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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Zumwinkel gesteht „Der größte Fehler meines Lebens“

 ·  Der frühere Deutsche-Post-Chef Klaus Zumwinkel hat vor Gericht gestanden, Steuern hinterzogen zu haben. Der von der Anklage gegen ihn erhobene Vorwurf treffe zu, sagte er am Donnerstag vor dem Bochumer Landgericht. Zumwinkel sprach von dem „größten Fehler meines Lebens“.

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Im Steuerhinterziehungsprozess gegen ihn hat der frühere Postchef Klaus Zumwinkel am Donnerstag zu Beginn der Verhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt. „Der Anklagevorwurf trifft zu“, sagte der Manager vor dem Landgericht Bochum. „Es war der größte Fehler meines Lebens. Ich bereue mein Fehlverhalten und ich werde die Folgen tragen.“ Zumwinkel wird vorgeworfen, über eine Stiftung in Liechtenstein knapp eine Million Euro hinterzogen zu haben.

Der langjährige Postchef sagte, die Folgen der Tat seien schmerzlich, besonders das Ende der beruflichen Tätigkeit, die sein Leben gewesen sei. Wegen der spektakulären Durchsuchung hätten seine Familie und er zudem bitter gebüßt. Er habe in Briefen und Telefonanrufen Drohungen erhalten.

Zumwinkel hat nach eigenen Worten inzwischen alle Steuerschulden mit Zinsen beglichen. „Der Steuerschaden ist wieder gutgemacht“, sagte er. Er habe bewusst darauf verzichtet, einen Rechtsstreit darüber zu führen, wie die Staatsanwaltschaft an ihre Informationen gekommen sei. „Ich will hier reinen Tisch machen.“

Einer der spektakulärsten deutschen Steuerprozesse

Die Ermittler kamen auf die Spur Zumwinkels, weil ein Informant dem Bundesnachrichtendienst eine DVD mit Bankdaten aus Liechtenstein verkaufte. Das Vorgehen wurde damals von dem Fürstentum scharf kritisiert. Zumwinkel wurde gegen eine Kaution nicht eingesperrt und kann auf eine Bewährungsstrafe hoffen.

Das Verfahren, einer der spektakulärsten Steuerhinterziehungsprozesse in der Geschichte der Bundesrepublik, hatte am Morgen begonnen. Zumwinkel ist angeklagt, in den Jahren 2002 bis 2006 die Steuern am Fiskus vorbeigelenkt zu haben. Der Multi-Millionär soll Einkünfte aus dem in seiner Liechtensteiner Stiftung Devotion Family Foundation eingebrachten Vermögen verschwiegen haben. Das Stiftungsvermögen betrug den Ermittlungen zufolge Ende 2006 mehr als 11,8 Millionen Euro.

Steueraffäre beendete eine glänzende Karriere

Die spektakuläre Hausdurchsuchung bei dem heute 65 Jahre alten Manager im Februar vergangenen Jahres war der Auftakt für eine großangelegte bundesweite Razzia gegen mutmaßliche Steuersünder. Zumwinkel ist der prominenteste Beschuldigte in der Liechtenstein-Affäre, in der die Bochumer Staatsanwaltschaft bisher 450 Ermittlungsverfahren einleitete.

Für den Manager bedeutete die Steueraffäre das Ende seiner glänzenden Karriere. Zumwinkel übernahm 1989 auf Bitten des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl die Führung der „gelben“ Post. Er brach veraltete Strukturen auf und machte aus dem Staatsunternehmen einen weltweit führenden Logistikkonzern mit rund 500.000 Mitarbeitern. Lange Zeit galt Zumwinkel deshalb als Vorzeigemanager und einer der mächtigsten Konzernlenker Deutschlands.

Bewährungsstrafe wahrscheinlich

Die Bilder, wie Zumwinkel vor laufenden Kameras von der Staatsanwältin Margrit Lichtinghagen aus seinem Haus im Kölner Nobelviertel Marienburg geführt und zur Vernehmung nach Bochum gebracht wurde, zerstörten jedoch dieses Image. Der Manager räumte kurz darauf nicht nur den Chefsessel bei der Post, sondern legte auch seine Aufsichtsratsmandate bei der Deutschen Telekom, der Postbank und erst vor wenigen Wochen auch beim Touristik- und Handelskonzern Arcandor nieder.

Für das Verfahren sind nur zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil dürfte damit spätestens am Montag verkündet werden. Nach der bisherigen Urteilspraxis des Bochumer Gerichts gilt es als wahrscheinlich, dass Zumwinkel mit einer Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren rechnen muss. Hinzu kommen dürfte allerdings eine Geldbuße in beträchtlicher Höhe.

Richter dementiert Berichte über Absprache zur Strafhöhe

Zum Auftakt des Steuerstrafprozesses hat Richter Wolfgang Mittrup Berichte über Absprachen dementiert. Der Vorsitzende der 12. Strafkammer am Bochumer Landgericht sagte am Donnerstag: „Eine irgendwie geartete Absprache zur konkreten Strafhöhe gab und gibt es bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht.“ Außerdem gebe es für Zumwinkel keinerlei Sonderbehandlung - weder im positiven noch im negativen Sinne.

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