09.10.2009 · Einer Studie zufolge verbietet die Mehrheit der amerikanischen Unternehmen ihren Mitarbeitern die Nutzung von Facebook, Twitter und Co am Arbeitsplatz. Arbeitsrechtler beobachten, dass auch deutsche Arbeitgeber nachziehen.
Von Nadine BösIn mehr als jedem zweiten amerikanischen Unternehmen ist es den Angestellten mittlerweile verboten, während der Arbeitszeit soziale Internet-Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Myspace zu nutzen. Das ist das Ergebnis einer neuen Umfrage des Personaldienstleisters Robert Half Technology aus Kalifornien. Demnach untersagten 54 Prozent der befragten 1400 Unternehmen mit mindestens 100 Mitarbeitern das Surfen auf sozialen Plattformen vollständig. In 19 Prozent der amerikanischen Firmen dürfen sich die Angestellten „nur für berufliche Zwecke“ auf diesen Seiten einloggen. Eine „beschränkte private Nutzung“ ist in 16 Prozent der befragten Unternehmen erlaubt. In etwa jedem zehnten Unternehmen gibt es gar keine Beschränkungen.
Vergleichbare Erkenntnisse darüber, wie das Schreiben von Facebook- oder Twitter-Einträgen in deutschen Unternehmen gehandhabt wird, gibt es nicht. Doch auch deutsche Arbeitsrechtler erhalten mittlerweile verstärkt Anfragen von Arbeitgebern, die anstreben, die Nutzung sozialer Netzwerke in ihren Unternehmen zu regeln. „Gerade in den vergangenen Wochen ist das regelrecht aus Amerika zu uns herübergeschwappt“, sagt die Rechtsanwältin Andrea Bonanni, Partnerin in der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln. „Der Trend geht auch in Deutschland in Richtung strikterer Vereinbarungen und klarer Verbote.“
Nicht ohne Grund: „Anders als das private Mailen oder Telefonieren am Arbeitsplatz bringt die Nutzung von Online-Netzwerken gleich einen ganzen Strauß rechtlicher Probleme mit sich“, sagt Jörg-Alexander Paul, Fachmann für IT-Recht in der Kanzlei Bird & Bird in Frankfurt. Einerseits dürfe nicht ohne weiteres die Arbeitszeit in den Welten der sozialen Netzwerke verbracht werden. Andererseits müsse ein Arbeitnehmer auch strikt darauf achten, nicht einfach Unternehmensinterna herauszutwittern. „Außerdem darf niemand in seinen Online-Einträgen über seine Firma oder seine Vorgesetzten lästern“, sagt der Rechtsanwalt. „Das kann schnell rechtliche Folgen haben.“
Problematisch sei jedoch, dass es in vielen Unternehmen eine Art stillschweigende Duldung des Surfens im Internet und damit auch der Nutzung von Plattformen wie Twitter oder Facebook gebe, sagt Rechtsanwältin Bonanni. Im Fachjargon wird das als „betriebliche Übung“ bezeichnet. „Wer im Rahmen einer solchen betrieblichen Übung hin und wieder während der Arbeitszeit twittert, kann nicht einfach aus heiterem Himmel eine Abmahnung kassieren“, sagt Bonanni. Allerdings folge allein aus der Tatsache, dass sich gelegentliches privates Surfen eingebürgert habe noch kein Rechtsanspruch für die Beschäftigten. „Arbeitnehmer bewegen sich aber oft in einer Grauzone. Vielen ist gar nicht bewusst, dass ihr Online-Verhalten während der Arbeitszeit möglicherweise problematisch sein könnte.“ Immer mehr Arbeitgeber strebten deshalb danach, zu klaren Regeln zu finden.
Dies sei indes hierzulande weitaus weniger einfach zu realisieren als in den Vereinigten Staaten, sagt Rechtsanwalt Paul. „In einem mitbestimmten Unternehmen kann ein Chef in Deutschland nicht einfach mal eben ein Twitter-Verbot einführen“, sagt Paul. Statt dessen müssten die Regelungen mit dem Betriebsrat verhandelt und in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. „So gibt es selten kategorische Verbote, sondern sehr differenzierte Einzelabsprachen, die von Unternehmen zu Unternehmen verschieden sind.“
Private Nutzung d . Internet ohnehin bei meisten Arbeitgebern verboten
Adrian Koss (curtisnewton)
- 10.10.2009, 02:24 Uhr
Es geht nicht nur um Gesetze und globales Verbieten ...
Stefan Pfeiffer (StefanPfeiffer)
- 10.10.2009, 14:18 Uhr
'Twittern' als Suchtverhalten
Rolf Joachim Siegen (rolfS2)
- 10.10.2009, 14:23 Uhr
arbeitszeit ist leistungszeit
Dirk Kampschäfer (dk26)
- 10.10.2009, 15:57 Uhr