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Urteil des Bundesverfassungsgerichts Arbeitszimmer wieder leichter absetzbar

29.07.2010 ·  Das Bundesverfassungsgericht hat eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht gekippt. Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer können nun auch von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt.

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Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer müssen einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zufolge umfangreicher steuerlich absetzbar sein als bislang. Das geltende Steuerrecht sei verfassungswidrig, entschieden die obersten deutschen Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und kippten eine seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht.

Der Entscheidung nach müssen Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung sei, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend von 1. Januar 2007 an eine Neuregelung erlassen. Bis dahin dürfen die Steuerbehörden und Gerichte die Einschränkungen nicht mehr anwenden (Az.: 2 BvL 13/09).

Zahlreiche Klagen eingereicht

Das Verfassungsgericht entschied über eine Vorlage des Finanzgerichts Münster, das die Regelung als Verstoß gegen die Verfassung bewertet hatte. Die Finanzgerichte Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg hatten die Kürzung dagegen gebilligt. Bis 2007 konnten die Kosten für Arbeitszimmer auch dann abgesetzt werden, wenn der Steuerpflichtige nur einen Teil seiner Arbeit dort verrichtete.

Die große Koalition hatte dann die Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern drastisch eingeschränkt. Arbeitnehmer und Selbständige konnten seither die Kosten dafür nur noch dann geltend machen, wenn es „den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit“ bildete. Seither konnten zum Beispiel Lehrer, Handelsvertreter und Vertriebsmitarbeiter mit diesen Aufwendungen nicht mehr ihre Steuerlast drücken. Dagegen waren zahlreiche Klagen eingereicht worden.

Vor allem Lehrer profitieren von der Regelung

Die Entscheidung betrifft vor allem Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen, die zum Teil von zuhause aus arbeiten und denen der Arbeitgeber keinen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt. Im Ausgangsverfahren hatte ein Hauptschullehrer die Kosten für sein häusliches Arbeitszimmer geltend gemacht. Die Schule hatte ihm keinen Arbeitsplatz für die Vorbereitung des Unterrichts zur Verfügung gestellt.

Nach Schätzung des Vorsitzenden der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Dieter Ondracek, könnte das Urteil zu Mindereinnahmen in Höhe von rund 700 Millionen Euro pro Jahr führen. „Es bedeutet, dass die circa 800 000 Lehrer ihre häuslichen Arbeitszimmer wie früher geltend machen können“, sagte Oondracek.

Quelle: FAZ.NET mit Reuters, dpa-AFX
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