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„Unerlaubte Handlung“ Berufskläger zu Schadensersatz verurteilt

16.10.2007 ·  Speditionsunternehmer Zapf verklagt regelmäßig Aktiengesellschaften. Das Landgericht Frankfurt hat ihn jetzt zu Schadenersatz verurteilt - wegen Rechtsmissbrauchs. Das geht aus dem noch unveröffentlichten Urteil hervor, das der F.A.Z. vorliegt.

Von Joachim Jahn
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Das Landgericht Frankfurt hat einen der führenden Berufskläger gegen Aktiengesellschaften wegen „Rechtsmissbrauchs“ zu Schadensersatz verurteilt. Das Verhalten des Berliner Speditionsunternehmers Klaus Zapf sei „sittenwidrig“ gewesen, heißt es in dem noch unveröffentlichten Urteil, das der F.A.Z. vorliegt. Er muss dem Unternehmen für alle schon entstandenen und sämtliche künftigen Schäden haften, die daraus folgen, dass durch seine Anfechtungsklage eine geplante Kapitalerhöhung blockiert wurde.

Zapf hatte die Nanoinvests AG, die mittlerweile unter Real Estate International Investment AG firmiert, mit einem Prozess überzogen. Für die Rücknahme seiner Klage verlangte er für sich und vier Mitstreiter jeweils 3500 Bezugsrechte für neue Aktien. Nach Ansicht des Gerichts hätten den fünf Opponenten maximal 38 Bezugsrechte zugestanden, weil sie nur über zusammen 53 Anteile verfügten. Außerdem hielt es die geltend gemachten Anfechtungsgründe für „fraglich“.

„Unerlaubte Handlung“

Zapf, der sowohl im eigenen Namen als auch über seine Klagefirma Pomoschnik Rabotajet regelmäßig vor Gericht zieht, gehört nach einer aktuellen Studie des Frankfurter Rechtswissenschaftlers Theodor Baums zu den fünf am häufigsten auftretenden Berufsklägern (F.A.Z. vom 30. Juli). Diese suchen sich bei ihrem Gewerbe zunehmend kleinere Aktiengesellschaften als Opfer. Dennoch haben sich die Zivilgerichte bisher aus Beweisschwierigkeiten fast immer gescheut, solche Anfechtungsklagen wegen Missbrauchs abzulehnen.

Das Landgericht Frankfurt weist nun aber ausdrücklich darauf hin, dass Zapfs Verhalten gegen das Gleichbehandlungsgebot des Aktiengesetzes verstoßen habe und eine „unerlaubte Handlung“ darstelle. Die Erfüllung seiner Forderung würde „naturgemäß auch zu Lasten anderer Aktionäre gehen“. Die Sittenwidrigkeit von Zapfs Handeln folge „aus der Relation des verwendeten Mittels zu dem angestrebten Zweck unter gleichzeitigem Missbrauch einer ihm vom Gesetz eingeräumten Position“. Dieser Missbrauch sei evident und dem Kläger unzweifelhaft auch bewusst gewesen. Trotz eines Antrags auf Freigabe der Handelsregistereintragung, dem das Gericht zugleich stattgab, erleide das Unternehmen nämlich wirtschaftliche Nachteile, weil ein solches Verfahren durch zwei Instanzen gehe und sich längere Zeit hinziehe (Az.: 3-5 O 177/07).

„Erpresserisches Verhalten“

Rechtsanwalt Bernd Nenninger von der Düsseldorfer Sozietät KNP hatte Zapf bereits in der mündlichen Verhandlung „erpresserisches Verhalten“ vorgeworfen. Der Unternehmer, der mit seinem langem Vollbart, einem Pferdeschwanz und seiner legeren Kleidung auch von vielen Hauptversammlungsauftritten bekannt ist, wies dies zwar zurück. Doch der Vorsitzende Richter der Fünften Kammer für Handelssachen, Martin Müller, ließ sich auch durch eidesstattliche Versicherungen nicht überzeugen.

Diese seien leider meistens „fast nichts wert“, sagte er zu seinen Erfahrungen mit diesen Beweismitteln. Unmittelbar danach verhandelte Müller eine Anfechtungsklage gegen ein weiteres Unternehmen. Zu den Klägern zählte auch hier Zapf. Mit dabei war außerdem die Prozessfirma Exchange Investors des Berufsklägers Frank Scheunert, der in der Baums-Studie sogar auf Platz eins der Rangliste steht.

Das Landgericht Frankfurt
hat Klaus Zapf „sittenwidriges Verhalten“ und Rechtsmissbrauch bescheinigt. Nun muss er Schadensersatz zahlen.

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