13.12.2009 · Wer dieses Jahr noch Ausgaben produziert oder Einnahmen ins nächste Jahr verschiebt, reduziert seine Steuerlast. Das sollten Steuerzahler nutzen und bis zum Jahreswechsel entsprechend disponieren. Hier die wichtigsten Tipps.
Von Dyrk ScherffWer dieses Jahr noch Ausgaben produziert oder Einnahmen ins nächste Jahr verschiebt, reduziert seine Steuerlast. Hier sind die wichtigsten Tipps, um Steuern zu sparen.
Schenkungen verschieben
Wer seiner Schwester, Bruder oder deren Kindern, Onkel oder Tante zu Weihnachten Geld schenken will, sollte das lieber erst im Januar tun. Denn jenseits des Freibetrags von 20.000 Euro (für einen Zeitraum von zehn Jahren) fallen Steuern an – und die sinken am 1. Januar. Statt bisher 30 und 50 Prozent abhängig vom Wert der Schenkung müssen die Beschenkten dann nur noch 15 bis 43 Prozent abgeben. Für alle anderen Beschenkten bleiben die Steuersätze gleich.
Einnahmen verschieben
Alle steuerpflichtigen Zahlungen, die verschiebbar sind, sollten erst im kommenden Jahr vorgenommen werden. Dann können sie zum niedrigeren Einkommensteuersatz versteuert werden. Dazu gehören zum Beispiel Abfindungen, Provisionen oder Sonderzahlungen wegen guter Leistungen. Für Selbständige gilt: Rechnungen erst im Januar stellen.
Ausgaben vorziehen
Alle Ausgaben, die die Steuerlast mindern, sind in diesem Jahr sinnvoller als im nächsten. Denn in diesem Jahr sind noch höhere Steuern zu bezahlen. Daher sollten Ausgaben, die ohnehin bald fällig werden, noch 2009 vorgenommen werden. Das kann der Kauf eines neuen Computers sein. Oder die Anschaffungen für das häusliche Arbeitszimmer. Denn obwohl das Zimmer selbst nicht mehr absetzbar ist, kann die Ausstattung geltend gemacht werden. Also: den neuen Schreibtisch, Stuhl oder zusätzliche Regale jetzt kaufen. Selbständige können auch die Büromiete für Januar schon jetzt bezahlen. Sie können Ausgaben ab dem 1. Euro absetzen. Arbeitnehmer nur die Beträge, die den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro überschreiten.
Gesundheitskosten absetzen
Wer 2009 viel zum Arzt oder gar ins Krankenhaus musste und dabei viele Ausgaben hatte, die seine Krankenkasse nicht übernimmt, kann das steuerlich geltend machen. Allerdings muss er eine Mindestsumme selbst tragen. Die Höhe hängt vom Einkommen ab. Ist der so genannte Eigenbeitrag überschritten, kann der Versicherte weitere Ausgaben absetzen, die er noch dieses Jahr tätigt, zum Beispiel für eine neue Brille. Macht er das erst 2010, kann es passieren, dass die Brille nicht mehr steuerlich absetzbar ist, weil er den Mindesteigenbetrag nicht überschreitet. Umgekehrt sollte die Brille erst nächstes Jahr gekauft werden, wenn er die Schwelle 2009 unterschreitet und 2010 vielleicht größere Gesundheitsausgaben anstehen.
Steuerklassen prüfen
Wird ein Ehepartner 2010 voraussichtlich Sozialleistungen beziehen, sollte er überlegen, noch dieses Jahr in die günstigste Steuerklasse III wechseln. Dann steigt sein Nettolohn und damit im nächsten Jahr die Höhe der Sozialleistungen. Denn sie errechnen sich oft am Nettolohn wie das Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Versöhnungsversuch starten
Eheleute, die in Trennung leben, sollten auch aus steuerlichen Gründen über einen Versöhnungsversuch nachdenken. Ziehen sie noch dieses Jahr wieder zusammen, können sie für das ganze Jahr 2009 vom Ehegattensplitting profitieren - selbst wenn sie im Januar wieder auseinanderziehen. Für glücklich Frischvermählte gilt: Nur die kirchliche Hochzeit reicht nicht, um vom Splitting zu profitieren. Sie sollten bis Jahresende die standesamtliche Trauung nachholen.
Einkommen der Kinder
Das Kindergeld wird gestrichen, wenn die Kinder mehr als 7680 Euro im Jahr verdienen. Das kann bei größeren Schenkungen zu Weihnachten zusammen mit Bafög, Zinseinnahmen oder Ferienjobs schnell überschritten werden. Dann eventuell die Schenkung ins nächste Jahr verschieben.
Vermögen noch auf Kinder übertragen
Um keine Abgeltungsteuer zu zahlen, kann es sich lohnen, Vermögen noch vor dem Jahresende auf Kinder zu übertragen. Ein Kind ohne sonstige Einkünfte zahlt im Jahr auf die ersten 8671 Euro keine Steuern. Dieser Betrag setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 7834 Euro, dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro und dem Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro zusammen. Allerdings könne eine unüberlegte Vermögensübertragung gefährliche Nebenwirkungen auslösen, warnt der Bund der Steuerzahler. So kann das Kind zum Beispiel den Anspruch auf Kindergeld verlieren, wenn seine Einnahmen 7680 Euro im Jahr übersteigen. Unter Umständen drohen dann auch eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus ist es nahezu ausgeschlossen, den Transfer später wieder rückgängig zu machen.
Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen
Steuerzahler mit einem Jahreseinkommen (Einnahmen abzüglich Werbungskosten/Betriebsausgaben) von weniger als 7834 Euro zahlen keine Einkommensteuer. Diese Steuerzahler können sich auch von der Abgeltungsteuer befreien lassen, indem sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Wird diese Bescheinigung bei der Bank oder Sparkasse vorgelegt, so werden die Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist vor allem bei Geringverdienern, Schülern, Studenten und Rentnern vorteilhaft, welche geringe Arbeits- oder Renteneinkommen haben, jedoch ein hohes Kapitalvermögen besitzen. Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben dann sogar Erträge über dem Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Alte Nichtveranlagungsbescheinigungen behalten auch nach dem 1. Januar 2009 ihre Gültigkeit. Darüber hinaus können auch nach der Einführung der Abgeltungsteuer neue Nichtveranlagungsbescheinigungen beantragt werden.
Bankentschädigungen abgeltungsteuerpflichtig
Aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Wertpapieranlage müssen die entsprechenden Kreditinstitute mitunter Entschädigungszahlungen an die Anleger leisten. Das haben zum Beispiel eingen Banken im Falle der fast wertlos gewordenen Lehman-Zertifikate getan. Relativ unbekannt ist aber, dass diese Entschädigungszahlungen abgeltungsteuerpflichtig sind. Anleger sollten bei den Verhandlungen mit dem Kreditinstitut bedenken, dass ihnen also weniger als drei Viertel der Entschädigungszahlung dann tatsächlich zur Verfügung steht.
Betriebliche Altersvorsorge aufstocken
Arbeitnehmer können für das Jahr 2009 insgesamt 2592 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in einen betrieblichen Altersvorsorgevertrag einzahlen. Sie sollten vor Jahresende überprüfen, ob die zulässigen Höchstgrenzen auch ausgeschöpft wurden und eventuell bis zum Maximalbetrag mit einer Gehaltsumwandlung aufstocken. Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch darauf, Teile ihres Gehalts steuer- und sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Zulage für Riesterrente beantragen
Dass es für Riester-Sparer staatliche Zulagen gibt, ist den meisten Steuerzahlern bekannt. Vergessen wird jedoch vielfach, den entsprechenden Antrag beim jeweiligen Anbieter zu stellen, damit die Zulagen auch abgerufen und auf dem Riesterkonto gutgeschrieben werden können. Die Frist für das Sparjahr 2007 endet am 31. Dezember 2009. Danach entfällt der Anspruch auf die Zulagen. Bei einer vierköpfigen Familie mit einem Riester-Vertrag können so 504 Euro verloren gehen.
Wichtig ist es auch, Veränderungen der persönlichen Verhältnisse dem Anbieter oder auf dem Zulagenantrag anzugeben. Hat die Familie beispielsweise Zuwachs bekommen und war die Geburt nach dem 31. Dezember 2007, gibt es 300 Euro Zulage extra. Auch Gehaltsänderungen sind relevant, da sich dann der mindestens zu sparende Betrag ändert, der notwendig ist, um die Zulage in voller Höhe zu bekommen. Den Zulagenantrag erhalten die Riester-Sparer von ihrem Anbieter. Darüber hinaus bestehtauch die Möglichkeit, den Anbieter zu bevollmächtigen, den Antrag für den Steuerzahler zu stellen. In diesem Fall braucht sich der Riester-Sparer nicht jedes Jahr gesondert um einen entsprechenden Antrag zu kümmern.
Berufseinsteigerbonus sichern
Die steuerliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge wurde ausgeweitet. Für Steuerzahler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Riester-Grundzulage einmalig um einen Betrag von 200 Euro (sogenannter Berufseinsteigerbonus), wenn sie einen entsprechenden Riester-Vertrag abschließen. Steuerzahler, die im Laufe dieses Jahres25 Jahre alt geworden sind, haben auch noch die Chance haben, von der erhöhten Grundzulage zu profitieren. Dazu müssen sie bis spätestens zum 31. Dezember 2009 einen Riester-Vertrag abschließen und Beiträge für das Jahr 2009 einzahlen. Ein gesonderter Antrag für die erhöhte Zulage ist nicht erforderlich.
Kindergeld - Existenzminimum - KV-Freibetrag
Marko Hrbat (Hrbat)
- 13.12.2009, 20:53 Uhr
KV-Freibetrag (2) und Familienversicherung in der GKV
Marko Hrbat (Hrbat)
- 13.12.2009, 20:57 Uhr
Dyrk Scherff Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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