04.10.2007 · Online-Kunden müssen häufig mühsam suchen, um die Kosten ihrer Bestellung zu erfahren. Nun hat der Bundesgerichtshof dem Versteckspiel klare Regeln vorgegeben.
Verbraucher müssen bei Bestellungen über das Internet deutlich auf Lieferkosten und Umsatzsteuer hingewiesen werden. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) müssen diese Angaben aber nicht auf derselben Internetseite wie Warenangebot und Preis stehen. Es reiche aus, dass die Informationen „leicht erkennbar und gut wahrnehmbar“ auf einer gesonderten Seite zu finden seien, die der Käufer noch vor der Abgabe seiner Bestellung aufrufen müsse, entschied das Gericht, das seinen Sitz in Karlsruhe hat, am Donnerstag.
Dennoch gab der BGH einer Klage der Handelskette Media-Markt, einer Tochtergesellschaft des Handelskonzerns Metro, gegen ein Konkurrenzunternehmen statt: Dort waren die Angaben hinter diversen Menüpunkten versteckt. Kaufinteressenten mussten von sich aus die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sowie den Menüpunkt „Service“ durchsuchen, um zu erfahren, wie teuer der Versand ist und ob der Preis Umsatzsteuer enthalte (Az: I ZR 143/04 vom 4. Oktober 2007).
BGH lehnt stärkeren Verbraucherschutz ab
Zwar wurde der Käufer über Steuer und Zusatzkosten informiert, sobald er die Ware in den virtuellen Warenkorb einstellte. Das ist jedoch aus Sicht des BGH zu spät: Aus der „Preisangabenverordnung“ folge die Pflicht, den Verbraucher vor seiner Bestellung zu informieren.
Einen noch stärkeren Verbraucherschutz hält der BGH in solchen Fällen allerdings nicht für erforderlich, anders als zuvor das Oberlandesgericht Hamburg, nach dessen Urteil die Angaben direkt neben dem Preis oder der Warenbeschreibung stehen sollten. Dem Internetnutzer, urteilte der BGH, sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis auch Lieferkosten anfielen und der Preis Umsatzsteuer enthalte. Deswegen reiche es aus, wenn er vor Einleitung des Bestellvorgangs informiert werde.
Rechnung und Lastschrift am beliebtesten
Bei der Bezahlung von Einkäufen im Internet entscheiden sich die meisten Kunden für das Lastschriftverfahren oder die herkömmliche Rechnung. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Donnerstag veröffentlichte Umfrage des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien. Demnach haben sich 38 Prozent der 1002 befragten Bürger schon einmal die Kosten für eine Internet-Bestellung vom Konto abbuchen lassen, 29 Prozent zahlten lieber nach Eingang einer Rechnung.
Für die Kreditkarte entscheiden sich demnach 20 Prozent und für den Versand per Nachnahme 17 Prozent. Online-Bezahlsysteme wie Pay-Pal wählten gerade einmal 11 Prozent.
Anteil der Internet-Verbraucher steigt kräftig
Insgesamt wird das Einkaufen übers Internet dem Branchenverband zufolge hierzulande immer beliebter. Im Jahr 2006 habe sich der Anteil der Internet-Einkäufer mit 38 Prozent gegenüber 2003 fast verdoppelt. Damit habe Deutschland deutlich über dem EU-Durchschnitt von 20 Prozent gelegen.
Ein seriöser Händler hat nichts zu verstecken
Dietrich Wollheim (tillwollheimgmx.de)
- 05.10.2007, 02:35 Uhr