Käufer von Zertifikaten der insolventen Investmentbank Lehman Brothers haben allenfalls in Ausnahmefällen einen Anspruch auf Schadensersatz von ihrer Bank. Der Bundesgerichtshof hat am Dienstag zwei Schadensersatzklagen von Anlegern abgewiesen.
Der Vorsitzende des Bankensenats, Ulrich Wiechers, sprach von einer „Pilotfunktion“ der beiden Verfahren; weitere rund 40 ähnliche Klagen seien bereits in Karlsruhe anhängig. Wiechers betonte allerdings, dass diese Rechtsstreitigkeiten unterschiedliche Banken, Berater, Kaufumstände und Zertifikate beträfen. „Je nach den Umständen des Einzelfalls können also unterschiedliche Ergebnisse dabei herauskommen.“
Geklagt hatten ein pensionierter Lehrer, der wenige Tage vor der Verhandlung verstarb, sowie eine Ernährungsberaterin, die ein Schlankheitsstudio betrieb. Sie hatten von der Hamburger Sparkasse (Haspa) jeweils für 10.000 Euro Zertifikate gekauft, die von der niederländischen Lehman Brothers Treasury Co. B.V. - einer Tochtergesellschaft der amerikanischen Investmentbank - ausgegeben worden waren.
Bundesrichter sehen keinen Beratungsfehler der Haspa
Zeitpunkt und Höhe der Rückzahlung sollten abhängig sein von der Wertentwicklung eines bestimmten Aktienindex - im einen Fall ein Korb von zehn Titeln aus dem Dax, im anderen des Eurostoxx 50. Im ungünstigsten Fall hätten die Anleger den angelegten Betrag nach fünf beziehungsweise fünfeinhalb Jahren ohne Zinsen („Bonus“) und ohne Rückerstattung des Ausgabeaufschlags zurückbekommen sollen. Die Inhaberschuldverschreibungen nannten sich „Protect-Express-Anleihe“ sowie „Bull-Express-Garant-Anleihe“ (Az.: XI ZR 178/10 und 182/10).
Die Bundesrichter sahen nun jedoch keinen Beratungsfehler der Haspa. So habe der Lehrer zuvor bereits deutlich riskantere Finanzprodukte erworben, erklärte Wiechers in der Verhandlung. Die Tatsache, dass die Sparkasse die Papiere zuvor selbst gegen eine Art Mengenrabatt gekauft hatte, führte nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht dazu, dass sie - anders als bei Provisionen und Rückvergütungen im Kommissionsgeschäft - die Käufer auf ihre eigene Gewinnmarge hätte hinweisen müssen.
Die Haspa habe zudem die Kunden über das allgemeine Risiko belehrt, dass der Emittent insolvent wird und die Geldanlage dann vollständig verloren geht. Anhaltspunkte dafür, dass dieser Fall bei Lehman damals konkret drohte, habe es jedoch nicht gegeben. Darauf, dass die Zertifikate im Ernstfall nicht von einem Einlagensicherungsfonds abgedeckt seien, habe man nicht zusätzlich aufmerksam machen müssen. Dass Banken hingegen mit ihren Geschäften Geld verdienen wollten, sei bei eigenen Produkten offensichtlich, ebenso bei fremden Produkten, die im Eigengeschäft verkauft würden (Festpreisgeschäft).
40.000 Bundesbürger verloren zwischen 10.000 und 50.000 Euro
Damit habe die Haspa die Käufer „anleger- und anlagegerecht“ beraten, urteilten die obersten Zivilrichter. Zwei Musterfälle, über die der Bundesgerichtshof schon im April hatte verhandeln wollen, waren geplatzt, weil die Frankfurter Sparkasse im letzten Moment ihre Revision gegen die Niederlage in der Vorinstanz zurückgezogen hatte. Mehr als 40.000 Bundesbürger sollen zwischen 10.000 und 50.000 Euro in Lehman-Zertifikate investiert haben.
Nach dem Zusammenbruch der Bank im September 2008 verloren sie am Ende insgesamt etwa 750 Millionen Euro, weil die Papiere praktisch wertlos geworden waren. Viele dieser Fälle haben deutsche Geldinstitute allerdings diskret durch Kompromisszahlungen an ihre Kunden mittlerweile gelöst. Anlegern, die sich jetzt trotz allem Aussichten auf eine erfolgreiche Schadensersatzklage ausrechnen, steht allerdings die Verjährung ins Haus.
Geld ist wesentlichster Gradmesser des Erfolgs
Gerhard Grell (EchtGrell)
- 29.09.2011, 14:29 Uhr
@ Jon Gretzky
Gerhard Grell (EchtGrell)
- 29.09.2011, 09:43 Uhr
Herr Grell, ihr einer Kollege...
Closed via SSO (jgr271)
- 28.09.2011, 20:11 Uhr
Herr Grell,
Hartmut Jacques (GeoffBTate)
- 28.09.2011, 12:27 Uhr
Wer weiß,
Michael Arndt (Mikel1962)
- 28.09.2011, 12:20 Uhr