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Reform der Unternehmenssteuern 8,5 Milliarden Euro Entlastung für Unternehmen

03.11.2006 ·  Von der Abgeltungssteuer bis zur Zinsschranke mit Flucht-Klausel: FAZ.NET präsentiert die Details der geplanten Reform der Unternehmenssteuern.

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Kräftige Senkung der Steuersätze auf einbehaltene Gewinne, Zinsschranke mit Flucht-Klausel und Abgeltungssteuer: Das alles sind Teile der geplanten Unternehmenssteuerreform, über die die Finanzpolitiker der großen Koalition, angeführt von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), am Donnerstag nachmittag abschließend berieten. Die wichtigsten Eckpunkte sind:

Die erwarteten Steuerausfälle liegen bei 5 Milliarden Euro. Die Senkung der Steuersätze und die zusätzlichen Maßnahmen zur Entlastung der deutschen Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen addieren sich auf rund 27 Milliarden Euro. Hinzu kommt die Einführung einer Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 mit 1,7 Milliarden Euro. Durch eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage sollen gut 20 Milliarden Euro gegenfinanziert werden. Mit etwa 3,5 Milliarden Euro soll sich die Reform selbst finanzieren, weil es für Unternehmen attraktiver wird, Gewinne in Deutschland entstehen zu lassen.

Auf einbehaltene Gewinne werden die Steuersätze zum 1.1.2008 auf 29,8 Prozent gesenkt. Bisher addieren sich Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, die Kapitalgesellschaften (also AG und GmbH) zahlen müssen, auf durchschnittlich 39 Prozent. Kein anderes EU-Land hat so hohe Steuersätze. Mit der Neuregelung würde Deutschland ins Mittelfeld rutschen. Nach den Vorschlägen der Arbeitsgruppe sinkt der Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent. Die Steuermeßzahl der Gewerbesteuer soll von 5 auf 3,5 Prozent gesenkt werden.

Ausgeschüttete Gewinne werden nochmals besteuert. An die Stelle des Halbeinkünfteverfahrens soll die Abgeltungssteuer treten. Von einem Gewinn von 100 Millionen Euro werden somit künftig auf Unternehmensebene knapp 30 Millionen Euro an Steuern fällig. Wenn die verbliebenen gut 70 Millionen Euro komplett ausgeschüttet werden, sind darauf nochmals 25 Prozent plus Soli abzuführen, also etwa 18 Millionen Euro. Die Gesamtbelastung liegt damit bei 48 Prozent des ursprünglichen Gewinns. Gegebenenfalls wird auf die Dividende auch noch Kirchensteuer fällig.

Personengesellschaften, die nicht Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer zahlen, sollen ebenfalls von der Reform profitieren. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, den einbehaltenen (thesaurierten) Gewinn wie Körperschaften mit nur 29,8 Prozent zu versteuern. Allerdings müssen sie dann ihre Entnahme nochmals versteuern. Die Thesaurierungsvariante ist jedoch nur für sehr große Personengesellschaften attraktiv. Denn das rechnet sich nur, wenn man ordentlich Gewinn macht. Da die Einkommensteuer - anders als die Körperschaftsteuer - keinen festen Steuersatz hat, sondern bei Null beginnend langsam mit dem Einkommen oder Gewinn steigt, haben mehr als 80 Prozent der Unternehmen, die ihr unterliegen, derzeit schon eine effektive Belastung von weniger als 20 Prozent, wie Steinbrück wiederholt berichtet hat.

Die Thesaurierungsbegünstigung ist schwierig auszugestalten, da dazu für jeden Gesellschafter ein eigenes Konto eingerichtet werden und kontrolliert werden muß, daß keine verdeckten Gewinnausschüttungen vorgenommen werden. Kleine Unternehmen sollen zudem von einer großzügigeren Ansparabschreibung profitieren. Natürliche Personen sollen als Einzelunternehmer oder Mitunternehmer 25 Prozent des Gewinns eines Wirtschaftsjahrs, höchstens aber 100 000 Euro in eine gewinnmindernde Rücklage einstellen. Es ist nicht notwendig, dafür eine konkrete Investition zu nennen.

In vier Jahren muß das Geld für die Anschaffung eines Wirtschaftsguts genutzt werden. Andernfalls soll die Rücklage nachträglich mit einem Zinsaufschlag versteuert werden müssen. Um zu verhindern, daß Erträge in steuergünstigere Länder verlagert werden, soll eine Zinsschranke mit Flucht-Klausel in das Steuerrecht eingefügt werden. Sie soll nur Unternehmen treffen, die mindestens 1 Million Euro Zinskosten im Jahr haben. Der nicht anerkannte Aufwand soll vorgetragen werden können, um später genutzt werden zu können. Die Zinsschranke soll nicht greifen, wenn nachgewiesen wird, daß das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital im Konzern nicht günstiger ist als im geprüften Unternehmen.

Mit der Wertpapierleihe sollen Gestaltungen aus der unterschiedlichen Behandlung von Beteiligungserträgen ausgeschlossen werden. Der Handel mit Verlustvorträgen bei der Körperschaftsteuer soll mit einer verschärften Mantelkaufregelung erschwert werden. Völlig neu ist die geplante Besteuerung von Funktionsverlagerungen. Damit will man verhindern, daß ertragversprechende Tätigkeiten auf ein Unternehmen im niedrig besteuernden Ausland übertragen werden, während die übrigen Konzernunternehmen in Deutschland nur noch Routinefunktionen mit niedrigen Gewinnchancen ausüben.

Das zielt auf eine stärkere Besteuerung von immateriellen Wirtschaftsgütern, die übertragen werden. Dies wäre eine weitreichende Neuregelung. Ausgestaltung und das damit verbundene Steueraufkommen sind relativ unklar. In der Gewerbesteuer soll die hälftige Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen entfallen, statt dessen sollen alle Zinskosten und die Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten und Leasingraten zu 25 Prozent dem Gewinn zugeschlagen werden.

Die gezahlte Gewerbesteuer soll künftig nicht mehr als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Personengesellschaften können jedoch die Gewerbesteuer mit einem Anrechnungsfaktor mit der Einkommensteuer verrechnen, so daß sie dadurch letztlich nicht zusätzlich belastet werden.

Zum 1.1.2009 soll schließlich die Abgeltungssteuer eingeführt werden. Alle Zinsen, Dividenden, Investmenterträge, Zertifikatserträge und alle Gewinne aus dem Verkauf privater Wertpapiere, die nach 2008 angeschafft wurden, sollen mit einem Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Soli und Kirchensteuer besteuert werden. Die geltende „Veräußerungsfrist“ soll entfallen. Die Verlustverrechnung wird auf die Einkünfte aus Kapitalanlagen begrenzt. Beteiligungserträge und Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen von Unternehmen sollen wie bisher belastet werden.

Die Kreditinstitute führen demnach für die Sparer künftig die Abgeltungssteuer auf die Bruttoerträge ab, die nur durch den neuen Sparer-Pauschbetrag (alter Sparer-Freibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag) reduziert werden. Man soll die Kapitaleinkünfte aber wie bisher mit einer Steuererklärung versteuern. Das lohnt sich, wenn die gesamten Einkünfte nicht allzu hoch sind. Die Sichtung der Bankkonten für den Fiskus zur Kontrolle der Kapitaleinkünfte soll entfallen.

Quelle: mas. / F.A.Z., 03.11.2006, Nr. 256 / Seite 15
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