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Strafrecht Justiz soll härter gegen Bankmanager vorgehen

 ·  Die Rufe nach einem strengeren Wirtschaftsstrafrecht werden lauter. Die SPD will damit offenbar im bevorstehenden Wahlkampf Punkte sammeln. Doch auch unter Strafrechtsprofessoren - sonst fast immer vehemente Gegner einer jeglichen Verschärfung von Strafgesetzen - gibt es dafür mancherlei Unterstützung.

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Strafrechtler fordern scharfe Konsequenzen für die Verantwortlichen der Finanzkrise. „Es wäre nahezu fatal, würde in der Gesellschaft der Eindruck entstehen, die Finanzwirtschaft könne weitermachen wie bisher“, sagte der Hochschullehrer Thomas Rönnau am Montag auf einer Tagung, die die Bucerius Law School gemeinsam mit der Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek veranstaltete. Das Recht sei nicht nur der Wirtschaft, sondern der Gesellschaft insgesamt verpflichtet und müsse seinen „Anspruch auf Gestaltung und Geltung“ auch in diesem Bereich uneingeschränkt aufrechterhalten. Der Lehrstuhlinhaber an der privaten Jura-Uni zitierte den Frankfurter Rechtswissenschaftler Wolfgang Naucke, der jüngst eine Abhandlung über „politische Wirtschaftsstraftaten“ veröffentlichte und dabei sogar Parallelen zur Staatskriminalität zog.

Rönnau wandte sich gegen die Zurückhaltung der „Frankfurter Schule“ um den Rechtswissenschaftler Klaus Lüderssen und den früheren Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer, die an der Wirksamkeit des Wirtschaftsstrafrechts zweifelten. Das Modell des vollständig rationalen „homo oeconomicus“ sei zwar eine Kunstfigur, sagte er. Doch auch manche Kriminologen wüssten, dass Wirtschaftsdelikte oft Teil eines betriebswirtschaftlichen Kalküls seien - und sich daher das Verhalten dieser Täter durch Strafandrohungen steuern lasse.

„Hoffnung auf den guten Prinzen Strafrecht“

Gegenstimmen wie etwa von dem Strafrechtler Matthias Jahn, Lehrstuhlinhaber an der Universität Erlangen-Nürnberg, blieben auf der Konferenz in der Minderheit. Jahn erinnerte daran, dass selbst Müllmänner mittlerweile Umfragen zufolge doppelt so beliebt seien wie Bankmanager. Der britische Labour-Politiker Ken Livingstone habe denn auch gefordert: „Hängt einen Banker pro Woche auf, bis sich die anderen gebessert haben.“

In Deutschland begönnen demnächst die ersten Hauptverhandlungen gegen Verantwortliche von Landesbanken wegen Untreue und anderer Tatbestände, sagte Jahn. Doch der Forscher warnte vor der „Hoffnung auf den guten Prinzen Strafrecht“, der immer dann auftrete, wenn es bei der Bewältigung gesellschaftlicher Krisenphänomene eng werde.

Langwierigen Ermittlungsverfahren - bis die Tat verjährt ist

Ganz anders der Hamburger Strafverteidiger Gerhard Strate, der - ungewöhnlich für einen Vertreter seiner Zunft - seit der Finanzkrise hartnäckig mit Strafanzeigen gegen Banken vorgeht. Fünf Jahre nach deren Ausbruch hätten die Vorstände der beteiligten Landes- und Staatsbanken nichts mehr zu befürchten, beklagte er die langwierigen Ermittlungsverfahren.

“Überwiegend zurückhaltende Staatsanwaltschaften und eine - bis auf wenige Ausnahmen - zahnlose Strafrechtswissenschaft haben ihren Anteil daran“, sagte Strate sarkastisch: „Und den Rest werden gute Verteidiger erledigen.“ Dabei habe die Krise des Finanzsystems zeitweise vielleicht apokalyptische Ausmaße angenommen. „Sie kam aber nicht daher wie ein unberechenbares Erdbeben oder gar wie ein Tsunami. Sondern sie war zu großen Teilen bestimmt durch Menschen, die in verantwortlicher Position verantwortungslos handelten.“

Zwischen Systemrisiken und individueller Verantwortung

In dieselbe Kerbe hieb der Münchner Strafrechtsprofessor Bernd Schünemann. Die Strafverfolger müssten wenigstens versuchen, in dem „in sich moralisch perversen Finanzsystem“ individuelle Schuld festzustellen. Namentlich der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft warf er vor, den früheren Vorstandsvorsitzenden der IKB, Stefan Ortseifen, nur wegen einer irreführenden Presseerklärung, aber nicht wegen Untreue angeklagt zu haben. „Wenn entschlossen die E-Mails beschlagnahmt würden, könnte man auch Beweise für den subjektiven Tatbestand finden.“ Christian Schröder von der Universität Halle sekundierte: „Es geht auch um das Legalitätsprinzip. Wir können uns bei schweren Verfehlungen nicht zurückziehen, weil uns die Fälle zu schwierig sind.“

Thomas Fischer, Strafrichter am Bundesgerichtshof, wies auf das Problem hin, die Grenze zwischen Systemrisiken und individueller Verantwortung zu ziehen. So würden zwar Geisterfahrer und Drängler auf der Autobahn bestraft - doch die Gesellschaft nehme eine bestimmte Zahl an Todesfällen in Kauf, um dort das Tempo nicht drosseln zu müssen. Seine Worte dürfen Strafverfolger durchaus als Aufmunterung betrachten: Man müsse sich gegebenenfalls auch einmal trauen, einen Schaden einem bestimmten Verhalten zuzurechnen, sagte er. „Was muss man denn da noch groß über den Vorsatz nachdenken?“, fragte Fischer zugespitzt: „Die Banken sagen uns doch selbst, sie hätten ihre Produkte nicht verstanden.“

Banken-Bashing als Wahlkampfthema

Nicht nur die Justiz, sondern auch die Rechtspolitik stellt all dies vor erhebliche Herausforderungen. „Den großen Befreiungsschlag, um systemische Risiken mit dem Strafrecht zu erfassen, sehe ich noch nicht“, sagte Bernhard Böhm vom FDP-geführten Bundesjustizministerium. Aber als Staatsanwalt müsse man sich schon fragen, ob ein strafbares Verhalten vorliege, wenn Banken in ihrem angestammten Kreditgeschäft dermaßen in Schieflagen gerieten. Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) setzte hingegen auf zwei andere Rezepte. Bestimmte Bankgeschäfte müssten verboten werden, forderte sie. Und für eine stärkere Prävention solle eine Geschlechterquote an der Spitze von Banken sorgen - schließlich gingen Frauen vorsichtiger mit Geld um.

Kürzlich läutete bereits der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel den Wahlkampf ein, indem er Banken „Erpressung, Betrug und organisierte Kriminalität“ vorwarf. Bereits im November vergangenen Jahres hatten die Justizminister der Bundesländer einen ganzen Forderungskatalog aufgestellt, „um die Möglichkeiten einer wirksamen Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu verbessern“ - und dies branchenübergreifend. Angesichts der erheblichen Schäden für die Volkswirtschaft sei eine Erweiterung des Sanktionensystems geboten, urteilten die Ressortchefs auf einer Zusammenkunft in Berlin mit Blick auf die Folgen der abgeflauten Bankenkrise.

Insbesondere stünden Elemente der Verbandsstrafe, eine Stärkung der Vermögensabschöpfung, eine gesetzliche Absicherung der Rechtsstellung von Hinweisgebern, eine intensivere Korruptionsbekämpfung und eine nachhaltige Bekämpfung unlauterer Gewinnversprechen auf der Tagesordnung, befanden sie. Nicht ohne Sprengkraft war zudem ihr Vorhaben, die „vorsätzliche Verletzung kaufmännischer Sorgfaltspflichten“ unter Strafe zu stellen. Denn damit wollten die obersten Rechtspolitiker der Länder eine Lücke schließen, die zuvor das Bundesverfassungsgericht aufgerissen hatte: Die Karlsruher Richter hatten zwar den Straftatbestand der Untreue ausdrücklich gebilligt, seine Anwendung durch die Gerichte aber - und damit auch Ermittlungen und Anklagen - erschwert.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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