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Urheberrecht Französische Internetsperre scheitert am Richtervorbehalt

16.06.2009 ·  Internetsperren stehen in der Netzcommunity nicht allzu hoch im Kurs. In Frankreich scheiterte nun grad ein Vorhaben, mit dem Raubkopierer vom Datenstrom gekappt werden sollen. Auch in Deutschland denkt man über eine solche Strafe nach.

Von Hendrik Wieduwilt
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"Das Netz ist kein rechtsfreier Raum" ist ein Satzbaustein, der in keiner Debatte um Sperren gegen Kinderpornografie oder die Verfolgung von Internetpiraterie fehlt. "Das Netz ist kein grundrechtsfreier Raum" - so liest sich das Urteil des französischen Verfassungsrats, mit dem dieses Gericht die geplante Anschlusssperre für Raubkopierer stoppte (Nr. 2009-580 DC). Das Gesetz sah vor, dass Anschlussinhabern nach drei Warnungen der Internetzugang für maximal ein Jahr gekappt wird, wenn sie diesen nicht zum Schutz vor Missbrauch überwachen. Der Delinquent dürfte dann auch nicht einen anderen Vertrag abschließen - und müsste seinen laufenden weiter bezahlen.

Potentiell jeder Haushalt betroffen

Der französische Verfassungsrat verwarf das Gesetz, weil über die Kappung ein Richter entscheiden müsse; zudem sei die Unschuldsvermutung verletzt. Die Juristen unterstrichen dabei die Bedeutung des Zugangs zum Internet: Er sei angesichts heutiger Kommunikationsmittel und deren Bedeutung für die Teilnahme am öffentlichen Leben vom Artikel 11 der Erklärung der Menschenrechte von 1789 geschützt.

Inzwischen wurde das Regelwerk entsprechend überarbeitet - inwieweit es mit einem langwierigen Richtervorbehalt allerdings noch effektiv ist, darf bezweifelt werden. Das Urteil bemängelt außerdem, was durch die Abmahnpraxis der Film- und Musikindustrie auch hierzulande zum Risiko wird: dass Maßnahmen auch unbescholtene Haushaltsangehörige treffen können. In ihrem Urteil betonten die Juristen, dass die zu schaffende Behörde "Hadopi" potentiell jeden Haushalt vom Netz nehmen könnte, sich ihre Kompetenz also auf die "gesamte Bevölkerung" erstreckt. Dies sei angesichts der Meinungsfreiheit zum Schutz von Urheberrechten nicht zu rechtfertigen.

DSL-Anschluss als Haftungsrisiko

Dass der Anschlussinhaber zum Kontrolleur wird, ist auch hierzulande schon durch weitreichende Urteile zu dessen Eigenschaft als "Störer" bekannt. Der DSL-Hausanschluss wird dadurch zum Haftungsrisiko. Daher verwundert kaum, dass sich der Internetverband Eco über das französische Urteil freute. Um diese Art von Ideen wird derzeit auf allen Ebenen vehement gestritten. Das Europaparlament etwa wies die Idee einer Sperrung von Anschlüssen ebenfalls wegen der fehlenden richterlichen Kontrolle zurück. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält das französische Modell bislang wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht für ein tragfähiges Konzept für die deutsche und die europäische Ebene - gleichwohl sieht auch sie noch Handlungsbedarf. In der CDU unterstützt etwa Kulturstaatsminister Bernd Neumann die Sperren. Die rechtspolitische Sprecherin der FDP, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, soll eine ähnliche Auffassung vertreten.

Die Rechteinhaber werden unvermindert für eine solche Sperre eintreten. Dass die jüngst vorgestellte Kriminalstatistik der Polizei für das Jahr 2008 einen Rückgang der Straftaten gegen Urheberrechtsbestimmungen um 45 Prozent verzeichnete, dürfte vor allem daran liegen, dass die Strafanzeigen zurückgegangen sind. Denn seit September vergangenen Jahres steht den Rechteinhabern ein neues zivilrechtliches Auskunftsverfahren zur Seite.

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