27.08.2010 · Jahrelang haben Mitgliedstaaten und EU-Kommission gerungen, um einen Kompromiss zur Schaffung eines europäischen Patentgerichtes zu erzielen. Nun zeigt ein noch unveröffentlichtes Gutachten: Die Kompromisslösung ist mit EU-Recht unvereinbar.
Von Hendrik KafsackDas EU-Patent steht vor dem Aus. Der nach jahrelangem Streit zwischen Staaten und Europäischer Kommission ausgehandelte Kompromiss zur Schaffung eines obersten Patentgerichtes ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Zu diesem Urteil kommt die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Juliane Kokott in einem von den Staaten angeforderten, bisher nicht veröffentlichten Gutachten.
So verstößt es gegen das EU-Recht, dass Verhandlungen nur auf Englisch, Deutsch oder Französisch geführt werden sollen. In der EU hat jeder das Recht, sich in seiner Sprache zu verteidigen. Es sei nicht sichergestellt, dass das Patentgericht, das außerhalb der EU-Instanzen angesiedelt werden soll, das Recht der EU uneingeschränkt anwende. Zudem sei kein ausreichender Rechtsschutz gewährleistet. Der Aufbau des Patentgerichts gilt als Voraussetzung für die Einführung eines EU-Patents. Das letzte Wort haben jetzt die Richter des EuGH. Sie sind nicht an die Stellungnahme der Generalanwältin gebunden, weichen aber selten von ihr ab.
Das EU-Patentgericht soll eine Berufungsinstanz oberhalb der lokalen Patentkammern bilden. Die zentrale Instanz würde der Wirtschaft nach Schätzungen der Kommission jährlich bis zu 289 Millionen Euro ersparen. Derzeit kostet es ein Unternehmen schnell bis zu 500 000 Euro, wenn es den Schutz eines Patents in mehreren Ländern durchsetzen muss. Das Gutachten des EuGH war von der Kommission als Formsache eingestuft worden. Bisher gibt es in der EU keinen grenzüberschreitenden Patentschutz. Zwar erteilt das Europäische Patentamt (EPA) das „Europäische Patent“. Das aber ist ein Patent der 37 Vertragsstaaten des „Europäischen Patentübereinkommens“ (EPÜ) von 1973 – zu denen die 27 EU-Staaten und weitere zehn Ländern gehören. Es gilt erst in einem Land, wenn es in die Landessprache übersetzt ist.
Ein europäisches Patent sit elfmal so teuer wie ein amerikanisches
Auch wegen der Übersetzungskosten ist nach Kommissionsangaben ein für 13 EU-Staaten erteiltes „Europäisches Patent“ momentan elfmal so teuer wie ein amerikanisches Patent. Die Kommission hatte deshalb schon 2000 vorgeschlagen, ein einheitliches EU-Patent zu schaffen, das nicht mehr in alle EU-Sprachen übersetzt werden sollte, und zu etablieren. Beides stieß auf Widerstand. Deutschland sperrte sich gegen eine zentrale EU-Gerichtsbarkeit, weil es um die Bedeutung der Patentgerichte in Düsseldorf, Mannheim und München fürchtete. Andere Staaten, allen voran Spanien und Italien, wollten nicht auf Übersetzungen der Patente in ihre Sprache verzichten. Da Patentregelungen einstimmig verabschiedet werden müssen, gab es deshalb jahrelang keine Bewegung.
Ein Durchbruch schien Ende 2009 der nun von der Generalanwältin kritisierte, komplizierte Kompromiss zur Gerichtsbarkeit zu sein. Die EU würde dem EPÜ beitreten. Das EPA könnte dann für die 27 Mitgliedstaaten gültige „EU-Patente“ vergeben. Die Rechtsunsicherheit im EU-Binnenmarkt wäre damit beseitigt. Das Patentgericht sollte auf dieser Basis für alle 37 Staaten des Patentübereinkommens zuständig sein. Um den Sprachenstreit zu lösen, schlug die Kommission im Juli vor, dass EU-Patent in Englisch, Französisch oder Deutsch zu erteilen. Nur in Streitfällen sollte das Patent in weitere Sprachen übersetzt werden.