14.12.2006 · Der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel hat das Land Hessen und die Stadt Kassel verklagt: Er will klären lassen, wer für seine Pensionsansprüche aufkommen muß. Bisher stellen sich beide Seiten quer und zeigen mit dem Finger auf den jeweils anderen.
Der ehemalige Bundesfinanzminister und hessische Ministerpräsident Hans Eichel (SPD) hat vor dem Verwaltungsgericht Kassel Klagen gegen das Land Hessen und die Stadt Kassel eingereicht, um seine Pensionsansprüche klären zu lassen. Nach Angaben von Eichel dreht sich der Konflikt nur darum, welcher Rechtsträger in der Zahlungspflicht ist. Damit widersprach er Behauptungen der „Bild“Zeitung vom Donnerstag, er strebe mit den Klagen eine zusätzliche monatliche Pension von insgesamt 7626 Euro an. Zugleich kündigte er an, presserechtlich gegen den Bericht vorzugehen, der „wider besseres Wissen“ geschrieben worden sei. Die Klagen hat Eichel vor geraumer Zeit eingereicht.
Die Frage nach pensionsrechtlichen Ansprüchen stellt sich wegen der unterschiedlichen Ämter, die Eichel vor seiner Zeit als Bundesfinanzminister innegehabt hat. Der ehemalige Studienrat war zwischen 1975 und 1991 Kasseler Oberbürgermeister und anschließend acht Jahre lang hessischer Ministerpräsident. Seit seiner Ablösung durch Peer Steinbrück (SPD) im November 2005 ist er einfaches Mitglied im Bundestag.
Generelles Problem
Erst Anfang der Woche hat der ehemalige Bundesbankpräsident Ernst Welteke, der vor mehr als zwei Jahren wegen der „Adlon-Affäre“ zurücktreten mußte, vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt gegen seinen früheren Arbeitgeber eine höhere Pension erstritten. Auch bei ihm sorgte die Anrechnung von Ansprüchen aus seiner Zeit als Abgeordneter im Hessischen Landtag und als Präsident der Hessischen Landesbank für rechtliche Schwierigkeiten.
„Das Problem entsteht immer dann, wenn unterschiedliche Anrechnungsregeln aufeinandertreffen“, sagt Ulrich Battis, Verwaltungsrechtsprofessor an der Berliner Humboldt-Universität. Wenn Ministerämter oder Abgeordnetentätigkeiten im Bund und in den Ländern kumuliert würden, gebe es besonderen Abstimmungsbedarf. Die Regeln in Hessen seien sehr komplex.
Sowohl die Stadt Kassel als auch das Land Hessen lehnten eigene Zahlungsverpflichtungen ab, sagte Eichel. Kassel verlange, das Land Hessen müsse monatlich 2495,26 Euro zahlen. Die Beamtenversorgungskasse Kurhessen-Waldeck wiederum hat ein monatliches Ruhegehalt in Höhe von 5131,42 Euro errechnet - jedoch ohne die Berücksichtigung der Amtszeiten als hessischer Ministerpräsident und als Bundesfinanzminister.
KIärung ist „unumgänglich“
Zwischen Kassel und dem Land sei aber unstreitig, daß Eichel mit dem Ende der Tätigkeit als hessischer Ministerpräsident einen höheren Pensionsanspruch gehabt habe als den für sein Amt als Bundesminister. Eine Klärung sei schon wegen des Versorgungsausgleichs zwischen ihm und seiner geschiedenen Frau unumgänglich, sagte Eichel.
Die Frage der Pensionsansprüche könnte auch andere Bundesminister treffen. Der frühere Außenminister Joschka Fischer (Grüne) war vor seiner Berliner Zeit hessischer Umweltminister. Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) war zuvor als hessische Kommunalpolitikerin tätig.