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Steuerfahnder Erste Durchsuchung wegen Schweizer Steuer-CD

18.03.2010 ·  Bereits wenige Wochen nach dem Ankauf einer CD mit Bankdaten aus der Schweiz haben deutsche Steuerfahnder erstmals zugeschlagen. Die Beamten erschienen bei Privatleuten in Süddeutschland mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss.

Von Joachim Jahn
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Bereits wenige Wochen nach dem Ankauf einer CD mit Bankdaten aus der Schweiz haben deutsche Steuerfahnder erstmals zugeschlagen. Die Beamten erschienen bei Privatleuten in Süddeutschland, die keine Selbstanzeige abgegeben hatten, mit einem gerichtlichen Durchsuchungsbeschluss.

Wie ihr Rechtsanwalt der F.A.Z. sagte, hätten die Finanzbeamten schon bei ihrem Erscheinen den exakten Betrag gekannt, der auf einem Konto der Schweizer Bank Credit Suisse lag. Dem Verteidiger teilten sie auf seine Nachfrage mit, Kopien des Datenträgers seien vor rund zwei Wochen an verschiedene Buß- und Strafsachenstellen verteilt worden.

"Das ging unglaublich schnell", sagt der Anwalt - zumal seine Mandanten nicht in Nordrhein-Westfalen lebten. Dieses Bundesland hatte - gemeinsam mit der Bundesregierung - den Ankauf der Daten-CD beschlossen.

Strafverteidiger: „Das Beweismaterial hat eine ziemlich gute Qualität

Der Steuerstrafverteidiger vermutet aus seinen Gesprächen mit der Finanzverwaltung, dass in der kommenden Woche die erste Welle von Ermittlungsmaßnahmen anrollen könnte. "Die sitzen in den Startlöchern, und das Beweismaterial hat eine ziemlich gute Qualität", sagt er. Auch wisse er von vielen Mandanten, dass sich diese auch nach dem Bekanntwerden des Ankaufs nicht selbst angezeigt hätten - obwohl die Behörden inzwischen wohl mehr als 10 000 solcher strafbefreienden "Nacherklärungen" in ganz Deutschland registriert haben.

Aus diesen Verfahren schließen Verteidiger zudem, dass die Ermittler auch Material gegen deutsche Bankberater sammeln. "Die fragen systematisch nach deren Namen", heißt es. Viele Geldinstitute hätten noch nicht begriffen, dass sich die Verfahren auch gegen sie selbst richteten. "Außerdem sind Fahnder gut in der Akquise: Über die Bankbeschäftigten bekommen sie dann vielleicht auch noch Erkenntnisse über Kunden, die gar nicht auf der CD verzeichnet sind."

Hessen stellt 40 zusätzliche Steuerfahnder ein

Das nordrhein-westfälische Finanzministerium bestätigte, dass es erste Daten zu Kapitalanlegern in der Schweiz an andere Bundesländer übermittelt habe. In den Finanzämtern würden sie geprüft und ausgewertet. Selbstanzeigen seien so lange strafbefreiend, bis die Daten ausgewertet seien.

Justiz und Finanzverwaltung haben allerdings große Mühe, die große Zahl dieser Fälle zu bewältigen. Hessen hat in dieser Woche die Einstellung von 40 zusätzlichen Steuerfahndern angekündigt (siehe 1430 Selbstanzeigen in Hessen). Die Daten-CD aus der Schweiz wird federführend von der Staatsanwaltschaft in Bochum bearbeitet, obwohl sie von der Steuerfahndung in Wuppertal beschafft worden ist. Doch die dafür eigentlich zuständigen Strafverfolger in Bochum sind noch immer mit der Aufarbeitung der Kontoangaben beschäftigt, die sich auf einem vor zwei Jahren aus Liechtenstein beschafften Datenträger befinden.

Die Bundesregierung gab vor wenigen Tagen auf eine Anfrage der Linksfraktion bekannt, dass erst ein Drittel dieser Unterlagen ausgewertet worden sei. Bisher wurden auf dieser Grundlage 588 Ermittlungsverfahren eingeleitet, von denen bislang 191 Fälle abgeschlossen worden sind. Gezahlt wurden dabei rund 200 Millionen Euro an Steuern, Geld- und Bewährungsauflagen.

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