18.02.2008 · Hinweise auf Steuerhinterziehung kommen oft aus dem Umfeld, von der geschiedenen Frau, der verlassenen Geliebten oder dem entlassenen Mitarbeiter, der Rache nimmt. Ist erst ein Dossier bei der Steuerfahndung angelegt, wird es ungemütlich für den Betreffenden.
Von Manfred Schäfers, BerlinDie erst wenige Jahre zurückliegende Steueramnestie hat die deutschen Steuerfahnder nicht arbeitslos gemacht. Einer vom Fach sagt kurz und bündig: „Nein, da wachsen genug Steuerfälle nach.“ Allein in Nordrhein-Westfalen gibt es zehn Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung; in ganz Deutschland sind es gut fünfzig. So ein Finanzamt hat durchschnittlich sechzig Mitarbeiter, von denen jeder etwa zehn bis zwölf Fälle im Jahr bearbeitet - oft große, in denen es um siebenstellige Summen geht. Bei immerhin jedem sechsten oder siebten Beschuldigten soll es um solche Summen gehen. Und wenn erst einmal ein Dossier vorliegt, dann wird es für die Betroffenen unangenehm.
Von 1997 bis 2000 hat sich die Zahl der aufgedeckten Fälle von Steuerhinterziehung auf knapp 50.000 mehr als verdoppelt. Die so zusätzlich vom Fiskus eingenommene Summe erhöhte sich von etwa einer Milliarde Euro auf etwa 1,5 Milliarden Euro im Jahr 1999. Zuletzt sank die Zahl der Fälle zwar wieder leicht, aber die Mehreinnahmen liegen seither relativ konstant bei 1,6 Milliarden Euro. „Jeder Steuerfahnder bringt dem Staat ein Mehrfaches seiner Personalkosten“, sagt Hans-Werner Kaldenhoff von der Steuergewerkschaft. Jeder Fahnder koste jedes Jahr zwischen 35.000 und 70.000 Euro, er bringe aber durchschnittlich eine halbe bis eine ganze Million Euro an hinterzogenen Steuern herein.
Steueramnestie brachte nicht die gewünschten Summen
So mancher Steuersünder, bei dem nun in diesen Tagen die Steuerfahndung wie vergangene Woche beim gestürzten Post-Chef Klaus Zumwinkel klingelt, wird sich fragen, warum er nicht die Chance genutzt hat, sich zu günstigen Konditionen straffrei zu stellen. Ende 2003 gab es die Steueramnestie als Weihnachtsgeschenk der rot-grünen Koalition. Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte ursprünglich rund 100 Milliarden Euro erhofft, die damit nach Deutschland zurückgeholt werden sollten. Bei einem Abgabesatz von 25 Prozent wären immerhin 25 Milliarden Euro in den Kassen des Fiskus gelandet. Der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) kalkulierte vorsichtiger. Er rechnete nur mit Einnahmen von 5 Milliarden Euro. Letztlich wurden beide enttäuscht. Es wurden nach der Steueramnestie nicht einmal 1,5 Milliarden Euro an Schwarzgeld deklariert.
Auch heute können Steuersünder die Gelegenheit nutzen, sich Straffreiheit zu sichern, indem sie hinterzogene Einkünfte nachträglich dem Finanzamt mitteilen. Im Fall einer Selbstanzeige sind die normalen Steuern zuzüglich 6 Prozent Verzugszinsen fällig. Im Zuge der rot-grünen Steueramnestie 2004 verlangte der Fiskus nur 25 Prozent des zurückgeführten Betrages, bis zum 31. März 2005 erhöhte sich dieser Satz auf 35 Prozent. Besonders attraktiv war die Amnestie, weil es - je nach Steuerart unterschiedliche - Abschläge auf die Bemessungsgrundlage gab. Beispielsweise wurden Einnahmen, die der Einkommensteuer unterliegen, nur zu 60 Prozent berücksichtigt.
Rache ist ein starkes Motiv
Doch nur rund 15.000 Menschen nutzten das attraktive Angebot. Die meisten rechneten offenbar nicht damit, dass sie entdeckt werden könnten. Doch das ist ein riskantes Spiel. Die Steuerfahnder klagen zumindest nicht über Mangel an Arbeit. Ihre Verfahren speisen sich aus drei Quellen: Die erste sind die Betriebsprüfungen. Die Finanzbeamten erkennen bei der Büchersichtung, dass etwas nicht stimmen kann, beispielsweise weil eine Gaststätte mehr Bier eingekauft als ausgeschenkt haben will. Die zweite Quelle sind Behörden wie Staatsanwaltschaft, Gerichte, Polizei. So soll es häufiger vorkommen, dass im Scheidungsverfahren die Frau Anspruch auf die Hälfte von Einkünften erhebt, von denen vorher nicht die Rede gewesen war - weder in der Steuererklärung noch im Trennungsprozess. Die dritte Quelle für die Steuerfahnder sind Hinweise direkt aus der Bevölkerung, dazu gehören abermals die geschiedene Ehefrau, die verlassene Geliebte und der entlassene Mitarbeiter, die Rache nehmen wollen. Nach dem Motto „Das lasse ich mir nicht bieten“ gibt es den kleinen, aber entscheidenden Hinweis an die Beamten des Finanzamts.
Die Steuerfahnder kümmern sich dabei um die schwerwiegenden Dinge. Um die kleineren Schummeleien, etwa übertriebene Angaben zu Entfernungskilometern zur Arbeit, soll sich das „normale“ Finanzamt kümmern. In ihrem Geschäft handelt es sich so gut wie nie um diffizile Steuerrechtsauslegungen, etwa wie ein Doppelbesteuerungsabkommen in einer ganz speziellen Frage auszulegen ist. Man beschäftige sich mit Unternehmern, die beispielsweise ein Drittel ihres Umsatzes ausblendeten, berichtet ein Steuerfahnder. „Wenn ein Handwerker fürsorglich seine Kunden fragt, ob sie eine Rechnung brauchen, sonst könne er es billiger machen, dann ist die Sache eindeutig.“
Steuerfahndung, Politik und die Moral
Stefan Sedlaczek (sedlaczek1)
- 19.02.2008, 15:28 Uhr