15.04.2008 · Selten hat ein Richter so sichtlich Spaß an einer Verhandlung wie Christian Dittrich, der Vorsitzende im Telekom-Prozess. Am Montag vernahm er den früheren Vorstandschef Sommer, am Dienstag war unter anderem der frühere Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus dran. Ein Porträt.
Von Joachim JahnSelten hat ein Richter so sichtlich Spaß an einer Gerichtsverhandlung wie Christian Dittrich, der Vorsitzende im Massenprozess von mehr als 16.000 Aktionären gegen die Deutsche Telekom. Und das, obwohl sich dieses Verfahren so lange hinziehen könnte wie kaum ein anderes in der deutschen Rechtsgeschichte - womöglich sogar bis nach Dittrichs Pensionierung in zwei Jahren. Doch das ficht den Robenträger nicht an. Und auch nicht die Tatsache, dass letztlich völlig egal ist, wie er irgendwann entscheiden wird: Beide Streitparteien haben schon klargemacht, dass sie sowieso vor den Bundesgerichtshof ziehen werden, wenn sie verlieren sollten.
Nachdem am Montag der prominente frühere Telekomchef Ron Sommer als Zeuge aufgetreten war (siehe dazu auch: Video: Telekom-Prozess - der erste Zeuge), hat an diesem Dienstag der frühere Aufsichtsratschef Hans-Dietrich Winkhaus die Darstellung des Unternehmens in einem wichtigen Punkt gestützt. Die Entscheidung über die milliardenschwere Übernahme des amerikanischen Unternehmens Voicestream sei erst nach dem dritten Börsengang im Juni 2000 gefallen, sagte Winkhaus am Dienstag als Zeuge vor dem Frankfurter Oberlandesgericht.
Mit Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick hat am Dienstag außerdem erstmals ein aktiver Top-Manager der Deutschen Telekom im Musterprozess um den sogenannten dritten Börsengang des Unternehmens ausgesagt. Wie zuvor schon Winkhaus stützte Eick am Dienstag die Darstellung des früheren Konzernchefs Ron Sommer, dass die Übernahme des amerikanischen Mobilfunkers Voicestream innerhalb weniger Tage im Juli 2000 abgewickelt worden sei.
„Mein Gruß gilt auch heute wieder den Anwesenden im Saal“
Befragt wurde auch er - wie schon am Tag zuvor Ron Sommer von Christian Dittrich. Auf den ersten Blick könnte man Dittrich für einen trockenen Menschen halten, einen fast zaghaften älteren Herrn, der eher den Akten zugetan ist als dem wirklichen Leben. Doch sobald der Entscheidungsfinder oben auf dem Podium in einem Frankfurter Tagungshaus die Sitzungsleitung ergreift, blitzt geradezu Fröhlichkeit auf.
„Mein Gruß gilt auch heute wieder den Anwesenden im Saal“, sagt Oberlandesrichter Dittrich vor der Vernehmung von Winkhaus. Gelassen, uneitel, unerschütterlich freundlich - und im Tonfall fast ein wenig wie der Volksschauspieler Manfred Krug, dem viele Käufer der abgestürzten „Volksaktie“ seine Werbespots für die Telekom-Anteile verübeln. Dass Dittrichs Aussprache englischer Wirtschaftsbegriffe nicht ganz perfekt ist, wenn er den beiden Protokollführerinnen unermüdlich die Aussagen der Managerzeugen in den Computer diktiert, bringt ihn nicht in Verlegenheit. Auch nicht, dass er am ersten Verhandlungstag eine Stunde zu spät kam, weil sein Regionalzug im Schneesturm stecken geblieben war.
Leinwand und Sprengstoffhund
Auch sonst ist in diesem Prozess alles anders als sonst in der deutschen Justiz. Der Bundestag hatte eine spezielle Verfahrensordnung verabschiedet, damit die Justiz nicht in der Aktenflut ertrinkt. Juristisches Neuland, das Dittrich nun als Pionier erkunden darf. Bevor er mit den Anwälten von Anlegern und Telekom am ersten Tag in die Erörterung von Formalien eintrat, stellte er erst einmal seine beiden Richterkollegen namentlich vor. So zwanglos geht es gerade an einem höheren Gericht nicht oft zu. Dabei werden die Aussagen der prominenten Zeugen aus Vorstand und Aufsichtsrat sogar auf eine Leinwand projiziert, und ein Sprengstoffspürhund der Polizei schnüffelt frühmorgens durch die Stuhlreihen.
Als erfahrener Revisionsrichter lotst Dittrich souverän alle Beteiligten durch den komplizierten Prozessstoff. Wie es die Zivilprozessordnung nahe legt, eröffnete er alsbald den Anlegeranwälten, was der von ihm geleitete 23. Zivilsenat von ihren Vorwürfen gegen die Telekom hält - ziemlich wenig nämlich. Das gibt den Klägern die Chance, nun doch noch an Argumenten aufzubieten, was den insgesamt 900 Advokaten in den sieben Jahren, die sie den Fall bereits in erster Instanz betrieben haben, noch nicht eingefallen sein sollte.
Eine Reihe von neuen Anträgen
Die reagierten bereits mit einer Reihe von Anträgen: Neue Zeugen sollen geladen, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft, Urteile aus anderen Zivilstreitigkeiten und 1,9 Millionen Seiten Papier aus den Vereinigte Staaten herangezogen werden, wo die Telekom den Zwist längst mit einem millionenschweren Vergleich beigelegt hat. Auch den fast 200 Seiten dicken Vorlagebeschluss des Landgerichts haben sie jetzt mit einem Antrag auf den von ihnen behaupteten Kapitalanlagebetrug ausgeweitet.
Doch von all dem lässt Dittrich sich nicht schrecken, ebensowenig von Rügen der Telekom-Anwälte für die Vernehmungsmethoden der Gegenseite im Kreuzverhör. „Dann werden wir uns eben mal wieder darüber unterhalten, ob die Frage zulässig ist“, sagt er routiniert, bevor er mit seinen beiden Kollegen für einen kurzen Moment im Hinterzimmer verschwindet.
„Wir wissen schon aus den ersten Verhandlungstagen, dass Sie das als heißes Thema ansehen“, entgegnet er einem Advokaten, der seit Jahren persönlich die Telekom mit den unterschiedlichsten Klagen überzieht - „aber schon vom Ansatz her habe ich Schwierigkeiten, Ihre Frage an den Zeugen einzuordnen.“
Bei all dem bleibt Paragrafenkundler Dittrich unparteiisch. „Das hat der Herr Sommer doch heute schon den ganzen Tag erklärt“, sagt er zwar am späten Montagnachmittag zu den immer gleichen Fragen und Protokollwünschen der Klägerseite. Doch als sich der ehemalige Telekom-Vorstandschef dann vor einer klaren Antwort drückt, kann Dittrich auch humorvoll und trotzdem nachdrücklich einschreiten. „Er ist ja gerade dabei, es noch einmal mit einer Antwort zu versuchen - sonst helfen wir ihm schon dabei“, versichert Dittrich einem drängelnden Aktionärsanwalt.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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