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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Schweizer Haftbefehl Im Skiurlaub droht Steuerfahndern die Verhaftung

 ·  Die Haftbefehle der Schweiz gegen deutsche Steuerbeamte stellen Deutschland vor Probleme. Eine Auslieferung kommt nicht in Betracht, eine Pflicht zu Ermittlungen aber schon.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (18)

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Johann Roth

USA Lösung

Die USA haben der Schweiz mit dem Entzug der Bankenlizenzen in den USA gedroht und damit ein viel besseres Abkommen erreicht.
Der Falll "Müller-Milch" zeigt, daß ein Unternehmen das mit viel Subventionen aus der EU hoch gezogen wurde und sein Vermögen dann in die Schweiz transferiert hat, um der Erbschaft-Steuer u. u. zu entgehen.
Deshalb sollte sich die EU darum kümmern.
Die Schweiz ist auch hier ein Beitragsverweigerer (-hinterzieher?), der nur die Rosinen herauspickt.

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Bernhard Lang

Für Verdächtige: Schweiz nicht mehr betreten

Ich empfehle allen Deutschen, welche von sich denken es könnte ihnen eine Verhaftung drohen, die Schweiz für die nächsten 10 Jahre nicht mehr zu betreten. In der Schweiz geht es sehr schnell und sie sitzen für lange Zeit in U-Haft.

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Franz Siebrech
Franz Siebrech (rosi110) - 03.04.2012 09:14 Uhr

Wie bei der Stasi

Die Informanten erhielten von NRW bares Geld. Daß das nicht rechtens war, liegt auf der Hand. Überhaupt ist diese Schnüffelei unanständig.
Man sollte sich bei der SPD zu einer transparenten Steuergesetzgebung durchringen, so daß die Steuererklärung auch auf einen Bierdeckel paßt. Jetzt schreit sie auf. Fühlt sich die SPD ertappt?

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Hugo Trawny

Die Schweiz schlägt zurück, kann sich Deutschland wehren?

Das war ein (un)geschickter Schachzug im Kampf gegen die deutschen Steuerschnüffler, die offenbar ebenso so lästig empfunden werden wie ein kleiner Wadenbeisser. Ein Haftbefehl, als ultimative Warnung gegen deutsche Steuerbehörden war die Antwort. Brilliant!

Im WDR 5 Gespräch zum Thema wurde vom Experten dargelegt, daß ca. 80% aller Geschäfte der credit suisse Steuerhinzerziehung zum Ziel haben. Das wäre, unterstellen wir einmal es entspricht den Tatsachen, eine ungeheuerliche Tatsache!

Man muss kein Schelm sein zu erkennen, daß das klare Vergehen der deutschen Steuerfahnder bis zur Unkenntlichkeit verblasst. Vor diesem Hintergrund.

Es bliebe der deutschen Justiz nur ein Weg: Die credit suisse klar als kriminelle Vereinigung als kriminelle Vereinigung zu erklären. Und dann sind alle Aktionen der deutschen Steuerfahnder mit einem Schlag vollkommen legal. Alle!

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eduard kramer
eduard kramer (illampu) - 03.04.2012 09:01 Uhr

Scheinheilig oder dreist?

Bericht aus dem Schweizer Fernsehen.
"180 Verfahren dank gestohlener CD
Die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV liess gestützt auf eine Daten-CD,die im liechtensteinischen Vaduz gestohlen wurde,180 Steuerverfahren einleiten.Die Daten-CD lagert seit 10 Jahren im Archiv der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern.Beat Furrer von der Eidgenössischen Steuerverwaltung bestätigt: «Unsere Ermittler sahen, dass es steuerlich relevante Daten auf der Daten-CD hatte,dass es auch Schweizer hat,die offenbar Steuerdelikte begangen haben.
Die Steuerrekurskommission des Kantons Bern schreibt in ihrem Entscheid, «der Verwertung der Beweise, insbesondere wenn sowohl die aufgedeckte wie auch die aufdeckende Handlung strafbar sind»,stehe nichts entgegen.Klartext:Diebstahl von Daten sei erlaubt,wenn damit eine strafbare Handlung aufgedeckt wird.
Das Bundesgericht im Urteil vom 2.Oktober 2007
«Die von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erlangten Beweise unterliegen keinem Beweisverwertungsverbot>>."

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 03.04.2012 14:40 Uhr
eduard kramer
eduard kramer (illampu) - 03.04.2012 14:40 Uhr

Ergänzung

"Damit erlaubt die Justiz der Eidgenössischen Steuerverwaltung, gegenüber Schweizer Steuersündern gestohlene Daten einzusetzen. Gegenüber Steuersündern, die im Ausland steuerpflichtig sind, untersagt der Bundesrat hingegen diese Methode."
Bericht aus dem Schweizer Fernsehen

Also, das muss man sich einmal durch den Kopf gehen lassen und versuchen Ruhe zu bewahren. Laut Schweizer Bundesgericht ist es also Steuerfahnder der Schweiz erlaubt, sich im Ausland gestohlene Daten und CDs zu besorgen, solange es sich um Schweizer Steuerhinterzieher handelt. Alles völlig rechtens für die Schweiz.
Machen das jedoch ausländische Steuerfahnder in der Schweiz, ist es quasi ein Verbrechen
gegen die Menschlichkeit.

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Jens Hunger
Jens Hunger (hero02) - 03.04.2012 08:57 Uhr

totale anarchie

regierungsparteien und minister, die sich nicht 200%ig hinter deutsche beamte stellen, sind einfach nur dekadent, mafiös und vor allem befürworten sie die totale anarchie!

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Jürgen M. Backhaus

"weil sich der Tatbestand der Hehlerei nur auf materielle Gegenstände beziehe"

Aber hallo, Hehlerei bezieht sich vielleicht nicht nach den Buchstaben des Strafgesetzes auf immaterielles Eigentum (auch "geistiges Eigentum" genannt), aber es muß sich aber, so sieht es zumindest der ambitionierte Laie wohl auf Eigentum beziehen, dass seinem rechtmäßigen Eigentümer durch ein unwirksames Rechtsgeschäft vorenthalten werden soll. Den Ambros sollte man sodort von jeglicher Lehrtätigkeit entbinden, wäre meine Empfehlung (dass man solche Winkelzüge gerne im "öffentlichen Recht" anwenden möchte um sich als Gutmensch profilieren zu können versteht sich zwar fast von selbst, aber ein Bedarf für derlei Sachkenntnisse ist absehbar abnehmend).

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Patrik Justen
Patrik Justen (pjusten) - 03.04.2012 08:32 Uhr

Notstand?

Ich will hier keine Steuerhinterziehung rechtfertigen, aber in was für einer Welt leben wir eigentlich? Der deutsche Staat bezahlt für illegal erlangte Daten horrende Beträge und macht Geschäfte mit Kriminellen. Als Rechtfertigung hierfür dient "Notstand". Nun erinnern wir uns an einen Frankfurter Polizeibeamten, der einem Kindermörder lediglich mit Gewalt gedroht hat, um so zu versuchen, das Leben eines kleinen Jungen doch noch zu retten. Hier lag kein "Notstand" vor. Widerlich!

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Thomas Hitz

Verhalten der Finanzbeamten

vermutlich auch nach deutschem Recht illegal.

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Wolfgang Graf von Ballestrem

Was NRW und Bundesregierung offenbar verschweigen...

NZZ-online vom 2.4.2012:"Im Fall der Steuer-CD ..., spricht die Bundesanwaltschaft von einer massgeschneiderten Datensammlung. Diese sei auf mehrfache Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen entstanden. Mittelsmann war jeweils ein in der Schweiz wohnhafter Österreicher, der nach seiner Verhaftung im Gefängnis Suizid beging. Der Österreicher hatte ... die «Bestellungen» der Steuerbehörde Nordrhein-Westfalens entgegengenommen. Gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft ging es bei diesen Aufträgen ... insbesondere auch um eine bankinterne Powerpoint-Präsentation, mit der die CS ihren Mitarbeitern den Umgang mit offshore-Kunden erläuterte."
Es scheint also so zu sein, dass NRW gezielt den Daten-Diebstahl in Auftrag gab. Dafür sollten nicht nur die Beamten sondern auch die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden, die möglicherweise einen solchen Auftrag gaben!
Ist es richtig, was die NZZ-online schreibt, schäme ich mich für unser Land!

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Antworten (4) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 06.04.2012 03:26 Uhr
Thomas Böhm

Stolz auf NRW

Ich bin stolz auf die NRW-Finanzbeamten! Diesen dreisten Steuerhinterziehern und den "helfenden" Banken in Helvetia muß ein für allemal mit allen Mitteln das Handwerk gelegt werden. Die europäischen Staaten, die im Schuldensumpf versinken, können sich das doch von der Schweiz nicht länger gefallen lassen. Diese Raffgierigen sind die Kriminellen und nicht der Finanzbeamte.

Deutschland und die EU müssen den Druck erhöhen. Die schweizer Finanministerin hat schon nachgegeben und sie wird auch die Rückwirkung des Abkommens akzeptieren müssen, denn der Druck durch die USA war zu groß. Die Schweiz soll sich nicht überschätzen!

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Thomas Schumacher

Genau da liegt der Punkt

Der Haftbefehl wurde eben nicht wegen dem Erwerb der Daten CD sondern wegen der folgenden Bestellung weiterer Daten,deren Beschaffenheit genau definiert wurden. Dies entspricht einer Nachrichtendienstlichen Taetigkeit (Spionage), Ob sich diese Anschuldigungen endlich bewahrheiten werden die Untersuchungen zeigen.

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Edgar Timm
Edgar Timm (duet) - 03.04.2012 13:14 Uhr

"Massgeschneiderte Datensammlung" - das ist doch Blödsinn!

"Diese sei auf mehrfache Bestellung der Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen entstanden."
.
Wer sich etwas mit der IT auskennt, weiss doch, dass man in einem passenden Moment Berge von Daten abgreifen kann - und sie dann schnell aus dem Haus schafft, ohne Spuren zu hinterlassen.
.
Ein mehrfacher, gezielter Datenzugriff ("auf Bestellung") ist dagegen viel gefährlicher - und daher schon aus praktischen Gründen unwahrscheinlich.

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Marc Bollinger

Warum wird die deutsche Staatsanwaltschaft nicht tätig?

Es gibt doch wohl mehr als nur einen Anfangsverdacht, vor allem wenn ein anderer Staat Haftbefehle ausstellt.
Der Artikel in der NZZ ist jedem empfohlen, vielleicht sollte man den mal an die Generalstaatsanwaltschaft in Düsseldorf senden?
Wahrscheinlich ist eine Weisung aus der Düsseldorfer Staatskanzlei an die in Deutschland ach so unabhängige und neutrale Staatsanwaltschaft ergangen, weil sonst nämlich auch gegen die Hintermänner (d.h. Auftraggeber) in der deutschen Politik ermittelt werden müsste.
Dagegen ist die Causa Wulff schon lachhaft.

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ste sch
ste sch (flugblatt) - 03.04.2012 08:05 Uhr

man kanns ja verstehen

damit die Schweiz ihre Rechte beeinträchtigt sieht aber auch die Unterstützung für die Beamten ist nachvoll ziehbar.
Ich denke das die Reaktion der Schweiz völlig normal ist da sie ja im Bankgeschäft ihre größten Gewinne erziehlt und man da wenigstens versuchen sollte solche Vorfälle zu vermeiden. Jedoch wird dies wohl nicht von Erfolg gekrönt sein und Haftstrafen werden wohl die Beamten auch nicht erwarten müssen denn dafür gibt es zuviele angesehene Deutsche welche ihr Geld bei denen Bunkern. Man könnte auch annehmen damit die Daten auf der CD nur Leute betreffen die gerade eher nicht an der Macht sind oder mit jenen zutun haben.
Aber die Aussage man werde auch weiterhin CD´s kaufebn mit solchen Informationen halte ich für sehr fraglich, klingt es für mich doch nach einer Anstiftung zu einer in der Schweiz als Straftat betrachteten Aktion.
Und alle die laut schreien wie böse die Schweiz ist sollten schnell mal auf die CD schauen ob nicht der Name eines Freundes dabei ist oder ihrer.

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Rainer Brombach

Warum drehen wir den Spieß nicht einfach um?

Das schweizer Bankgeheimnis dient m.E. doch vor allem dazu Geldwäsche und Steuerhinterziehung zu decken. Warum ermitteln wir nicht gegen die Mitglieder von National- und Ständerat wegen Beihilfe zur Geldwäsche und Steuerhinterziehung, weil sie an diesem gesetzeswidrigen Zustand nichts geändert haben. Schweizer Banken könnten wir als kriminelle Vereinigungen betrachten, und sämtliche Mitarbeiter verhaften lassen. Die in der Schweiz ermittelnden Beamten wiederum müsste man wegen Nötigung der deutschen Ermittlungsbehörden belangen, und ebenfalls zur Fahndung ausschreiben. Man muss den Klamauk nur auf die Spitze treiben, dann hat schlussendlich jeder was davon. Und irgendwann merken die Beteiligten, dass sie sich zu Witzfiguren gemacht haben.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 03.04.2012 11:13 Uhr
Ralf Vormbaum

Herr Brombach,

Sie lassen ein eigentümliches Staatsverständnis erkennen. Die Schweiz, ein souveräner Staat, kann und darf sich Gesetze geben, sein Bankgeheimnis regeln, ohne ein anderes Land um Erlaubnis zu bitten. Wenn nun Bürger des Nachbarlandes diese Gesetzgebung nutzen, um ihr Vermögen in die Schweiz zu transferieren, so leistet darum die Schweiz keine Beihilfe zur Steuerhinterziehung, ist es doch nicht die hoheitliche Aufgabe der Schweiz, die Steuereinnahmen Deutschlands zu mehren oder für mehr Steuerehrlichkeit in unserem Land zu sorgen. Wenn hier jemand seine Hausaufgaben nicht gemacht hat, so lediglich die deutsche Politik, die es seit Jahrzehnten mit Vorsatz versäumt, für mehr Steuergerechtigkeit im eigenen Land zu sorgen. Dass die Schweizer derart konsequent die eigene Souveränität verteidigen und sich nicht durch staatsrechtsunkundige "Rettungsschirmabnicker" aus Deutschland vorschreiben lassen, welche Gesetze man sich gibt, zeigt, dass in diesem Land die Demokratie noch vital ist.

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