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Steuersünder Ein reines Gewissen gegenüber dem Finanzamt ist teuer

19.08.2007 ·  Seit 20 Jahren Geld auf einem Schweizer Konto und die Zinserträge nie angegeben? Und jetzt plagt das schlechte Gewissen? Wer gegen das Gesetz verstoßen hat, kann sich mit einer Selbstanzeige reinwaschen. Das schützt vor Strafe und legalisiert heimliches Geld. Doch bis zu 30 Prozent des Guthabens sind weg.

Von Dyrk Scherff
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Jens Obrig wird langsam nervös. Seit mehr als 20 Jahren hat er Geld auf einem Schweizer Konto. Die Zinserträge hat er beim deutschen Fiskus nie angegeben. Doch der 75jährige denkt an seine Töchter, denen er das Geld vererben will. Schreibt er das Konto ins Testament, erfährt es bei seinem Tod sofort das Finanzamt, und die Kinder haften. Bei Hinterziehungen über einer Million Euro drohen Haftstrafen bis zu fünf Jahren, darunter empfindliche Bußgelder.

Jens Obrig will das seinen Angehörigen nicht zumuten. Doch das Konto schon jetzt aufzulösen und das Guthaben einfach nach Deutschland zu überweisen, ist zu riskant. Denn über Betriebsprüfungen in den Banken kann der Fiskus auch Einblick in Transaktionen aus dem Ausland bekommen. Das Geld stattdessen in bar über die Grenze zu schaffen, wird auch immer schwerer. Im Juni wurden die Vorschriften dafür verschärft. Mussten Bargeld und Wertsachen an der Grenze bisher nur auf Nachfrage des Zöllners angegeben werden und das auch nur bei Summen über 15.000 Euro, muss der Reisende jetzt unaufgefordert beichten - und das schon ab 10.000 Euro pro Person.

Sechs Prozent Hinterziehungszinsen für jedes Jahr

Rentner Obrig entschließt sich, seine verheimlichten Zinsen über eine Selbstanzeige beim Finanzamt offenzulegen. „Das ist gar nicht so kompliziert, die Steuersünder bleiben straffrei und müssen sich künftig keine Sorgen mehr machen, entdeckt zu werden“, wirbt Steueranwalt Karsten Randt von der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg für die Vorzüge der Offenbarung. Und vor allem können sie wieder flexibel über ihr Geld verfügen, also es ohne Angst vor Nachforschungen in Deutschland ausgeben oder vererben.

Der Preis für das reine Gewissen: sechs Prozent Hinterziehungszinsen für jedes Jahr. „Wer zehn Jahre lang keine Zinsen angegeben hat, muss 20 bis 30 Prozent seines Guthabens an den Fiskus abführen“, nennt Randt eine Faustformel. „Wurde allerdings neben den Zinsen auch schon das eingezahlte Geld am Fiskus vorbei erwirtschaftet, sind bei der Selbstanzeige 60 bis 80 Prozent fällig.“

Ex-Ehepartner geben den Behörden manchmal einen Tipp

Selbstanzeigen lohnen sich natürlich vor allem dann, wenn die Gefahr, vom Fiskus entdeckt zu werden, groß ist. Das ist bei Erben der Fall. Aber auch entlassene Mitarbeiter oder Ex-Ehepartner erhöhen die Gefahr, weil sie den Behörden manchmal einen Tipp geben. Die erweiterten Befugnisse der Finanzämter kommen hinzu. So können sie Konten im Inland ohne große Hürden per Computerabfrage aufspüren. Ausländische Konten außerhalb der Schlupflöcher Schweiz oder Luxemburg werden durch die zunehmende internationale Kooperation der Behörden offengelegt. Seit kurzem sind auch Rentner nicht mehr verschont. Ihre Einkünfte aus der staatlichen Rente oder aus Lebensversicherungen werden automatisch dem Fiskus gemeldet.

„Eine Selbstanzeige machen daher vor allem ältere Leute“, weiß Rüdiger Fiedler, Rechtsanwalt der Steuerberatungsfirma Ernst & Young. Sie ist nur dann gültig, wenn das Finanzamt noch keine Beweise für eine Hinterziehung hat und die Steuerfahndung noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Genauere Nachfragen des Finanzamts beim Steuerpflichtigen sind dafür ein Warnzeichen. Bevor er auf solche Briefe antwortet, sollte er eine Selbstanzeige prüfen, wenn er etwas zu verheimlichen hat. Ist ein Verfahren eingeleitet, kann eine Selbstanzeige dennoch helfen, um die Strafe abzumildern.

„Der Kontoauszug verrät alles“

Die Offenlegung ist aber nur sinnvoll, wenn die Vergehen nicht verjährt sind. Das ist fünf Jahre nach der Zustellung des Steuerbescheids der Fall. Danach kann der Fiskus zwar noch Steuern und Strafzinsen verlangen, wenn er Schummeleien entdeckt, aber Sünder nicht mehr bestrafen. Nur die verheimlichten Erträge für diese fünf Jahre müssen angegeben werden.

Wer zur Selbstanzeige greift, sollte alle Tricksereien bereinigen. Wer von zwei Schweizer Konten nur eines angibt, fliegt schnell auf. „Eine Überweisung von einem zum anderen Konto kann dafür schon reichen“, warnt Rechtsanwalt Fiedler. Denn der Kontoauszug verrät alles.

Die wasserdichte Selbstanzeige - Gewusst wie

1. Leitende Staatsdiener oder schummelnde Finanzbeamte müssen genau prüfen, ob die Selbstanzeige ihre Entfernung aus dem Dienst bedeuten kann. Andere Berufsgruppen müssen in der Regel nichts fürchten.

2. Eine Selbstanzeige sollte erst dann aufgegeben werden, wenn die Steuern und Zinsen beglichen werden können. Sonst ist die Anzeige ungültig, und der Fiskus ermittelt trotzdem.

3. Die Erklärung sollte die verheimlichten Summen nennen, aber keinen Grund, warum sie nicht angegeben wurden. Das könnte sonst dem Fiskus Argumente liefern, die Steuern für zehn statt fünf Jahre zurückzufordern. Auch das Wort "Selbstanzeige" kann solch ein Argument sein und sollte besser durch "Berichtigung" umschrieben werden.

4. Liegen keine Zahlen über die verheimlichten Einnahmen vor, sollten sie geschätzt werden. Ohne Zahlen bringt die Selbstanzeige nichts, und das Finanzamt leitet dennoch ein Verfahren ein.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 19.08.2007, Nr. 33 / Seite 39
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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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