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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Schweizer Haftbefehl Im Skiurlaub droht Steuerfahndern die Verhaftung

 ·  Die Haftbefehle der Schweiz gegen deutsche Steuerbeamte stellen Deutschland vor Probleme. Eine Auslieferung kommt nicht in Betracht, eine Pflicht zu Ermittlungen aber schon.

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© dpa Für drei deutsche Steuerfahnder zur Zeit eher keine gute Idee: Die Teilnahme am Engadin Ski Marathon

Drei Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen sollten derzeit lieber keinen Ski- oder Wanderurlaub in der Schweiz machen. Denn die Bundesanwaltschaft in Bern hat Haftbefehle gegen sie erlassen, weil sie mit dem Ankauf gestohlener Bankdaten das Bankgeheimnis gebrochen und „Beihilfe zur nachrichtendienstlichen Wirtschaftsspionage“ begangen haben sollen.

Einen internationalen Haftbefehl hat Michael Lauber, der oberste Strafverfolger der Alpenrepublik, allerdings nach Informationen aus der Schweiz bislang nicht beantragt. Eine Reise in andere Länder würde die Finanzbeamten also derzeit nicht die Freiheit kosten.

Eine Auslieferung müssen die drei ohnehin nicht befürchten, wie der Göttinger Strafrechtler Kai Ambos sagt. Das Europäische Auslieferungsübereinkommen des Europarats von 1957 erlaube jedem Staat, eine Überstellung der eigenen Bürger zu verweigern, erklärte er dieser Zeitung. Zudem gestatte das Grundgesetz mittlerweile zwar eine Auslieferung an andere EU-Länder und an internationale Gerichtshöfe. Doch gehöre die Schweiz der EU bekanntlich nicht an.

Das letzte Wort hat Düsseldorf

Zur Rechtshilfe haben sich die Mitglieder des Europarats aber auch verpflichten, 1959 durch ein Abkommen. Ergänzt wird dieses durch einen Zusatzvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland von 1969. Über den Wunsch der eidgenössischen Behörden, dass deutsche Ermittler die Steuerbeamten vernehmen, muss nun die Landesregierung in Düsseldorf entscheiden.

Nach dem deutschen „Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen“ (IRG) entscheidet zwar grundsätzlich das Bundesjustizministerium im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt darüber. Das letzte Wort hat der Bund allerdings für die meisten Fälle auf die jeweiligen Bundesländer übertragen, und zwar durch eine Zuständigkeitsvereinbarung von 2004.

„Datenhehlerei“? Gibt es nicht

Ob deutsche Finanzbeamte sich mit dem Ankauf der Steuer-CD strafbar gemacht haben, wurde schon damals lebhaft diskutiert. Kritiker vermuteten vor allem eine „Datenhehlerei“. Doch die gibt es nicht, sagt Strafrechtslehrer Ambos, weil sich der Tatbestand der Hehlerei nur auf materielle Gegenstände beziehe.

Eher kämen Anstiftung oder Beihilfe zu anderen Delikten in Betracht. Zu diesen zählt der Juraprofessor insbesondere das „Ausspähen von Daten“ gemäß dem Strafgesetzbuch, ferner den „Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen“ nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie das unbefugte Verschaffen von personenbezogenen Daten in Bereicherungsabsicht, was nach dem Bundesdatenschutzgesetz strafbar ist.

Staatsdiener könnten mit „Notstand“ rechtfertigen

Ambos geht allerdings davon aus, dass sich die nordrhein-westfälischen Staatsdiener auf einen „rechtfertigenden Notstand“ berufen können. Damit scheint noch eine weitere Voraussetzung des Auslieferungsübereinkommens nicht erfüllt - nämlich dass die mutmaßliche Tat in beiden Ländern strafbar ist (und eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr droht).

Denselben Namen tragen müssen die jeweils zu vergleichenden Straftatbestände nicht. Umstritten ist unter Juristen aber, inwieweit ein Staat, der um Rechtshilfe ersucht wird, Rechtfertigungsgründe prüfen darf.

Hintermann Linssen?

Die Baseler Universitätsprofessorin Sabine Gless erläutert dies an einem fiktiven Beispiel: „Wenn etwa ein Staat einem Geheimagenten gezielte Tötungen auf fremdem Boden erlauben würde und der Staat des Tatorts die Auslieferung des Agenten verlangt, der sich zufällig in Deutschland aufhält, weiß ich nicht, wie die deutschen Behörden reagieren würden.“

Dass Schweizer Strafverfolgungsbehörden außerdem den damaligen Finanzminister von Nordrhein-Westfalen, Helmut Linssen (CDU), als Hintermann der Ankaufaktion aufs Korn nehmen könnten, kann Gless sich nur schwer vorstellen. Nach dem Ankauf der Steuer-CD hatten Politiker in der Schweiz „Steckbriefe“ verteilt, auf denen Kanzlerin Angela Merkel und Finanzminister Wolfgang Schäuble wegen Bankraubs und Hehlerei gesucht wurden.

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