Der Bundesfinanzhof hat am Donnerstag über die Kürzung der Pendlerpauschale zu Gericht gesessen. Der Lohnsteuersenat des obersten deutschen Finanzgerichts verhandelte in München über zwei Klagen von Arbeitnehmern, denen das Finanzamt die Eintragung des früheren, für sie günstigeren Freibetrags auf ihrer Lohnsteuerkarte verweigert hatte. Die große Koalition hatte zur Konsolidierung des Haushalts das Einkommensteuergesetz geändert. Beschäftigte können seit Jahresbeginn die ersten 20 Kilometer ihres täglichen Wegs zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten geltend machen; der Rückweg war hingegen auch schon vorher nicht absetzbar.
Musterkläger mit weiten Wegen
In der mehr als dreistündigen Sitzung ging es um zwei Musterfälle; eine Klage wurde vom Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Ring Deutschland unterstützt, die andere vom Steuerzahlerbund. Einer der beiden Kläger, ein angestellter Bäckermeister aus Baden-Württemberg, war eigens mit seiner Frau und dem gemeinsamen Baby zum Gerichtstermin angereist, wo er mehreren Fernsehsendern Interviews gab. Er arbeitet 70 Kilometer von der gemeinsamen Wohnung entfernt, die Ehefrau 37 Kilometer - aber in entgegengesetzter Himmelsrichtung.
Das andere Verfahren betraf einen ledigen Ingenieur, der in Mecklenburg in einem Telekommunikationsunternehmen arbeitet. Zusammen mit seiner Lebensgefährtin hat er ein Kind. Die Betriebsstätte an seinem Wohnort wurde geschlossen; seither muss er täglich 75 Kilometer zur Arbeit fahren. Nach Angaben seines Anwalts droht ihm aber nochmals eine Versetzung. Beide hatten in erster Instanz ihre Klage verloren.
Kritische Richter
Der Sechste Senat des Bundesfinanzhofs stellte nun unter Vorsitz von Hans-Joachim Kanzler den Vertretern des Bundesfinanzministeriums etliche kritische Fragen, ohne sich allerdings festzulegen. Das Ministerium hatte nur Beamte der Arbeitsebene nach München geschickt. Die Anwälte der Kläger warfen der Regierung einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot vor, weil die Wegekosten nicht mehr vollständig abgesetzt werden könnten. Dies verletze zugleich das „Nettoprinzip“, das sich wiederum aus dem Grundsatz der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit herleite.
Schutz der Familie
Der Bundestag habe überdies seine Entscheidung nicht „folgerichtig“ umgesetzt, weil andere „gemischte“ Aufwendungen, die ebenfalls privat mitveranlasst seien, weiterhin abgesetzt werden könnten. Darüber hinaus werde gegen den vom Grundgesetz garantierten Schutz von Ehe und Familie verstoßen, zumal die Pauschale von 30 Cent je Kilometer unrealistisch niedrig sei.
Härteregel für Fernpendler
Jörg Kraeusel vom Bundesfinanzministerium verwies jedoch darauf, die Finanzämter könnten nicht Millionen von Fällen einzeln auf ihre privaten Motive prüfen, sondern dürften bei solchen Regelungen „pauschalieren und typisieren“. Hohen Fahrtkosten stünden meist niedrigere Wohnkosten gegenüber; auch Schul-, Kindergarten- und Kulturangebot sowie Kriminalitätsrate bestimmten die Entscheidung für den jeweiligen Wohnort. Zudem gebe es eine Härteregelung für Fernpendler. Kraeusel räumte „fiskalische Gründe“ für die Reform ein; die Politiker hätten Milliarden Euro einsparen wollen, um das „erschreckende“ Haushaltsdefizit zu senken. Eine solche Grundsatzentscheidung für die Einführung des „Werkstorprinzips“ falle in die Gestaltungsfreiheit des Parlaments und sei auch durch die Urteile des Bundesverfassungsgerichts etwa zur doppelten Haushaltsführung gedeckt.
Urteil in zwei Wochen
Der Bundesfinanzhof will seine Entscheidung in zwei Wochen verkünden. Im vergangenen August hatte er bereits deutliche Zweifel an der Neuregelung ausgesprochen, allerdings nur in einem Eilverfahren. Diesmal geht es um ein reguläres Hauptsacheverfahren. Deshalb können die Münchner Richter nun die Akten nur dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, falls sie die Kürzung für grundgesetzwidrig halten.
Die Karlsruher Verfassungsrichter werden sich allerdings ohnehin in diesem Jahr damit befassen, weil zwei untere Finanzgerichte ihnen diese Fragen bereits vorgelegt haben, denn diese halten die Kürzung für unzulässig. Das Bundesfinanzministerium hat angekündigt, Steuerbescheide bis dahin in diesem Punkt nur noch vorläufig auszustellen.
Bundesfinanzhof verhandelt über Pendlerpauschale
Marco Koranzki (M2008)
- 10.01.2008, 14:38 Uhr