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Wirtschaftskriminalität Zypries lehnt Strafrecht für Unternehmen ab

22.08.2008 ·  Bundesjustizministerin Zypries hat die Wirtschaftskriminalität als eine ernste Bedrohung für Deutschland ausgemacht. Zur Bekämpfung lehnt sie zwar ein Strafrecht für Unternehmen ab, spricht sich aber für einen stärkeren Schutz von Beschäftigten aus, die Verstöße von Kollegen oder Vorgesetzten anzeigen.

Von Joachim Jahn
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Erst die Strafverfahren wegen der Schmiergeldaffäre bei dem Elektrokonzern Siemens haben das Ausmaß von Wirtschaftsstraftaten in Deutschland aufgedeckt. Dies sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries am Freitag auf einer Tagung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price Waterhouse Coopers in Frankfurt. „Durch das Verfahren haben wir mehr über die Unternehmensstrukturen erfahren, die korrupte Machenschaften unterstützen“, sagte die SPD-Politikerin zu der Verurteilung eines früheren Siemens-Direktors vor vier Wochen zu einer Bewährungsstrafe. „Die Ermittlungen, die uns im letzten Jahr aufgeschreckt haben, verdeutlichen, vor welch großer Aufgabe wir stehen.“ Bei vielen Bürgern sei der Eindruck entstanden, das Wirtschaftsleben werde zu einem rechtsfreien Raum. Umso wichtiger sei es, Wirtschaftskriminalität zu ahnden – „und zwar öffentlich“.

Die Ministerin wandte sich jedoch gegen Forderungen, ein eigenes Strafrecht für Unternehmen einzuführen. Das deutsche Recht gehe davon aus, dass juristische Personen sich nicht als solche strafbar machen könnten, sagte sie. Doch das sei kein Nachteil, denn es gebe stattdessen das Recht der Ordnungswidrigkeiten. Nach diesen Vorschriften sei etwa gegen Siemens wegen „schwarzer Kassen“ mit Bestechungsgeldern schon eine Geldbuße von 201 Millionen Euro verhängt worden. „Die Praxis zeigt, dass gerade im Zusammenhang mit Korruptionsverfahren größeren Ausmaßes die Gerichte zunehmend von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.“ Damit besitze auch die deutsche Justiz ein „scharfes Schwert“, um Delikte angemessen bestrafen zu können.

Deutschland wird wohl künftig häufiger nach Brüssel blicken

Zypries erinnerte allerdings daran, dass die Europäische Union jüngst beschlossen hat, die Mitgliedstaaten müssten Strafen gegen Unternehmen einführen, und zwar für Umweltvergehen. Dies sei nur ein „Vorgeschmack“ darauf, dass Deutschland bei dem Thema Wirtschaftsstrafrecht künftig häufiger nach Brüssel blicken müsse, warnte sie. Durch den Vertrag von Lissabon und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs werde die Zuständigkeit für das Strafrecht künftig nicht mehr nur bei den Mitgliedstaaten liegen. „Ich halte es daher für gut möglich, dass die Kommission auch Vorschläge zum Wirtschaftsstrafrecht vorlegen wird, wenn sie dies etwa für die Durchsetzung der Binnenmarktpolitik für erforderlich hält.“

Neben den Vereinigten Staaten gibt es in Deutschland nach den Angaben der Justiz-Ressortchefin die meisten Strafverfahren wegen Bestechung unter den OECD-Ländern. Auch habe die Regierung einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Bekämpfung der internationalen Korruption weiter zu verbessern. So mache sich künftig in Deutschland schuldig, wer sich eine Bauerlaubnis im Ausland erkaufe. Kriminell sind dann auch manche Verhaltensweisen außerhalb des Wettbewerbs – etwa wenn jemand einen Bankangestellten bezahlt, um einen Kredit ohne Prüfung der Bonität zu erhalten.

Zypries für stärkeren Schutz von „Whistleblowern“

Die Rechtspolitikerin sprach sich zudem für einen stärkeren Schutz von Beschäftigten aus, die Verstöße von Kollegen oder Vorgesetzten anzeigten („Whistleblower“). Mit der GmbH-Reform, die demnächst vom Bundesrat endgültig beschlossen werden soll, werde zudem das Geschäft fragwürdiger „Firmenbestatter“ erschwert, die in der Insolvenz Vermögen beiseiteschaffen. Erweitert werden zugleich die Ausschlussgründe für die Bestellung von Geschäftsführern.“

Die Hochschule Pforzheim stellte auf derselben Veranstaltung eine Untersuchung über Wirtschaftsstraftäter vor. Das Ergebnis: Prototypische Fälle gibt es nicht. Die Motive reichen von egoistischem Streben nach Luxus und Genuss bis zu Selbstverliebtheit und Selbstüberschätzung, Abhängigkeit und Verlustangst sowie der Enttäuschung bei der Verwirklichung persönlicher Visionen. Als Gegenmittel empfehlen die Forscher: Anerkennung und Kontrolle, das Vier-Augen-Prinzip, eine Personalrotation und eine Hotline für Beschwerden.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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