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Unternehmenssteuerreform „Steinbrück darf nicht nachgeben“

 ·  Der Bundestag beschäftigt sich in in erster Lesung mit der Unternehmenssteuerreform. Der renommierte Steuerrechtler Joachim Lang bewertet das schwarz-rote Werkstück im F.A.Z.-Interview.

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Die Unternehmenssteuerreform hat den Bundestag erreicht. An diesem Freitag beschäftigen sich die Abgeordneten in erster Lesung mit dem für die Wirtschaft wichtigen Gesetzesvorhaben. Der renommierte Steuerrechtler Joachim Lang, der ein anderes Reformkonzept vorangetrieben hat, bewertet das schwarz-rote Werkstück.

Man hört so gut wie keine Kritik mehr an der geplanten Unternehmenssteuerreform - ist also alles bestens?

Bestens ist es sicher nicht. Doch haben Unternehmen und Verbände erkannt, dass es sich bei der Reform um einen außerordentlich schwierigen Kompromiss in der großen Koalition handelt. Gerade in der SPD gibt es großen Druck, die Entlastung geringer ausfallen zu lassen. Wer in dieser Situation große Nachforderungen stellt, muss damit rechnen, dass alles auseinanderbricht. Und für die großen Unternehmen ist wichtig, dass die Steuersätze unter 30 Prozent gesenkt werden. Für sie ist das Gesamtpaket sehr attraktiv. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Reform mit viel Bürokratie und einigen Belastungen verbunden ist. An der Grundkonzeption lässt sich wenig ändern, gleichwohl sollte an Details nachgearbeitet werden.

Rechtfertigen die Steuersatzsenkungen die harten Maßnahmen zur Gegenfinanzierung?

Dass es gelungen ist, mit nur 5 Milliarden Euro Nettoverlust für den Fiskus die Steuersätze um etwa 9 Prozentpunkte zu senken, ist eine Leistung, die man anerkennen muss. Das verbessert die Position Deutschlands im internationalen Steuerwettbewerb. Dazu muss man einige Kröten schlucken, aber derzeit ist wohl nicht mehr möglich.

Die sogenannte Zinsschranke soll verhindern, dass Gewinne ins Ausland verschoben werden. Darf man deswegen gegen das Nettoprinzip verstoßen?

Ein Abzugsverbot von Zinsaufwendungen verletzt gewiss das Nettoprinzip. Doch wenn seine Durchbrechung gut begründet wird, ist dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht wenig auszurichten. Ich hätte mir gewünscht, dass die Zinsschranke als Missbrauchsklausel enger gefasst worden wäre, aber die nun gefundene Ausgestaltung ist auch noch hinnehmbar. Tatsächlich gibt es im Bereich der Fremdfinanzierung zu viele Gestaltungsmöglichkeiten. Beispielsweise kann mit einem normalen Bankkredit, der in Deutschland aufgenommen wird, eine Betriebsstätte im Ausland finanziert werden, die dort niedrig besteuert wird. Deswegen ist die Zinsschranke, die dazu führt, dass der Anteil des Fremdfinanzierungsaufwands am Rohgewinn auf 30 Prozent begrenzt wird, im Prinzip zu akzeptieren. Die Freigrenze von einer Million Euro sorgt zudem dafür, dass mittelständische Unternehmen davon nicht betroffen sind. Problematisch ist jedoch, dass die Zinsschranke sehr kompliziert und die Ausnahmeklausel mit großen rechtlichen Problemen behaftet ist.

Die Bauindustrie befürchtet, dass die Zinsschranke öffentlich-privaten Partnerschaften den Todesstoß versetzt.

Es ist ganz klar, die Zinsschranke wird ihre ökonomischen Wirkungen haben. Je mehr ein Unternehmen fremdfinanziert ist, umso eher gehört es zu den Verlierern der Reform. Immobilienprojekte sind üblicherweise stark über Kredite finanziert. Sie werden daher eher zu den Verlierern zählen. Die Gewinner der Reform sind die erfolgreichen Unternehmen mit geringer Fremdfinanzierung.

Bei der Gewerbesteuer soll die Basis noch mehr verbreitert werden. Sind Sie bereit, selbst diese Kröte zu schlucken?

Die Koalition will ihr Aufkommen weniger vom Ertrag abhängig machen. Deswegen sollen nicht nur alle Zinsaufwendungen, sondern auch die Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten und Leasingraten einbezogen werden. In der Lebensmittelbranche können sich dramatische Auswirkungen zeigen, weil sie typischerweise ihre Geschäftsräume angemietet hat. Bei den Personengesellschaften ist damit nicht zu rechnen, da bei ihnen die gezahlte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet wird. Aber offenbar können auch die größeren Kapitalgesellschaften mit den Änderungen gut leben, denn auch ihre Proteste sind nicht sehr groß. Ich gehe davon aus, dass in den Steuerabteilungen der großen Konzerne die Lösungen gefunden wurden, wie man mit den Hinzurechnungen zurechtkommt. Aber auf längere Sicht bleibt die Gewerbesteuer reformbedürftig. Sie ist ein erheblicher Standortnachteil.

Zwar ist eine Abgeltungssteuer geplant, aber das Halbeinkünfteverfahren soll entfallen. Ist die doppelte Besteuerung erst auf Unternehmensebene, dann beim Aktionär, zulässig?

Ich sehe vor allem die Gesamtbelastung des Kleinaktionärs. Er wird unzulässig stark belastet. Das führt dazu, dass die Aktie für den kleinen Mann an Attraktivität verliert. Ich befürchte Verzerrungen der Kapitalanlageentscheidungen zwischen relativ sicheren Zinseinkünften und risikoreichen Beteiligungen, die gesamtwirtschaftlich nicht gut sind.

Verfassungsrechtliche Probleme sehen Sie nicht?

Ich glaube nicht, dass man mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird. Steuerkumulation haben wir auch auf anderen Gebieten. Beispielsweise ist das Benzin sehr stark mehrfach belastet. Es gilt der einfache Grundsatz: Je niedriger die Unternehmensteuersätze sind, umso mehr refinanziert sich der Staat beim Anteilseigner. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht die Mehrfachbelastungen beanstanden wird.

Handwerk und Wirtschaftsminister Michael Glos beklagen eine Mittelstandslücke - zu Recht?

Die Mehrheit der Personenunternehmen ist schon heute niedrig belastet. Sie kann von daher nicht von einer Reform profitieren, die die Senkung der Spitzenbelastung zum Ziel hat. Es geht um die Kapitalgesellschaften und die großen Personengesellschaften. Für Letztere hat man eine, wenn auch komplizierte Regelung gefunden, dass sie ebenfalls profitieren können.

Steinbrück fragt Kritiker gerne: „Sollen wir es lassen?“ Was würden Sie antworten?

Es ist mit einer Ertragsteuerbelastung von unter 30 Prozent ein großer Schritt in die richtige Richtung. Man sollte ihn gehen, auch wenn manches schmerzt. Steinbrück darf vor allem nicht den Kritikern aus seiner eigenen Partei nachgeben, denn dann würde der gesamte politische Kompromiss auseinanderbrechen. Und das würde ich in jedem Fall bedauern.

Das Gespräch führte Manfred Schäfers.

Quelle: F.A.Z.
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