03.04.2008 · Bund, Länder und Gemeinden dürfen ihre Aufträge nicht an die Einhaltung örtlicher Tarifverträge koppeln. Der Europäische Gerichtshof verwarf eine entsprechende Regelungen des Vergabegesetzes des Landes Niedersachsen.
Bund, Länder und Gemeinden dürfen ihre Aufträge nicht an die Einhaltung örtlicher Tarifverträge koppeln. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verwarf am Donnerstag entsprechende Regelungen des Vergabegesetzes des Landes Niedersachsen. So genannte Tariftreuegesetze gibt es aber auch in mehreren anderen Bundesländern. Eine solche Bindung sei allenfalls bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen gerechtfertigt. (Az: C-346/06)
Ein Tarifvertrag, der nach festen, EU-weiten Regeln für allgemeinverbindlich erklärt wurde, gilt für alle Arbeitgeber, auch wenn sie nicht Mitglied des tarifschließenden Verbandes sind. Das Vergabegesetz des Landes Niedersachsen verlangt, dass der Auftragnehmer und auch alle von ihm beauftragten Subunternehmer mindestens den örtlichen Tariflohn bezahlen müssen. Mit seiner Klage wehrte sich ein Bauunternehmer gegen eine Vertragsstrafe, weil ein Subunternehmen sich daran nicht gehalten hatte. Wie der EuGH entschied, können die öffentlichen Auftraggeber nur die Einhaltung allgemeinverbindlicher Tarifverträge verlangen.
Land forderte Vertragsstrafe von 85.000 Euro
Im konkreten Fall ging es um den Bau der Justizvollzugsanstalt Göttingen-Rosdorf. Den Zuschlag dafür erhielt ein deutsches Unternehmen, das sich zur Zahlung der im Tarifvertrag für das Baugewerbe vorgesehenen Entgelte verpflichtet hatte. Nachträglich stellte sich jedoch heraus, dass ein polnischer Subunternehmer seinen auf der Baustelle eingesetzten Arbeitern weniger gezahlt hatte. Er beschäftigte 53 Arbeiter, die nur 46,5 Prozent des deutschen Tariflohns bekamen. Das Land forderte deshalb eine Vertragsstrafe von 85.000 Euro. In der Folge landete der Fall beim EuGH in Luxemburg (Rechtssache C-346/06).
Nach dem Urteil des EuGH darf das Land aber gar nicht verlangen, dass auf seinen Baustellen tätige Arbeitnehmer den örtlichen Tariflohn erhalten. Der fragliche Tarifvertrag sei nämlich von der Bundesregierung nicht für allgemeinverbindlich erklärt worden. Das wäre laut EuGH aber die Voraussetzung, um Unternehmen aus anderen EU-Staaten bestimmte Mindestlöhne vorzuschreiben.
IG-BAU: „Ein weiterer Schritt hin zum Raubtierkapitalismus“
Das Bundesarbeitsministerium will jetzt prüfen, welche Folgen das Urteil für die im Bund geplante Vergaberechtsreform haben könnte. Eine Sprecherin sagte, für eine Bewertung sei es noch zu früh.
Scharfe Kritik an dem Urteil kam von der Gewerkschaft IG BAU. Der EuGH verhindere, dass öffentliche Auftraggeber die Einhaltung von Tarifverträgen zur Voraussetzung für Aufträge machen, sagte IG-BAU-Chef Klaus Wiesehügel. „Dieses Urteil ist ein weiterer Schritt hin zum Raubtierkapitalismus, der dazu führen wird, dass die Bürger Europa endgültig ablehnen.“ Er rief Bundesregierung und EU-Kommission auf, Tariftreue-Gesetze schnell zu ermöglichen. Außer in Niedersachsen gebe es Tariftreue-Gesetze
in sieben weiteren Bundesländern: Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, im Saarland und Schleswig-Holstein. Rheinland-Pfalz hat ähnliche Pläne.