Die geplante Fusion von Deutscher Börse und New York Stock Exchange (Nyse Euronext) bereitet Juristen Kopfzerbrechen. „Es ist nicht klar, ob in Frankfurt Börsenhandel weiterhin unter Anwendung deutschen Börsen- und Kapitalmarktrechts und unter deutscher Aufsicht betrieben wird“, sagte der Mainzer Wirtschaftsrechtler Uwe H. Schneider dieser Zeitung. Der Hochschullehrer hat das Abkommen durchgearbeitet, das Reto Francioni und Duncan Niederauer bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC hinterlegt haben. Schneider hegt seither den Verdacht, dass den Emittenten am deutschen Finanzplatz gar nicht klar ist, was da auf sie zurollt. Der Juraprofessor fordert daher eine umfassende Information über die Auswirkungen eines Zusammenschlusses und warnt: „Frankfurt wird zur Börsenprovinz.“
„Beherrschtes Unternehmen“
Schneider kommt zu dem Schluss, dass die Deutsche Börse AG nach dem Verschmelzungsvertrag „nur noch ein beherrschtes Unternehmen im Konzern“ sein werde. Die Geschäftspolitik werde dann nicht mehr von dem hessischen Börsenbetreiber bestimmt. Im Gegenteil – er sei dann nachteiligen Weisungen unterworfen. Denn die Deutsche Börse würde zur Tochtergesellschaft einer Holdingfirma, die eigens zu diesem Zweck in den Niederlanden gegründet wurde. Mit dieser soll ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden; die Deutsche Börse müsste auch ihre Gewinne dorthin abführen (F.A.Z. vom 26. Februar).
Zunächst ist zwar vorgesehen, dass in allen Ländern mit einer zugehörigen Handelsplattform eine eigenständige Betreibergesellschaft bestehen bleiben soll. „Mittelfristig sollen aber alle Funktionen in nur einer Gesellschaft europäischen Rechts und alle amerikanischen Tätigkeiten in einer Gesellschaft amerikanischen Rechts zusammengefasst werden“, warnt Schneider. „Wo diese europäische Gesellschaft ihren Sitz hat, bleibt offen.“
Hessen verliert Aufsicht
Nach der Firmenhochzeit soll es überdies nur noch zwei Handelsplattformen geben – eine für das Kassageschäft und eine für den Derivatemarkt. Letztlich sollten aber auch diese zusammengeführt werden, sagt Schneider. „Nicht unwahrscheinlich ist es, dass diese Plattform in den Vereinigten Staaten konzipiert wird, von Mitarbeitern außerhalb Deutschlands gewartet wird und auf Rechnern außerhalb Deutschlands läuft.“ Dann stellten sich jedoch viele ungeklärte Rechtsfragen – etwa welches Landesrecht gelte, wo die Zulassung von Personen und Unternehmen zum Handel erfolge, wer über den Geschäftsablauf entscheide und welche Behörde für die Aufsicht zuständig sei. Der Rechtswissenschaftler geht davon aus, dass die hessische Börsenaufsicht die Möglichkeit verlieren wird, nach dem deutschen Börsengesetz einzuschreiten, wenn neue Investoren keinen angemessenen Börsenbetrieb mehr gewährleisten wollten.
Ein weiterer Kritikpunkt lautet, dass die Leitung ganz auf den Vorstandsvorsitzenden zugeschnitten sei. „Eine echte Trennung von Unternehmensführung und Kontrolle, das Grundelement guter Corporate Governance, gibt es nicht.“ Auch die Parität zwischen deutscher und amerikanischer Seite sei nur für eine Übergangszeit vorgesehen. Offen ist Schneider zufolge mit Blick auf die Satzung des holländischen Dachunternehmens sogar, ob die Eigentümer künftig überhaupt noch über Umstrukturierungen mitentscheiden könnten. Denn in den Niederlanden gebe es Konzernstrukturen, in denen das Management praktisch die Macht übernommen habe.
„Bloße Niederlassung“
„Es entsteht ein globaler Börsenkonzern, der mittelfristig aus New York heraus geleitet wird“, fürchtet Schneider. Aus der Deutschen Börse AG würde eine bloße „Niederlassung mit lokaler Zuständigkeit“. Der Forscher bezweifelt nachdrücklich, dass diese Entwicklung mit dem öffentlichen Auftrag der Frankfurter Wertpapierbörse vereinbar sei – und „dass dies den Interessen der Emittenten, der deutschen Kreditinstitute und der Anleger gerecht wird“.