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Verwaltungsgericht Frankfurt Bundesbank muß Welteke höhere Pension zahlen

11.12.2006 ·  Wegen der „Adlon-Affäre“ mußte er 2004 zurücktreten. Nun hat der frühere Bundesbankchef Ernst Welteke vor Gericht einen Teilerfolg errungen: Die Bank muß seine bisherige Pension von 8000 Euro um 50 Prozent aufstocken.

Von Corinna Budras, Frankfurt
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Die Bundesbank muß ihrem ehemaligen Präsidenten Ernst Welteke 50 Prozent mehr Pension zahlen. Das hat am Montag das Verwaltungsgericht Frankfurt entschieden (Az.: 9 E 3401/05). Wegen seiner Tätigkeiten als Präsident der Hessischen Landeszentralbank und der Deutschen Bundesbank sei er mit einem „Beamten auf Zeit“ vergleichbar und könne deshalb die günstigere Regelung des Beamtenversorgungsgesetzes in Anspruch nehmen, erklärten die Richter.

Welteke erhält damit rund 12.000 Euro im Monat statt wie bisher 8000 Euro. Ursprünglich hatte er eine Verdopplung gefordert. Eine zweite Klage gegen den Hessischen Landtag wiesen die Richter ab (Az.: 9 E 159/06). Die Bundesbank nehme das Urteil „zur Kenntnis“ und werde die schriftliche Begründung prüfen, sagte eine Sprecherin.

Einst im höchstbezahlten Amt der Bundesrepublik

Der 64 Jahre alte Welteke bekleidete als Präsident der Bundesbank einst das höchstbezahlte Amt der Bundesrepublik. Im April 2004 stolperte er jedoch über die sogenannte Adlon-Affäre. Welteke hatte zusammen mit seiner Familie aus Anlaß der Feierlichkeiten zur Euro-Bargeld-Einführung Silvester 2001 im Berliner Luxushotel Adlon übernachtet. Die Kosten für diesen Aufenthalt, mehr als 7500 Euro, hatte zunächst die Dresdner Bank übernommen.

Für das Kreditinstitut war Welteke als Aufseher zuständig. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsannahme stellte die Staatsanwaltschaft später gegen Zahlung einer Geldauflage von 25.000 Euro wieder ein. Seit seinem Rücktritt muß Welteke nun mit etwa einem Drittel seines früheren Gehalts von schätzungsweise 24.000 Euro auskommen.

Tätigkeit als Abgeordneter blieb unberücksichtigt

Ihm sei klar, daß seine Pension höher sei als die Rente vieler Menschen, die ebenso vierzig Jahre lang gearbeitet hätten, gestand Welteke in der mündlichen Verhandlung zu. Allerdings müsse dies mit seinen früheren Bezügen verglichen werden. „Es wird jedem einleuchten, daß man mit 35 Prozent seinen bisherigen Lebensstandard nicht aufrechterhalten kann“, beklagte er.

Der ehemalige Politiker moniert, daß 17 Jahre seiner Tätigkeit als hessischer Landtagsabgeordneter bei der Berechnung seiner Pension unberücksichtigt geblieben seien. Sollte dies Rechtens sein, sei kaum einem jungen Menschen zu vermitteln, warum eine Karriere in der Politik angestrebt werden solle, sagte er. Er hatte deshalb vom Hessischen Landtag in der zweiten Klage die Zahlung von 4700 Euro monatlich gefordert. Diese wiesen die Richter jedoch mit Blick auf das Hessische Abgeordnetengesetz ab, an dem Welteke als SPD-Landtagsabgeordneter in den achtziger Jahren mitgewirkt hatte.

„Uns interessiert nicht, was die ,Bild'-Zeitung schreibt“

Danach wird ihm das Geld nicht ausgezahlt, weil das „Ruhegehalt“ der Bundesbank den Schwellenwert für Versorgungsleistungen übersteigt. Auch gegenüber der Bundesbank könne er diese Zeit nicht geltend machen, hob das Gericht hervor. Die dabei erworbenen Fachkenntnisse seien keine „notwendige Voraussetzung“ für sein späteres Amt gewesen. Gegen die Urteile kann Berufung zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden.

Welteke scheiterte zudem mit seinem Versuch, die Verhandlung für eine deutliche Kritik an den Medien zu nutzen. Das Verfahren sei für ihn und seine Familie wegen der unzutreffenden öffentlichen Berichterstattung „ungemein belastend“ gewesen. Diese „grundsätzlichen Bemerkungen“ unterbrach der Vorsitzende Richter jedoch gleich zu Beginn. „Uns interessiert nicht, was die ,Bild'-Zeitung schreibt“, rügte er. „Das hier ist keine Tribüne.“

Quelle: F.A.Z., 12.12.2006, Nr. 289 / Seite 13
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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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