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Ticketaffäre Bundesgerichtshof billigt Freispruch für Utz Claassen

14.10.2008 ·  Mit Eintrittskarten für die Fußball-WM in Deutschland als Weihnachtsgeschenk für Politiker hat sich der frühere Chef des Energieversorgers EnBW, Utz Claassen, in einer Grauzone bewegt. Der Bundesgerichtshof sprach Claassen vom Vorwurf der Korruption frei - aber nur mit Bedenken.

Von Joachim Jahn
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Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für den früheren Vorstandsvorsitzenden des Energieversorgers EnBW, Utz Claassen, im Korruptionsprozess wegen verschenkter Tickets zu Spielen der Fußball-Weltmeisterschaft im Jahr 2006 bestätigt. Die Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom November vergangenen Jahres habe der Erste Strafsenat „im Ergebnis hingenommen“, sagte dessen Vorsitzender Arnim Nack am Dienstag in Karlsruhe.

„Sponsoring ist OK“

„Es ist die Aufgabe von Unternehmen, sich gut in die Gesellschaft einzufügen“, bekräftigte er bei der Urteilsverkündung - auch wenn manches beim Sportsponsoring „grenzwertig“ sei. Das gelte auch nach der Verschärfung des Straftatbestands der Vorteilsgewährung (Paragraph 333 Strafgesetzbuch) durch ein Antikorruptionsgesetz von 1997.
Claassen hatte vor der Fußball-Weltmeisterschaft von 2006 zu Weihnachten Gutscheine für je zwei Eintrittskarten an Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung sowie einen Staatssekretär im Bundesumweltministerium verschickt. Sie hatten - einschließlich der Verpflegung in der VIP-Lounge - einen Wert von jeweils 220 Euro (für Stuttgart) bis 280 Euro (Berlin). Die Ressortchefs hätten aber ohnehin Zugriff auf andere Kontingente von Stadionkarten gehabt.

Früherer EnBW-Chef Claassen vor Gericht


„Sponsoring ist an sich völlig in Ordnung“, sagte Nack. „Die Grenzziehung zwischen Repräsentation und Einflussnahme ist allerdings fließend.“ Ausdrücklich wandte er sich gegen viele Stimmen in Fachliteratur und an unteren Gerichten, die den nach dieser Vorschrift verbotenen „Vorteil“ für Amtsträger zu eng auslegten. Die Tickets seien vor zwei Jahren begehrt gewesen, erinnerte Nack an den Schwarzmarkt selbst für Stehplätze und ohne Bewirtung. Und seit der Gesetzesreform sei es nicht nur strafbar, wenn eine Zahlung eine Gegenleistung für eine konkrete Handlung darstelle, sondern bereits dann, wenn sie allgemein „für die Dienstausübung“ fließe. Auch ist nach diesem Revisionsspruch eine Straftat nicht schon dann ausgeschlossen, wenn die Zuwendung in ein an sich unverdächtiges Sponsorenkonzept eingebunden ist.

Genaue Kriterien folgen

Nack kündigte an, in der schriftlichen Fassung des Urteils würden genaue Kriterien aufgestellt. Die Ausweitung des Anwendungsbereichs beim Korruptionsstrafrecht habe der Bundestag mit einer größeren Unsicherheit erkauft. Bei der vom Strafgesetzbuch vorausgesetzten „Unrechtsvereinbarung“ handele es sich um ein inneres Motiv, das nur anhand von Indizien zu beweisen sei, sagte er. Dazu zählten der Umfang des Vorteils, die Heimlichkeit des Vorgehens und die Plausibilität einer unverfänglichen Zielsetzung. „Bei der Mitnahme von Ehepartnern sollte man nicht so pingelig sein“, erläuterte Nack. Unbehagen äußerte der Vorsitzende dagegen daran, dass nach der Rechtslage Präsente an Referatsleiter eher strafbar seien als an deren Minister, obwohl diese größere Entscheidungsbefugnisse hätten.

Nack stellte heraus, dass der Bundesgerichtshof in einem Revisionsverfahren weitgehend an die Beweisaufnahme der unteren Instanz gebunden sei. Manches, was das Landgericht bei seinem Freispruch zu Claassens Gunsten angenommen habe, erscheine seinem Senat lebensfremd. „Vielleicht wäre etwas anderes bei der Beweisaufnahme herausgekommen, wenn wir die Hauptverhandlung geführt hätten.“ Es hätten durchaus „belastende Indizien von Gewicht“ vorgelegen, die die Anklage gerechtfertigt hätten; die Staatsanwaltschaft hatte vermutet, der Konzernchef habe sich das Wohlwollen der Aufsichtsbehörden erkaufen wollen. Der Vorsitzende bekundete aber auch Respekt vor Claassen, der das Verfahren habe „durchfechten“ wollen.
Claassen sieht sich durch das Urteil „voll und umfassend“ bestätigt. „Ich habe immer gesagt, dass ich mich für unschuldig halte“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Eine Verurteilung hätte nach seiner Ansicht das Sponsoring im Sport deutlich belastet, da es Unternehmen unter bestimmten Umständen kriminalisiert hätte. Wie in solchen Fällen üblich, hatte er nicht selbst an der Revisionsverhandlung teilgenommen.

Oft in den Schlagzeilen

An der Spitze des Energiekonzerns EnBW hatte Claassen regelmäßig für Schlagzeilen gesorgt. Der ehemalige Unternehmensberater und Manager verschiedener Autofirmen strich bald nach seinem Amtsantritt im Mai 2003 bei dem Karlsruher Stromkonzern rund 2100 Jobs, verpasste den Beschäftigten im Kernbereich Energie eine 4,5-Tage-Woche ohne Lohnausgleich und verkaufte eine Reihe von Unternehmensbeteiligungen. Allerdings führte er den Konzern zeitgleich auch zu einem Milliardengewinn, nachdem die EnBW beim Einstand des ehemaligen Unternehmensberaters und Managers noch tief in der Verlustzone stand.

Im Oktober vergangenen Jahres verließ Claassen nach nur einer Amtszeit mit hoher Abfindung das Unternehmen (siehe Lukrative Abschiedspakete für Manager) und machte den Weg frei für den derzeitigen EnBW-Chef Hans-Peter Villis - nach eigenen Angaben auf freien Wunsch.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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