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Verfassungsklage gegen "Euro-Rettung" „Das Parlament wurde zur Krisenhilfe genötigt“

 ·  Das Gesetz zur Griechenland-Hilfe hat das Bundesverfassungsgericht in zwei Tagen durchgewinkt. Nun müssen sich die Richter mit einer Beschwerde gegen das noch viel größere Paket zur „Euro-Rettung“ beschäftigen – und die scheint ihnen mehr Kopfzerbrechen zu bereiten.

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Die Bundesregierung bekommt für ihre milliardenschweren Finanzhilfen an strauchelnde Euro-Staaten offensichtlich keinen schnellen Freifahrschein aus Karlsruhe. Das hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, das derzeit das deutsche „Euro-Rettungspaket“ im Wert von 148 Milliarden Euro überprüft. Die Karlsruher Verfassungsrichter forderten nun die Bundesregierung und die Europäische Zentralbank auf, zu einer Verfassungsbeschwerde gegen das Mitte Mai eilig beschlossene Gesetz Stellung zu nehmen.

Klägervertreter zeigt sich optimistisch

Gegen diese Kreditgarantien klagt der Bundestagabgeordnete Peter Gauweiler. Der Prozessbevollmächtigte des CSU-Politikers, der Freiburger Rechtswissenschaftler Dietrich Murswiek, wertet die Reaktion der Richter als hoffnungsfrohes Zeichen. Schließlich hätten sie zwei Wochen zuvor einen Eilantrag einer Professorengruppe um Joachim Starbatty und Karl Albrecht Schachtschneider gegen die deutsche Griechenland-Hilfe innerhalb von zwei Tagen abgewiesen, sagte er am Sonntag dieser Zeitung.

Murswiek sieht denn auch gewichtige Unterschiede zwischen den beiden Parlamentsbeschlüssen. Der jetzigen Klage misst er daher deutlich höhere Erfolgsaussichten bei – nicht nur, weil es diesmal um ein Vielfaches der Griechenland-Hilfe von 22,4 Milliarden Euro geht. Der Staatsrechtler stützt sich zudem auf einige Argumente, die das Klägerquintett um Starbatty noch nicht habe vortragen können.

„Kontinuität des Vertragsbruchs“

Die Stützungsaktion für die hellenische Republik sei noch ein Einzelfall gewesen, sagt Murswiek. Mit dem „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ habe sich jedoch mittlerweile eine Kontinuität entwickelt, mit der die Nichtbeistandsklausel der Europaverträge gebrochen werde. „Das ist eine faktische Änderung der europäischen Verträge, ohne das dafür vorgesehene Verfahren einzuhalten.“ Fast wortgleich hat dies – wenngleich zustimmend – der französische Europa-Minister Pierre Lellouche ausgedrückt (F.A.Z. vom 29. Mai).

Murswiek betrachtet all dies als Umwandlung einer Stabilitäts- in eine Transferunion und Haftungsgemeinschaft. „Damit sind die Grenzen der Ermächtigung zur europäischen Integration überschritten, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Lissabon-Urteil gezogen hat“, rügt der Hochschullehrer. Nach seiner Ansicht hätte der Bundestag nicht nur nach den Regeln des Grundgesetzes ausdrücklich einem völkerrechtlichen Änderungsvertrag zustimmen müssen. Vielmehr sei sogar eine Verfassungsänderung mit Zweidrittelmehrheit nötig gewesen.

„Zur Zustimmung genötigt“

Schwere Vorwürfe richtet Murswiek zudem gegen die Bundesregierung. Ihre Mitwirkung an den zugrundeliegenden Beschlüssen in Brüssel stelle einen „ausbrechenden Rechtsakt“ dar. Gegen solche Maßnahmen, die über die förmliche Übertragung von Kompetenzen an die EU hinausgehen, habe das Bundesverfassungsgericht sein Einschreiten angekündigt. Zudem habe die Regierung den Bundestag zu dessen Zustimmung „genötigt und erpresst“, indem sie voreilig mit einem Zusammenbruch des gesamten Währungssystems gedroht habe. Der Forscher meint überdies, die „exorbitante Höhe“ der Garantieermächtigung sei mit dem Haushaltsrecht nicht vereinbar. „Wenn der Ernstfall eintritt, ist mehr als die Hälfte des gesamten Bundesetats plötzlich weg.“

Wie SPD und Bündnisgrüne bemängelt Murswiek zudem, dass die Abgeordneten bloß über einen halbseitigen „Waschzettel“ und damit einen „Blankoscheck“ abstimmen konnten: Es sei völlig offen, wie die geplante staatliche Zweckgesellschaft konstruiert werde und unter welchen Voraussetzungen sie Geld ausreichen dürfe. In Wirklichkeit diene das Paket der Rettung der Banken, argumentiert Murswiek. Doch sei die „Gemeinwohlbindung der öffentlichen Verwaltung“ verletzt, wenn Staatsgelder in solcher Höhe zur Wahrung privater Interessen aufs Spiel gesetzt würden. „Wer die Bergwacht ruft, nachdem er in eine Schlucht gestürzt ist, bekommt auch eine Rechnung für den Einsatz.“

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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