11.03.2007 · Der Finanzminister kommt den Städten und Gemeinden bei der Unternehmensteuerreform entgegen: Das Gesetz wird die Kommunen nur noch mit 850 Millionen belasten, nicht mehr mit gut zwei Milliarden Euro.
Von Manfred Schäfers, BerlinBundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat die Unternehmensteuerreform korrigiert, um die Städte zu entlasten. Der Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch beschließen soll, belastet die Gemeinden 2008, dem ersten Jahr der Reform, nur noch mit rund 850 Millionen statt mit gut 2 Milliarden Euro.
Auch für alle öffentlichen Haushalte (Bund, Länder und Gemeinden) ist die Anfangsbelastung geringer geworden: statt 7,9 Milliarden Euro kostet sie die Reform 2008 rund 6,5 Milliarden Euro, wie dem 156 Seiten starken Entwurf zu entnehmen ist. Dazu wurde unter anderem bestimmt, dass bei Vorauszahlungen für 2008 die Tarifsenkungen nur berücksichtigt werden, wenn der Steuerpflichtige auch Sachverhalte klärt, die die Finanzierung betreffen. Die hohen Ausfälle hatten SPD-Linke kritisiert.
„Ein positives Signal“
Auch im theoretischen Fall, dass alle be- und entlastenden Maßnahmen gleichzeitig wirkten, werden die Kommunen bessergestellt. Aus ursprünglich eingeplanten Mindereinnahmen von etwa 300 Millionen Euro ist ein kleiner Überschuss geworden. Für den gesamten Fiskus bleibt es in dieser Betrachtung bei Ausfällen von 5 Milliarden Euro. Dies entspricht dem Rahmen, den sich die große Koalition gesteckt hatte.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte die Korrekturen. „Das ist ein positives Signal“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. „Es zeigt, dass die Politik zu der Zusage steht, die Kommunen durch die Reform nicht zu belasten.“ Der Verbandsvertreter schlug vor, die Steuermesszahl schrittweise und damit langsamer zu senken, so dass man auf die Minderung der Gewerbesteuerumlage verzichten könnte. In diesem Fall würden nicht Bund und Länder belastet, sondern die Wirtschaft langsamer entlastet. „Wir können kein Interesse daran haben, dass die Länder über Gebühr belastet werden, weil wir das über den kommunalen Finanzausgleich zu spüren bekommen“, begründete er seinen Vorstoß. Landsberg warnte zugleich die Wirtschaft, immer neue Entlastungen zu fordern. „Die das fordern, sind dieselben, die mehr öffentliche Investitionen verlangen.“
Steueraufkommen schwankt weniger
Landsberg begrüßte, dass die Gewerbesteuer durch das Reformvorhaben gestärkt wird. Die Aufkommensschwankungen würden durch die Neuregelungen geringer. So sieht der Kabinettsentwurf vor, dass künftig 25 Prozent aller gezahlten Schuldzinsen zu ihrer Bemessungsgrundlage hinzugerechnet werden. Bisher sind nur die Dauerschuldzinsen zur Hälfte hinzuzurechnen. Bei Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren wird nur der sogenannte Finanzierungsanteil hinzugerechnet. „Dieser beträgt bei immobilen Wirtschaftsgütern 75 Prozent und bei mobilen Wirtschaftsgütern pauschal 20 Prozent“, heißt es nunmehr im Gesetzentwurf. Um die Gewinnverlagerung einzudämmen, unterliegen auch gezahlte Lizenzgebühren mit ihrem Finanzierungsanteil der Hinzurechnung. Unternehmen, die mit Lizenzen nur handeln, sollen davon ausgenommen werden. Ein Freibetrag von 100.000 Euro soll die Hinzurechnung mindern.
Im Entwurf hat es zudem folgende Korrekturen gegeben: Erstens ist die Regelung eingefügt worden, wonach eine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung bei einer Konzerngesellschaft zur Anwendung der Zinsschranke bei allen Konzerngesellschaften führt. Zweitens wird zur Thesaurierungsbegünstigung klargestellt, dass steuerfreie Einkünfte im laufenden Wirtschaftsjahr vorrangig entnommen werden. Dann ist die Thesaurierungsbegünstigung höher. Dafür sollen Entnahmen für die Bezahlung von Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht nachversteuert werden müssen. Drittens wurden die Regeln zur Funktionsverlagerung präziser gefasst. Viertens wurde die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter weniger als gedacht gesenkt (auf 100 statt 60 Euro).
Ein Programm für den Standort
Ziel der Unternehmensteuerreform: Der Investitionsstandort soll attraktiver, das Steueraufkommen gesichert werden. Dazu wird die nominale Belastung der Kapitalgesellschaften von 38,65 auf 29,83 Prozent gesenkt.
Entlastung: Der Körperschaftsteuersatz sinkt von 25 auf 15 Prozent, die Steuermesszahl der Gewerbesteuer von 5 auf 3,5 Prozent.
Belastung: Mit der neuen Zinsschranke und der umfassenderen Hinzurechnung von gewinnunabhängigen Elementen in der Gewerbesteuer soll Steueraufkommen im Land gehalten werden.
Personenunternehmen: Sie sollen einbehaltene Gewinne mit 28,25 Prozent versteuern können. Doch müssen sie dann Entnahmen nochmals versteuern.
Abgeltungsteuer: Sie soll 2009 kommen. Zinsen, Dividenden und private Veräußerungsgewinne werden mit 25 Prozent plus Soli und Kirchensteuer belastet. Anders als zunächst vorgesehen, werden steuerbegünstigte Lebensversicherungen nicht einbezogen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.