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Unternehmenssteuern Aktionäre können auf Entlastung hoffen

23.01.2007 ·  Eine Änderung bei den Unternehmenssteuern könnte den Aktionären nützen: Nach F.A.Z.-Informationen soll das so genannte Halbeinkünfteverfahren nun doch nicht gestrichen, sondern durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt werden. Die Steuerlast auf Dividenden würde damit stärker sinken.

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Aktienbesitzer können auf eine stärkere Entlastung durch die Unternehmenssteuerreform hoffen. So wird derzeit erwogen, das sogenannte Halbeinkünfteverfahren nicht ersatzlos abzuschaffen, sondern durch ein Teileinkünfteverfahren zu ersetzen. Ausgeschüttete Gewinne wären demnach zu 60 Prozent zu versteuern. Zusammen mit der geplanten Abgeltungssteuer würde damit die Gesamtsteuerlast auf Dividenden stärker sinken. Nach Berechnungen der F.A.Z. würde sie dann nur noch etwas mehr als 40 Prozent betragen; bisher beträgt sie etwa 53 Prozent, nach den ersten Reformeckpunkten wäre sie nur auf gut 47 Prozent gesunken - jeweils ohne Kirchensteuer.

„Ich gehe davon aus, dass der Vorentwurf das so enthalten wird“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, der F.A.Z., nicht ohne anzufügen: „Die endgültige politische Entscheidung ist allerdings noch nicht gefallen.“ Er bestätigte, dass erwogen wird, die Gesamtbelastung von Dividendenpapieren in die Nähe von 40 Prozent zu drücken. Als CDU-Politiker berücksichtige er stets die Kirchensteuer, die zumeist 8 bis 9 Prozent der Steuerschuld beträgt. Unter Einschluss der Kirchensteuer wäre nach den alten Reformplänen die Gesamtbelastung über 50 Prozent geblieben. Dies habe man nicht akzeptieren können, hob der Abgeordnete hervor.

Finanzministerium will nochmal sorgfältig hinschauen

Im Bundesfinanzministerium hielt man sich auf Nachfrage bedeckt. „Beamtenpapiere präjudizieren keine politischen Entscheidungen“, betonte der Sprecher von Peer Steinbrück (SPD). Da werde man sicherlich noch einmal sorgfältig hinschauen. Seine Zurückhaltung dürfte mit der nicht einfachen Lage in der SPD-Fraktion zusammenhängen. Die Genossen stehen den Abgeltungssteuerplänen traditionell skeptisch gegenüber. Mit einer ersatzlosen Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens wäre ihre Zustimmung sicherlich leichter zu bekommen.

Nach Informationen der F.A.Z. haben sich die Steuerfachleute aus dem Bundesfinanzministerium, den Ländern und den Koalitionsfraktionen auf das neue Teileinkünfteverfahren mit dem 60-Prozent-Wert verständigt, nachdem die Leute Steinbrücks einen Anteil von 66 Prozent und Bayern einen von 55 Prozent vorgeschlagen hatten. Am Dienstag tagten die Unterhändler nochmals. Wie zu hören war, soll nunmehr noch einmal die politische Arbeitsgruppe zusammenkommen, bevor der erste Gesetzentwurf vom Bundesfinanzministerium verschickt wird.

Abgeltungssteuer soll wie geplant in Kraft treten

In den wesentlichen Punkten soll es keine Änderung zu den im Herbst verabredeten Eckpunkten geben. Die Abgeltungssteuer auf Wertpapiere und Veräußerungsgewinne soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, sie soll nicht für Immobilien gelten. Auch sollen Veräußerungsgewinne nur besteuert werden, wenn die Papiere nach Inkrafttreten der Abgeltungsteuer angeschafft worden sind. Für Unternehmen soll die Abgeltungsteuer nicht gelten. Sie werden somit Kapitaleinkünfte weiterhin mit ihren Gewinnen zu versteuern haben, allerdings dann mit einer gesenkten Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (zusammen knapp 30 Prozent statt wie bisher fast 40 Prozent).

Wie der CDU-Politiker Bernhardt weiter berichtete, gilt die geplante Zinsschranke noch als ein heikler Punkt. Mit ihr wollen die Finanzpolitiker der großen Koalition verhindern, dass über konzerninterne Finanzkonstruktionen Gewinne künstlich ins steuergünstigere Ausland verlagert werden. Aus diesem Grund soll man seinen Ertrag durch den Zinsaufwand nur um 30 Prozent schmälern können (der nicht anerkannte Aufwand soll vorgetragen werden können).

Probleme mit der Zinsschranke

Unternehmen, die weniger als 1 Million Euro Zinskosten im Jahr haben, sollen von der härteren Besteuerung ausgenommen werden. Freibetrag und Bezugsgröße von 30 Prozent seien in Ordnung, meinte Bernhardt. Probleme bereitet nach seinen Worten die sogenannte Escape-Klausel. Danach soll die Zinsschranke auch nicht greifen, wenn nachgewiesen wird, dass das Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital im Konzern nicht günstiger ist als im geprüften Unternehmen. Dies sei eine Regelung, die so für die Finanzverwaltung nicht einfach zu handhaben sein werde, betonte der CDU-Politiker.

Als schwierig gilt nach wie vor die geplante Besteuerung von Funktionsverlagerungen, auch wenn es dazu schon den Entwurf eines Schreibens aus dem Bundesfinanzministerium gibt. Mit dieser Neuregelung will man verhindern, dass ertragversprechende Tätigkeiten auf ein Unternehmen im niedrig besteuernden Ausland übertragen werden, während die übrigen Konzernunternehmen in Deutschland nur noch Routinefunktionen mit niedrigen Gewinnchancen ausüben. Das zielt auf eine stärkere Besteuerung von immateriellen Wirtschaftsgütern, die übertragen werden.

Quelle: mas. / F.A.Z., 24.01.2007, Nr. 20 / Seite 11
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