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VW-Affäre Uhl zu Geldstrafe verurteilt

15.06.2007 ·  Mit einer Geldstrafe von knapp 40 000 Euro zog ein Amtsrichter in Wolfsburg einen Schlussstrich unter die Verfehlungen des bisherigen SPD-Bundestagsabgeordneten Uhl.

Von Joachim Jahn
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Das Amtsgericht Wolfsburg hat den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Uhl im Zusammenhang mit der VW-Affäre zu einer Geldstrafe von 39 200 Euro verurteilt. Uhl war Anfang Juni aus dem Bundestag ausgeschieden und vor kurzem aus der Partei sowie der Gewerkschaft IG Metall ausgetreten. In der Hauptverhandlung gestand er am Donnerstag, er habe als Betriebsrat auf Kosten seines früheren Arbeitgebers VW auf weltweiten Dienstreisen die Leistungen von Prostituierten in Anspruch genommen. Schwerer wog für den zuständigen Amtsrichter allerdings noch, dass Uhl in den vergangenen beiden Jahren mit fünf falschen eidesstattlichen Versicherungen das Landgericht Hamburg dazu gebracht hatte, Journalisten eine objektiv zutreffende Berichterstattung über den Politiker zu untersagen. Das Strafmaß wegen Beihilfe zur Untreue und falscher Versicherung an Eides statt beruht auf 280 Tagessätzen von je 140 Euro und entspricht damit mehr als neun Monaten Freiheitsstrafe.

Kurzer Prozess

Trotz seines Geständnisses weigerte sich Uhl in dem Strafprozess, der nur wenige Stunden dauerte, Fragen zur Sache zu beantworten. Als Zeuge wurde deshalb der frühere VW-Personalreferent Gebauer vernommen, der ebenfalls ein Strafverfahren zu erwarten hat. Gebauer schilderte ausführlich und erstmals in einer öffentlichen Hauptverhandlung, dass unter dem früheren VW-Personalvorstand Hartz sämtliche Kontrollen der Ausgaben des Betriebsrats außer Kraft gesetzt worden seien.

Der frühere Berater des einstigen Bundeskanzlers Schröder habe das "Prinzip der Intransparenz" eingeführt und selbst auf Firmenkosten die Dienste von Prostituierten genutzt, sagte Gebauer aus. Hartz ist in diesem Zusammenhang schon rechtskräftig wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Außerdem schilderte Gebauer den VW-Betriebsrat und niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten Lenz als jemanden, der nicht nur an diversen Treffen mit Prostituierten teilgenommen, sondern diese Treffen auch mitorganisiert habe.

Rücktritt nahe gelegt

Als Konsequenz aus dieser Aussage forderte der SPD-Fraktionsvorsitzende und Oppositionsführer im Niedersächsischen Landtag, Jüttner, seinen Parteifreund Lenz auf, sein Mandat niederzulegen. "Ich gehe davon aus, dass er das auch tut", sagte Jüttner.

In seinem "letzten Wort" bat Uhl all jene um Verzeihung, die er "enttäuscht" habe. Sein Verhalten habe nicht zu seinen persönlichen und politischen Wertvorstellungen gepasst, hatte er zuvor erklärt. Sein Verhalten schob er auf eine "Atmosphäre" im Unternehmen, die ihn die Bodenhaftung habe verlieren lassen. Der Richter sagte, einen durch die Zuwendungen erkauften "Kuschelkurs" könne man Uhl nicht nachweisen.

Nach Amtsrichter-Manier

Amtsrichter haben sonst eher mit Verkehrssündern, Ladendieben oder säumigen Mietern zu tun. Für den Wolfsburger Richter Dickhut war es deshalb schon ein ungewöhnliches Erlebnis, als er am Donnerstag über den kurz zuvor abgetretenen SPD-Bundestagsabgeordneten Uhl zu Gericht saß - und damit mitten in der VW-Affäre um geschmierte Betriebsräte und gewerbliche Liebesdienste auf Firmenkosten steckte. Sein Urteil verfasste er deshalb nach guter alter Amtsrichtermanier innerhalb einer Viertelstunde, ohne sich dazu auch nur vom Richtertisch zu entfernen.

Bei der anschließenden Verkündung bat Dickhut die wenigen Unternehmensangehörigen und die zahlreichen Pressevertreter in dem kleinen Saal daher auch, dass sie ihm dieses jetzt auch wirklich glauben sollten - trotz anders lautender Meldungen über eine Gefängnisstrafe, von der er zuvor irgendwo gelesen hatte. Die eidesstattlichen Versicherungen Uhls, die sich später als Lügen entpuppten und die Oberstaatsanwältin Wolff zuvor als "Angriff auf die Pressefreiheit" und Irreführung von Millionen von Zeitungslesern gebrandmarkt hatte, konnten Dickhut nicht allzu sehr erschüttern. Früher als Zivilrichter habe er sich angewöhnt, denen gar nicht mehr zu glauben, sagte er. So sei es in diesem Fall dann ja auch gekommen. Der frühere Parlamentarier Uhl hatte die durchaus zutreffende Berichterstattung über seine Verfehlungen mit Unterlassungsverfügungen stoppen lassen.

Unterhaltsame Aussage

Das meiste Aufsehen erregte an diesem Tag jedoch der frühere Personalmanager Gebauer. Da Uhls Geständnisfreude und Reumütigkeit bei jeglicher Nachfrage der Oberstaatsanwältin zu seinen Mittätern endeten, schritt Amtsrichter Dickhut zur Beweisaufnahme und vernahm den vorsorglich geladenen Zeugen. Gebauer erschien in Begleitung seines Anwalts, dem schleswig-holsteinischen FDP-Politiker Kubicki, und packte erstmals im Gerichtssaal aus - sichtlich zum Missfallen des grimmig zu ihm blickenden Angeklagten. So sagte Gebauer über den SPD-Politiker Lenz, der sowohl im Betriebsrat als auch im Aufsichtsrat des VW-Konzerns sitzt, er sei eine Art "Unterorganisator" der Lustreisen gewesen. Der freimütig aussagende Gebauer verstand es immer wieder, mit kleinen Scherzen für Gelächter zu sorgen und sich so auch eine Art Kronzeugenbonus für seinen eigenen Prozess zu schaffen. Etwa, als die gewohnt hartgesottene Anklägerin Wolff ihm vorhielt, die von ihm geschilderten Rotlicht-Ausflüge der Betriebsräte und ihres Personalvorstands Hartz klängen bei ihm wie anderer Leute Kaffeefahrten. Da konterte Gebauer schlagfertig: "Das stimmt - aber Highlights waren es trotzdem."

Gebauer streckte jahrelang viele dieser Zusatzleistungen vor, indem er die Rechnungen jeweils zunächst mit dem ausgereizten Dispokredit seiner Sparkasse beglich, bevor er sie - als "Eigenbeleg" deklariert - über die "Kostenstelle Führungskräfte" abrechnete. So zahlreich waren die Exkursionen der verschiedenen Mitbestimmungsgremien, dass weder der Cheforganisator noch die niedersächsische Justiz noch nachvollziehen kann, wo genau es zu jenem Missverständnis gekommen war, das unter den reisenden "Gentlemen" für großen Unmut gesorgt hatte: Strafverfolgerin Wolff tippte auf Seoul, doch Gebauer hielt auch Schanghai oder Sangsung für möglich. Er hatte damals mit dem einstigen Gesamtbetriebsratschef Volkert, dem gleichfalls noch ein Prozess ins Haus steht, vorab die Bordell-Lokalitäten ausgekundschaftet.

Doch hatten die beiden dabei die ortsüblichen Sprachregelungen missverstanden, als sie die Frage der Wirtin des Etablissements bejahten, ob die rund siebenköpfige Reisegruppe denn aus "Gentlemen" bestehe. "Die Frauen machen ja gar nichts mit", lauteten dann die Protestanrufe der Arbeitnehmervertreter bei Gebauer in der wolllüstig erwarteten Nacht. Hartz, Lenz und all die anderen hätten sich darauf in seinem Hotelzimmer versammelt, berichtete Gebauer - der Raum habe danach ziemlich ramponiert ausgesehen. Des Rätsels Lösung: Im asiatischen Rotlichtmilieu gilt ein Gentleman als jemand, der nicht gleich bei der ersten Begegnung bis zum Äußersten geht.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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