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Unternehmenssteuern Steuerpläne besänftigen die Wirtschaft nicht

12.09.2006 ·  Bei den Arbeitgebervertretern stoßen die Pläne zur Reform der Unternehmenssteuer auch nach dem Verzicht auf die Erweiterung der Bemessungsgrundlage auf Skepsis: Das Paket bringe den Steuerstandort nicht genügend voran.

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Die Wirtschaft verfolgt die Unternehmensteuerpläne weiter mit großer Skepsis. Daran hat der Verzicht auf die zunächst erwogene Erweiterung der Bemessungsgrundlage um die Zinsen von Gesellschaften nur wenig geändert. Die Befürchtung ist, daß das Paket aus Steuersatzsenkungen und Finanzierungsmaßnahmen den Steuerstandort nicht so weit nach vorne bringt, damit er im internationalen Wettbewerb bestehen kann.

Der Vorsitzende des Steuerausschusses des Bundesverbands der Deutschen Industrie, der Generalbevollmächtigte der Thyssen Krupp AG Bernd Jonas, erinnerte im Gespräch mit dieser Zeitung daran, daß nach den offiziellen Zahlen des Bundesfinanzministeriums die Großunternehmen seit 1999 um 6 Milliarden Euro jährlich mehr belastet werden, während Privatpersonen und Mittelstand um 48 Milliarden und 17 Milliarden Euro entlastet worden seien. Daraus leitet er die konkrete Forderung ab: „Die Abgeltungssteuer darf nicht auf Kosten der Unternehmen eingeführt werden“. Sonst würden 40 Prozent des Finanzrahmens für Privatpersonen verwandt.

Koch: Abgeltungssteuer gehört zur Unternehmensbesteuerung

Jonas reagierte damit auf die beiden Unterhändler von SPD und Union in der Arbeitsgruppe der Koalition, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU), die beide die Abgeltungssteuer in den Finanzrahmen von 5 Milliarden Euro einbeziehen – im Gegensatz zu Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU).

Koch hat erst Anfang dieser Woche klargestellt, daß die Abgeltungssteuer zur Unternehmensbesteuerung gehöre, weil es dabei nicht um Kleinanleger gehe, die wegen des Freibetrags schon heute keine Steuern auf ihre Zinserträge zahlten. Jonas entgegnete darauf: „Daß die Abgeltungssteuer auf 2009 verschoben wird, zeigt in aller Deutlichkeit, daß sie nicht elementarer Teil der Unternehmensteuerreform ist.“ Schließlich solle diese nach wie vor im Jahr 2008 starten. „Nichts bestätigt mehr als dieser Umstand, daß es zwischen beidem keine untrennbare Verbindung gibt“, betonte er.

Jonas warnt vor Benachteiligung von Zinsaufwand

Jonas warnte zudem davor, Zinsaufwand zu benachteiligen. „Wegen ein paar schwarzer Schafe werden ganze Geschäftsmodelle aufgemischt, so geraten damit die Modelle öffentlich-privater Zusammenarbeit in Gefahr.“ Er begrüßte, daß die ursprüngliche Absicht, Teile des Finanzierungsaufwands dem zu versteuernden Gewinn zuzuschlagen, nicht mehr verfolgt wird. Steinbrück hat selbst am Dienstag auf einer Veranstaltung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in Berlin berichtet, daß dieses Element vom Verhandlungstisch ist.

Hessens Ministerpräsident Koch und er seien sich in der Diskussion über eine Zinsschranke als Alternative sehr nahe, sagte er mit Blick auf die jüngsten Aussagen Kochs. Danach sollen die Unternehmen „nicht mehr frei auswählen können, wieviel Gewinn sie ausweisen, indem sie Kosten aus Zinsen oder Mieten, Pachten, Leasingraten produzieren“. Ihr Abzug wird nach den Worten Kochs auf einen Anteil des Gewinns beschränkt. Wie hoch dieser sein soll, dürfte als letztes in den Verhandlungsgruppe bestimmt werden.

Zahlen als übertrieben bezeichnet

Die Zinsschranke ist nach Ansicht des Praktikers besser als die teilweise Hinzurechnung von Zinsausgaben und Finanzierungsanteilen von Leasingraten, Pachten und Mieten zur Basis der Körperschaftsteuer. Damit falle die Diskriminierung des Zinsaufwands geringer aus, meinte Jonas. „Die Zinsschranke läßt wenigstens einen Vortrag der nicht angerechneten Zinsen zu.“ Aber auch die Zinsschranke habe „ihre Tücken“. Ihre Wirkung werde stark davon abhängen, wie hoch der zulässige Anteil sei.

Grundsätzlich bedenklich bleibe, daß davon auch Unternehmen betroffen seien, die nichts mit dem Ausland zu tun hätten, also auch alle, die nichts mit den von Steinbrück und Koch zur Begründung herangezogenen Gewinnverlagerungen über die Grenze zu tun haben könnten. Und bei den international tätigen Konzernen begrenze das deutsche Außensteuerrecht die Gestaltungsmöglichkeiten. Jonas bezeichnete in diesem Zusammenhang kursierende Zahlen als weit übertrieben. Seine Skepsis überwiegt weiterhin: „Für ein Linsengericht wird ein immenser Schaden angerichtet.“

Jonas: Auch in Amerika gibt es eine Zinsschranke

Entschieden widersprach der Wirtschaftsvertreter dem Argument Kochs, mit der geplanten Beschränkung des zu berücksichtigenden Zinsaufwands mache die Koalition nur, was international üblich sei. „Richtig ist: Auch in Amerika gibt es mit den ,earning stripping rules‘ eine Zinsschranke“, sagte Jonas. Aber es gibt seiner Ansicht nach einen gewichtigen Unterschied. „Die Zinsschranke ist in Amerika an eine Gesellschafterfremdfinanzierung geknüpft – sie gilt also nur für Kredite von Gesellschaftern und nicht für alle Kredite, wie es nun vorgesehen ist.“

In dasselbe Horn blies der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thumann. Der eingeschränkte Zinsabzug gelte in den Vereinigten Staaten nur für Gesellschafterdarlehen, sagte er dem „Handelsblatt“. In den Industrienationen „ernten wir nur Kopfschütteln über die Zinsbesteuerungsvorschläge“. Er widersprach zugleich Kochs Aussage, daß sein Modell auch von der Wirtschaft akzeptiert werde.

Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Ludwig Georg Braun, warnte, jede Form der Zinsbesteuerung verteuere Investitionen in Deutschland und verhindere damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß warf beiden daraufhin vor, ihnen seien die öffentlichen Haushalte gleichgültig.

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