun ein Verrechnungsmodell: Aus der Zuschussrente ergäben sich für den Bund Einsparungen bei der Grundsicherung im Alter. Zudem sinke der milliardenteure Zuschuss des Bundes für die Knappschaft. Luft gebe es auch, weil die Ausgaben für versicherungsfremde Leistungen zurückgingen. Außerdem soll der Rentenbeitragssatz in nächster Zeit weniger sinken als möglich, um Spielraum für die Zuschussrente zu gewinnen.

Im Entwurf sind ferner Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner verankert. Wer erwerbsunfähig wird, erhält heute eine Rente, als hätte er bis zum 60. Lebensjahr gearbeitet. Die Zurechnungszeit soll schrittweise auf 62 Jahre steigen, und die letzten Jahre vor Rentenbeginn sollen aufgewertet werden. Dies kostet einen hohen dreistelligen Millionenbetrag. Mit der Reform sollen darüber hinaus die Zuverdienstgrenzen für Frührentner angehoben werden („Kombirente“). Wer vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in Ruhestand geht, soll bis zu seinem alten Einkommen dazuverdienen können. Derzeit ist dies auf 400 Euro begrenzt.

Nächste Woche wird von der Leyen überdies die Rentenanpassungen verkünden. Voraussichtlich können Rentner im Westen mit einer Erhöhung um 2,3 Prozent rechnen, im Osten mit 3,2 Prozent.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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