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Reichensteuer Die Reichen sollen zahlen, aber wie?

05.09.2011 ·  Der Staat braucht Geld. Jetzt wird gerechnet: Reichensteuer, Erbschaftsteuer, Vermögensteuer. Im Zweifel trifft es jeden Angestellten mit 68.000 Euro Jahresverdienst.

Von Ralph Bollmann und Dyrk Scherff
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Amerika diskutiert es, Frankreich plant es, Portugal macht sich an die Umsetzung: Überall in der westlichen Welt ist eine Debatte über Sondersteuern für Reiche entbrannt. Überall wird nach Wegen gesucht, an Einkommen und Vermögen der Wohlhabenden zu kommen. Die Regierungen werden mitunter von ganz profanen Anliegen getrieben: Nach der Finanzkrise hoch verschuldet, brauchen die Staaten dringend Geld.

Viele Verfechter der Reichensteuer sorgen sich aber auch um den sozialen Frieden. Der amerikanische Milliardär Warren Buffett will, dass seine Regierung „Ernst macht mit den gemeinsamen Opfern“. Die reichste Französin Liliane Bettencourt unterschrieb einen Aufruf von Unternehmern, die zu einer „solidarischen Anstrengung“ beitragen wollen.

Jetzt hat die Debatte Deutschland erreicht. „Sollte die Politik zu dem Ergebnis kommen, dass zur Sanierung des Staatshaushaltes auch ein Beitrag der Vermögenden gefordert ist, würde ich mich dem stellen“, sagt etwa der Versandhändler Michael Otto – und lehnt im gleichen Atemzug eine Vermögensteuer ab.

Bis zu 6,2 Milliarden Euro mehr in die Staatskasse

Europaweit gilt das gleiche Ziel: Die Reichen sollen zahlen. Doch wie? Im Detail haben alle Vorschläge ihre Tücken. Viele von ihnen bringen nur wenig ein.

Der Soziologe Jens Beckert, Direktor am Kölner Max-Planck-Institut für Gesellschaftsforschung, sieht in einer höheren Besteuerung der Reichen dennoch mehr als nur symbolische Politik. „Es wäre voreilig zu sagen: Davon ist kein Beitrag zu erwarten.“ Zwar bezahlten wohlhabende Menschen schon jetzt hohe Steuern. „Aber hier gab es in den vergangenen zehn Jahren die größten Erleichterungen.“

In Deutschland wird vor allem über einen höheren Spitzensatz bei der Einkommensteuer diskutiert. Schon 2006 beschloss die große Koalition eine „Reichensteuer“, die den Höchstsatz von 42 auf 45 Prozent erhöhte – aber nur für Einkommen von mehr als 250.000 Euro. Würde der reguläre Spitzensteuersatz auf 45 oder gar 49 Prozent angehoben, kämen bis zu 6,2 Milliarden Euro in die Staatskasse.

Diese Vorschläge haben die Grünen unterbreitet. Sie träfen viele Angestellte aus der Mittelschicht, denn die 49 Prozent wären schon bei etwa 68.000 Euro Einkommen fällig. Die SPD will den Höchstsatz auch auf 49 Prozent anheben, er soll aber erst ab 100.000 Euro gelten. Das könnte nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) etwa drei Milliarden Euro bringen. Davon wären dann allerdings nicht nur gut verdienende Manager oder Investmentbanker betroffen, sondern auch Ingenieure.

Aufkommen durch Erbschaftssteuer derzeit bescheiden

Das Problem aller Modelle: Sie brächten zu wenig Geld ein, um die kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten – was stets als Rechtfertigung für die Reichensteuer angeführt wird. Dafür wären Einnahmen von 10 bis 20 Milliarden Euro nötig, denn die Zahl der Steuerzahler in diesem Segment ist viel größer als die der Reichen. Außerdem werden Spitzenverdiener wie BMW-Miteigentümerin Susanne Klatten oder die Aldi-Brüder von der Reichensteuer oft gar nicht getroffen.

„Die Superreichen schotten sich vor der Einkommensteuer ab, etwa, indem sie größere Firmenbeteiligungen in Stiftungen auslagern“, sagt Stefan Bach, Steuerexperte des DIW. Nur, wenn sie Einkommen entnehmen, müssen sie es versteuern. So könnte der Staat bei diesem Modell am Ende draufzahlen.

Deshalb geraten auch andere Steuerarten ins Visier. Die Erbschaftsteuer etwa. Angesichts eines zu vererbenden Vermögens von weit mehr als 100 Milliarden Euro im Jahr erscheint das als lukrative Quelle. An diesem „unverdienten Vermögen“ stört sich der Soziologe Beckert schon lange. „Für den Erben sind das leistungsfrei erlangte Einkünfte“, sagt er. Wenn man sie mit Sätzen in der Höhe der Einkommensteuer belaste, könne der Staat zehn Milliarden Euro im Jahr zusätzlich einnehmen.

Derzeit ist das Aufkommen dieser Steuer bescheiden. Für Lebenspartner, Kinder und Enkel beträgt der Spitzensatz nur 30 Prozent, er greift auch erst bei einer Erbschaft im Wert von 26 Millionen Euro. Sehr Vermögende kommen oft ganz ungeschoren davon, wenn sie ihre Firmen an die Kinder weitergeben und dabei die bestehenden Arbeitsplätze erhalten. Denn kleine Betriebe könnten durch die Zahlung der Erbschaftsteuer in ernste finanzielle Nöte geraten.

Die Reichen könnten ins Ausland abwandern

Das größte Potential an Mehreinnahmen erhoffen sich Steuerpolitiker von einer Wiederbelebung der Vermögensteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte sie 1996 zwar für grundgesetzwidrig erklärt, die Richter stießen sich an der ungleichen Behandlung von Geldvermögen und Immobilien. Doch jetzt könnte eine Neuauflage verfassungsgemäß ausgestaltet werden.

Die Vermögensteuer hätte den Vorteil, dass sie auch Vermögende erfasst, die nur wenig Einkommensteuer zahlen. Bei hohen Freibeträgen richtet sie sich zielgenau an die sehr Reichen. Da die Anzahl der Betroffenen aber klein ist, muss der Steuersatz hoch sein, um ausreichende Einnahmen für den Fiskus zu erzielen (siehe Grafik). Ist der Satz allerdings zu hoch, drohen wirtschaftlich unerwünschte Folgen: Die Reichen könnten ins Ausland abwandern. Und im Inland ginge der Anreiz zurück, Vermögen und damit zum Beispiel auch Arbeitsplätze zu schaffen.

Der Soziologe Beckert hält die Vermögensteuer nicht nur deshalb für ein weniger geeignetes Instrument. „Hier kann man sagen, das Vermögen wurde durch eigene Leistung erwirtschaftet und anders als bei der Erbschaft vom Eigentümer selbst bereits versteuert.“ Wenn die Vermögensteuer trotzdem kommt, sollte der Steuersatz weit unter einem Prozent liegen und die Steuer nicht mehr als 10 bis 15 Milliarden einbringen, fordert DIW-Experte Stefan Bach, um keine negativen wirtschaftliche Auswirkungen zu verursachen. Einnahmen dieser Größenordnung wären möglich, wenn die Steuersätze niedrig wären und die Freibeträge gesenkt würden. Dann kämen aber auch einfache Hausbesitzer in die Steuerpflicht. Das ist politisch nicht erwünscht. Zudem steigt der Verwaltungsaufwand.

Sympathien für höheren Spitzensatz bei der Einkommensteuer

Das war schon bei der alten Vermögensteuer ein Problem, die niedrige Freibeträge von nur 60.000 Euro vorsah und damit viele Steuerzahler erfasste. Mit gerade 4,5 Milliarden Euro brachte sie relativ wenig ein. Das lag vor allem an den Immobilien, die an veralteten Einheitswerten bemessen wurden. Zumindest das wäre mit der Erfassung anhand von Marktwerten wie in der Erbschaftsteuer anders.

Die Grünen bringen alternativ eine einmalige Vermögensabgabe ins Spiel, die 100 Milliarden Euro in zehn Jahren einbringen soll. Der Verwaltungsaufwand wäre niedriger, die Fluchtmöglichkeiten auch. Aber dem Staatshaushalt wäre nicht dauerhaft geholfen.

Sympathien im Regierungslager gibt es vor allem für einen höheren Spitzensatz bei der Einkommensteuer. Ihn brachte der Haushaltspolitiker Norbert Barthle ins Gespräch, aus der Union gab es nur wenig Widerspruch. Fragt sich, wie lange die FDP das noch verhindern kann.

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Jahrgang 1971, Redakteur im Ressort „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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