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Soziale Leistungen Neuer Klagerekord gegen Hartz-IV-Bescheide

08.08.2008 ·  Noch nie zuvor begehrten so viele Menschen in Deutschland gegen Hartz IV auf: 61.972 Klagen gab es im ersten Halbjahr 2008 gegen Hartz-IV-Bescheide einer Berechnung der Bundesagentur für Arbeit zufolge. Und ziemlich häufig bekommen die Kläger sogar Recht.

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Die Klagewelle von Hartz-IV-Empfängern auf höhere Leistungen hat einen neuen Rekord erreicht. Im ersten Halbjahr 2008 hat die Zahl der Gerichtsverfahren wegen Hartz IV noch einmal um gut 36 Prozent auf 61.972 zugenommen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) berechnet hat. Die Zahlen, die FAZ.NET vorliegen, markieren einen neuen Rekordstand. Der Wert sei mit Abstand der höchste seit dem Start der Arbeitsmarktreform 2005. hieß es bei der BA.

Die Zahlen unterzeichneten die tatsächliche Dimension noch etwas, wie eine BA-Sprecherin erklärte, weil sie die Verfahren in den 69 Optionskommunen nicht berücksichtigen. Dort kümmern sich die Städte und Kreise eigenständig und ohne die BA um die Langzeitarbeitslosen.

Von den Klagen, die durch Urteil oder Gerichtsbescheid erledigt wurden, gaben die Richter fast einem Drittel ganz oder teilweise statt. Nach den Daten der BA wurden von Januar bis Juni 2008 insgesamt 4990 Klagen abgewiesen. 2128 Klagen wurden ganz oder teilweise stattgegeben. Von den Klagen, die ohne Urteil oder Gerichtsbescheid erledigt wurden, wurde fast die Hälfte der Anliegen durch die zuständige Arbeitsagentur oder Arge anerkannt.

„Holterdipolter zusammengestrickt“

Eine Sprecherin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der die Zahlen als erstes an die Presse gegeben hatte, kommentierte: „Bei neuen Gesetzen ist es normal, dass zunächst einmal viele Aspekte durchgeklagt werden.“ Die Hartz-IV Gesetze seien jedoch besonders betroffen, „weil sie damals holterdipolter zusammengestrickt worden sind.“ Für viele Kläger entscheide der Klageerfolg über die Sicherung ihrer Existenz, weshalb die Hartz-IV-Empfänger den Klageweg immer häufiger beschritten.

Hinzu komme, dass die Feinheiten des Sozialgesetzbuchs II, wie zum Beistpiel die Angemessenheit der Wohnung, inzwischen immer mehr ins Zentrum der Klagen rückten. Finanzschwache Städte und Gemeinden lehnten außerdem immer häufiger die Forderungen der potentiellen Hartz-IV-Empfänger zunächst ab, um einer Auszahlung der Ansprüche auszuweichen, so die Sprecherin weiter. „Klar, dass die Leute klagen - schließlich brauchen sie das Geld.“

Zudem dringen die Arbeitsagenturen nach Beobachtungen des Aachener Sozialrichters Martin Kühl stärker darauf, dass Arbeitslose in einen Job vermittelt werden. „Kooperieren die Betroffenen nicht, reagieren erst die Agenturen mit Sanktionen und dann die Hartz IV-Empfänger mit Klagen“, sagte Kühl.

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