Sowohl auf der Agenda des deutschen Gesetzgebers als auch der EU-Kommission stehen unter dem Oberbegriff „Corporate Mobility“ eine Vielzahl von Initiativen, die die Mobilität von Unternehmen erhöhen sollen. Auf europäischer Ebene gibt es mehrere solcher Maßnahmen: die Verschmelzungsrichtlinie, die Einführung der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) und die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Sitzverlegung, die allerdings zur Disposition steht. In Deutschland stellt insbesondere die Reform des GmbH-Rechts einen weiteren Schritt auf dem Weg zu verstärkter Mobilität dar.
Richtlinie aufgeschoben
Die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verschmelzung, die es Unternehmen leichter macht, mit Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der EU zu fusionieren, soll bis zum 15. Dezember 2007 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden; in Deutschland ist dies bereits geschehen. Eine der wesentlichen Prioritäten auf europäischer Ebene ist derzeit die Schaffung einer weiteren europäischen Gesellschaftsform, der EPG – vergleichbar der deutschen GmbH. Bis Mitte 2008 soll ein Entwurf für ein solches Statut vorliegen. Anders als das bereits bestehende Statut der Europäischen Gesellschaft (SE), das eher für große Kapitalgesellschaften geeignet ist, soll die EPG vor allem den Bedürfnissen kleiner und mittelständischer Unternehmen entsprechen.
Vorrang für „Privatgesellschaft“
Die Einführung einer Richtlinie zur grenzüberschreitenden Verlegung des Satzungssitzes ist von der EU-Kommission lange Zeit ins Auge gefasst worden. Allerdings hat sich der Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy Anfang Oktober letztlich gegen eine Verabschiedung in absehbarer Zeit ausgesprochen. Das Vorhaben wird vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und den Möglichkeiten durch die Verschmelzungsrichtlinie nicht für zwingend erforderlich erachtet. Es hat aber auch zusätzlich politischen Widerstand in einigen Mitgliedstaaten ausgelöst.
Ob die Bemühungen um diese Richtlinie wiederaufgenommen werden, ist derzeit fraglich. Dies dürfte vor allem vom Erfolg des EPG-Statuts abhängig sein. Aus deutscher Sicht erscheint es durchaus sinnvoll, die Anstrengungen vorläufig auf die Umsetzung des EPG-Vorhabens zu konzentrieren, die Sitzverlegungsrichtlinie aber durchaus im Blick zu behalten. Eine Wiederaufnahme wäre zu begrüßen, da es im Sinne des Binnenmarkts nur förderlich sein kann, Unternehmen möglichst viele Optionen an die Hand zu geben, damit sie ihre Geschäftstätigkeit grenzüberschreitend ausführen können.
GmbH-Reform kommt
Besonders wichtig bei der Reform des GmbH-Rechts ist es, dass es deutschen GmbHs – und auch Aktiengesellschaften – künftig erlaubt ist, den Satzungssitz getrennt vom Verwaltungssitz als dem tatsächlichen Schwerpunkt der Tätigkeit festzulegen. Diese Neuregelung ermöglicht es Gesellschaften, zukünftig ihren Verwaltungssitz in einen anderen Mitgliedstaat zu verlegen und ihre Geschäftstätigkeit vor Ort auszuüben.