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Schmiergeldprozess Staatsanwalt will Haft für frühere Siemens-Manager

08.05.2007 ·  Im Korruptionsprozess gegen zwei ehemalige Siemens-Manager hat die Staatsanwaltschaft Haftstrafen gefordert. Die Angeklagten sollen Schmiergelder an einen italienischen Energiekonzern gezahlt haben. Aber war das überhaupt strafbar?

Von Corinna Budras
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Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat im Korruptionsprozess gegen zwei ehemalige Siemens-Manager Haftstrafen gefordert. Auch soll der Münchner Technologiekonzern knapp 100 Millionen Euro an die Staatskasse zahlen. Damit soll der Gewinn des Unternehmens aus zwei Aufträgen für die Lieferung von Gasturbinen abgeschöpft werden, welche die Kraftwerkssparte durch die Zahlung von Schmiergeldern in Höhe von 6 Millionen Euro erhalten hat. Die Angeklagten Horst Vigener und Andreas Kley haben schon zum Auftakt des Prozesses im März gestanden, dass das Geld zwischen 1999 und 2002 an zwei Manager des italienischen Energiekonzerns Enel geflossen sei.

Der 73 Jahre alte ehemalige Siemens-Direktor Vigener soll nach dem Willen der Strafverfolger eine Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten erhalten, die auf Bewährung ausgesetzt werden kann. Der 63 Jahre alte ehemalige Bereichsvorstand der Kraftwerksparte Kley müsse sich nicht nur wegen Bestechung, sondern auch wegen Untreue zu Lasten von Siemens verantworten und solle mit einer Haftstrafe von 3 Jahren und sechs Monaten bestraft werden, sagte der Darmstädter Staatsanwalt Ulrich Busch. Der Siemens-Konzern selbst stehe zwar nicht vor Gericht, doch diene es der Prävention von Straftaten in einem Unternehmen, wenn der Gewinn zurückgezahlt werden müsse.

„Eher mit Drogen- und Waffenhandel assoziiert“

„Prävention ist bei Siemens im besonderen Maße geboten“, fügte Busch hinzu. Der Siemens-Anwalt Martin Reymann-Brauer wies den Antrag mit dem Hinweis auf ein rechtskräftiges Urteil eines Mailänder Gerichts zurück. So sei Siemens schon dazu verpflichtet worden, 6 Millionen Euro aus diesem Geschäft zurückzuzahlen. Die Richter hatten zudem eine einjährige Sperre für öffentliche Aufträge in Italien sowie eine Geldbuße von 500.000 Euro verhängt.

Staatsanwalt Busch nutzte sein zweistündiges Plädoyer für deutliche Kritik an dem Münchner Technologiekonzern. Ein solches für Schmiergelder genutztes „Konzerngeflecht in Liechtenstein zur Verschleierung von Zahlungsströmen haben wir bisher eher mit Drogen- und Waffenhandel und der organisierten Kriminalität assoziiert“, sagte Busch.

Zahlungen früher von der Steuer absetzbar

Das Darmstädter Verfahren war wegen der weit reichenden Vorwürfe über systematische Schmiergeldzahlung in der Siemens-Sparte Com in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gelangt. Vigener hatte vor Gericht Bestechungen als übliches Mittel des Konzerns im Wettbewerb um Aufträge bezeichnet. Die Verhandlung zeigte, in welchem komplizierten rechtlichen Umfeld sich der Fall bewegt: Die Manager haben die Zahlungen zugegeben, bestreiten aber, sich strafbar gemacht zu haben. Die Schmiergelder an die Enel-Manager seien keine Bestechung ausländischer Amtsträger gewesen.

Der italienische Staat habe zur Tatzeit zwar 68 Prozent der Enel-Aktien gehalten, doch habe der Konzern mit privaten Unternehmen konkurriert, argumentierte Kleys Verteidiger. Auch die von der Staatsanwaltschaft behauptete Bestechung im ausländischen Geschäftsverkehr sei den Angeklagten nicht anzulasten, da sie erst 2002 in das Strafgesetzbuch eingefügt worden sei. Bis dahin hätten Unternehmen solche Zahlungen von der Steuer absetzen können. Untreue komme nicht in Betracht, weil die Manager Siemens überhaupt erst Aufträge verschafft hätten. Das Landgericht will am kommenden Montag sein Urteil verkünden.

Quelle: F.A.Z., 08.05.2007, Nr. 106 / Seite 11
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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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