15.11.2007 · Vor dem Landgericht Braunschweig hat der Strafprozess um das „System Volkswagen“ begonnen. Im Zentrum der Vorwürfe: Bordellbesuche und Luxusreisen. Unter den Schöffen: Ein Mitarbeiter von VW. Von Joachim Jahn, Braunschweig.
Von Joachim Jahn, BraunschweigDer frühere Vorsitzende des Weltbetriebsrats von Volkswagen, Klaus Volkert, hat vor dem Landgericht Braunschweig den Vorwurf zurückgewiesen, er habe den ehemaligen Personalvorstand des Autokonzerns, Peter Hartz, zur Untreue angestiftet. Mit seiner Erklärung zog er auch den damaligen Vorstandschef Ferdinand Piëch mit in die Affäre rein. „Ich habe große Fehler gemacht, die ich sehr bedauere“, sagte er am ersten Tag des Strafverfahrens gegen ihn und den einstigen VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer. Doch die Idee, ihn mit heimlichen „Sonderboni“ von fast 2 Millionen Euro zu bedenken, sei von Hartz entwickelt worden – und zwar, nachdem Volkert Piëch um eine Gehaltsanhebung gebeten habe.
Sein Verteidiger Johann Schwenn ergänzte, für eine Kenntnis Piëchs der nun angeklagten Sonderzuwendungen spreche auch dessen Unterschrift unter einem Schreiben, mit dem Volkerts Ansprüche auf Betriebsrente aufgestockt wurde. Der bereits rechtskräftig verurteilte Hartz habe womöglich zu viel Verantwortung auf sich genommen, um zu einem schnellen Verfahrensende gegen ihn zu kommen, sagte Schwenn. Volkert warf der Staatsanwaltschaft vor, ihn mit Vorwürfen wegen vom Unternehmen bezahlter Besuche bei Prostituierten bloßzustellen.
Das „oberste Prinzip der Intransparenz“
Die mutmaßlichen Zuwendungen für ihn und seine brasilianische Geliebte in Höhe von mehr als 2,6 Millionen Euro rechtfertigte Volkert mit dem „besonderen Verständnis von Mitbestimmung“ bei VW. Den Betriebsräten seien Managementaufgaben zugewachsen, etwa bei der Entscheidung über die Ausweitung des Luxussegments, für Standorte im Ausland oder ein Teilzeitmodell („5000 mal 5000“). Volkert habe in der Belegschaft für die Akzeptanz dieser Entscheidungen geworben. „Wir nannten es qualifizierte Mitbestimmung, Hartz nannte es Co-Management – gemeint war dasselbe.“ Um ein höheres Gehalt habe er Piëch gebeten, als der Spanier Ignacio Lopez mit seinen jungen Managern („Kriegern“) gekommen sei. „Unsere Mehrarbeit hingegen wurde nicht angemessen honoriert.“
In Braunschweig haben zum Auftakt des Prozesses in der VW-Korruptionsaffäre die Anwälte der beiden Angeklagten, von Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert und vom früheren Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer, Befangenheitsanträge gegen mehrere Schöffen gestellt.
Gebauer räumte dagegen fast alle Vorwürfe ein. Auf Anweisung von Hartz sei das „oberste Prinzip der Intransparenz“ eingeführt worden, um Ausgaben für die Reisen des Gesamtbetriebsratsausschusses niemandem zuordnen zu können. Die Abrechnung sei über die Kostenstelle „Top-Management“ gelaufen. Wegen des Machtbewusstseins der Betriebsräte seien die Ausgaben jährlich gewachsen. Dies sei dem Finanzvorstand, den Chefs der Innenrevision und der Steuerabteilung bewusst gewesen. „Hartz hat wiederholt gesagt, dass ich Volkert jeglichen Wunsch und in jeder Hinsicht erfüllen solle – ohne Kostenlimit.“ Denn es gelte das Prinzip: „Geht es Volkert gut, geht es VW gut.“
Schöffe arbeitet selbst bei VW
Hintergrund dieses „Systems“ seien auch das VW-Gesetz und der Sitz etwa von Volkert im Aufsichtsrat gewesen. Gebauer beklagte sich über seine fristlose Kündigung. „Man hat mich als Lügner, Alkoholiker und Zuhälter der Betriebsräte wie einen räudigen Hund vom Hof gejagt – dabei habe ich die Wahrheit gesagt. Zum Auftakt des Prozesses erreichten Gebauers Verteidiger Wolfgang Kubicki und Rechtsanwalt Schwenn mit einem Befangenheitsantrag die Absetzung eines Schöffen, weil dieser selbst bei VW arbeitet. Kubickis Antrag gegen einen weiteren Schöffen und einen Hilfsschöffen wurde dagegen von der Kammer abgelehnt. Schwenn warf den Anklägern eine auf eine „beispiellose Beschimpfung und maximale Bloßstellung“ gerichtete Pressekampagne vor.
Oberstaatsanwalt Ralf Tacke benötigte mehr als eineinhalb Stunden, um die Anklagevorwürfe vorzutragen. Demnach hat Volkert Gebauer und Hartz zur Untreue und zur strafbaren Begünstigung von Betriebsräten angestiftet. Bei privaten Reisen auf nahezu alle Kontinente sollen Bordellbesuche, Flüge, Schmuck, Maßanzüge und allein Handykosten von fast 20.000 Euro mit „Eigenbelegen“ auf Firmenkosten abgerechnet worden sein. Für Volkerts und Gebauers Geliebte sei jeweils ein Scheinarbeitsvertrag eingefädelt worden. Volkerts Gefährtin habe so viele Flugreisen in Anspruch genommen, dass Gebauer sich selbst ironisch als deren „Reisebüro“ bezeichnete.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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