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Telekom-Prozess Die große Saalschlacht fängt an

 ·  Am Frankfurter Oberlandesgericht beginnt ein beispielloser Prozess: Die Anwälte von rund 16.000 früheren Telekom- Aktionären marschieren auf. Die Deutsche Telekom soll die Anleger für den Kurssturz der vermeintlichen Volksaktie entschädigen.

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Die Deutsche Telekom soll die Anleger für den Kurssturz der vermeintlichen Volksaktie entschädigen. Bereits vor sieben Jahren reichten die ersten Investoren eine Schadensersatzklage ein. Die Flut der Kläger schwoll zwischenzeitlich auf mehr als 17.000 an; rund 1000 von ihnen haben allerdings die Waffen wieder gestreckt. Nun steuert die Massenklage auf einen Höhepunkt zu: Am kommenden Montag beginnt vor dem Oberlandesgericht ein Musterprozess, mit dem die Grundsatzfragen des Streits geklärt werden sollen. Die beiden wichtigsten Vorwürfe der Anlegeranwälte lauten: Der Konzern soll bei seinem Börsengang im Verkaufsprospekt seinen Immobilienbesitz zu hoch bewertet haben. Zudem habe der Vorstand den Kauf des amerikanischen Unternehmens Voicestream während der Zeichnungsphase verheimlicht.

Allein um den Andrang der beteiligten rund 900 Rechtsanwälte bewältigen zu können, haben sich die Richter zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen: Die Verhandlung findet in einem angemieteten Tagungssaal statt. Der frühere Telekom-Chef Ron Sommer soll dort den Richtern Rede und Antwort stehen, ebenso der einstige Aufsichtsratsvorsitzende Hans-Dietrich Winkhaus und Finanzvorstand Karl-Gerhard Eick. Angesetzt haben die Oberlandesrichter schon jetzt Termine bis Ende Mai. Doch selbst wenn dann tatsächlich das Urteil kommen sollte - die unterlegene Seite wird sicherlich Rechtsmittel einlegen und zum Bundesgerichtshof marschieren. Und anschließend erst kann das Frankfurter Landgericht, bei dem alles angefangen hat, Akte für Akte die Fälle entscheiden, muss sich dabei aber keine Gedanken mehr um die Grundsatzfragen von Rechtslage und Beweisaufnahme machen.

Der Musterkläger hatte mehr als eine Million Euro in Telekom-Anteile gesteckt

Für den Austausch von Schriftsätzen hat das Gericht eine passwortgeschützte Internetseite eingerichtet. Dass die Richter kürzlich noch um Mitteilung der „ladungsfähigen Anschrift“ eines vor fünf Jahren verstorbenen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium baten, zeigt allerdings die Grenzen eines solchen Mammutprozesses. Ermöglicht hat das abgekürzte Vorgehen der Bundestag eigens mit Blick auf die Telekom-Klage durch das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Ob dieses wirklich massentauglich ist, wird freilich von allen Seiten bezweifelt. Erprobt werden konnte es erst in sehr viel kleineren Verfahren - etwa bei Schadensersatzklagen wegen der angeblich verspäteten Bekanntgabe des Rücktritts von Daimler-Chrysler-Chef Jürgen Schrempp.

Peter Gundermann freut sich über die Gelegenheit, „die damals verantwortlichen Telekom-Manager nun direkt im Gerichtssaal befragen zu können“. Seine Anwaltskanzlei Tilp vertritt den Pilotfall in dem Verfahren. Allerdings wollen die Oberlandesrichter sich dabei auf den Erwerb von Voicestream konzentrieren. "Wir gehen davon aus, dass auch die strittige Frage der Immobilienbewertung anschließend zum Tragen kommt", hofft Gundermann. Das Unternehmen hält die damalige Methode der Wirtschaftsprüfer, einen Teil der Immobilien mit Durchschnittspreisen einzustufen, für korrekt. Schließlich müsse man nicht jeden Schaltkasten einzeln bewerten, heißt es in Bonn. Und auch wenn die Grundstücke später unterm Strich mit einer Milliarde Euro weniger angesetzt worden seien, liege darin nur ein Abschlag von 6 Prozent.

Als Musterkläger hat die Justiz übrigens keinen der zahlreichen Kleinanleger ausgesucht, bei denen womöglich die Altersversorgung ins Wanken geraten ist. Vielmehr handelt es sich um einen Investor, der auf einen Schlag mehr als eine Million Euro in Telekom-Anteile gesteckt hatte - mit Hilfe eines Schweizer Vermögensverwalters. Allerdings erst einen Tag nachdem der Konzern bereits ganz offiziell seinen Einstieg bei Voicestream bekanntgegeben hatte, wie am Sitz des Telefonriesen angemerkt wird. Auf ihn passe also die Argumentation der Kläger gar nicht recht.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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