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Reformplan der Länder Grundsteuer nach Fläche berechnen

16.08.2010 ·  Die Grundsteuer steht vor einer Reform: Drei Länder schlagen 20 Cent je Quadratmeter für Wohngebäude vor. Grundlage soll allein die Fläche in Verbindung mit der Art der Nutzung sein. Für Bürger soll die Steuer transparenter werden.

Von Henrike Roßbach und Joachim Jahn, Berlin
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Wer ein Grundstück oder eine Immobilie besitzt, soll seine Grundsteuer in Zukunft nur noch nach der Fläche seines Besitzes zahlen müssen. Das wollen zumindest die Finanzminister von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, die einen Vorstoß für eine Reform der Grundsteuer unternommen haben. Kern ihres Eckpunktepapiers, das dieser Zeitung vorliegt, ist der Verzicht auf die Ermittlung von Grundstückswerten. Bisher war der Wert eines Grundstücks die Basis für die Grundsteuer. Künftig soll es allein die Fläche - in Verbindung mit der Art der Nutzung - sein.

Mit ihrer Offensive reagieren die Finanzminister der schwarz-gelb regierten Bundesländer auch auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs. Die obersten Steuerrichter hatten erklärt, dass es gegen das Gleichheitsgebot verstoße, wenn der Gesetzgeber nicht endlich die Grundsteuer reformiere. Es sei nicht länger hinzunehmen, dass die Bemessung von Immobilienvermögen in den alten Bundesländern auf dem Stand von 1964 festgeschrieben sei und in den neuen sogar von 1935 (Az.: II R 60/08).

Reform frühestens 2012 in Kraft

Die Minister schlagen vor, dass künftig für Wohngebäude 20 Cent je Quadratmeter und Etage zugrunde gelegt werden sollen; hinzu kämen 2 Cent je Quadratmeter des Grundstücks. Für andere Gebäude, Gewerbebetriebe etwa, wären es 40 Cent. Auf diese Bemessungsgrundlage können die Städte und Gemeinden weiterhin ihre selbst festgelegten Hebesätze anwenden. Die Arbeitsgruppe hat ihr Modell für 715 Grundstücke durchgerechnet. Demnach würde die Reform vor allem die Besitzer von unbebauten Grundstücken in Ostdeutschland stärker belasten. In den anderen Kategorien gäbe es sowohl Gewinner als auch Verlierer. Insgesamt soll die Reform aufkommensneutral sein.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte am Montag, das Aufkommen aus der Grundsteuer stehe nicht dem Bund zu: „Von daher sprechen die Länder und Kommunen ein erhebliches Wort mit.“ Die Gesetzgebungskompetenz liege aber beim Bund, der mit den Ländern an einer Reform arbeite. In Kraft treten werde diese aber wohl frühestens 2012.

„Vollautomatisierte Festsetzung“ in neun von zehn Fällen

Die alten Einheitswerte, heißt es in dem Eckpunktepapier, hätten ihre Funktion als zeitgemäße Steuerbemessungsgrundlage eingebüßt. Der Aufwand, sie detailgetreu zu ermitteln, stehe in keinem Verhältnis zum Steueraufkommen. Die Länderarbeitsgruppe erhofft sich von einer Reform der Grundsteuer zum einen mehr Transparenz für die Bürger.

Ein Vorteil für die Kommunen sei zudem, dass es in dem neuen Modell keine Schwankungen des Steueraufkommens gebe, weil die Flächen anders als die Grundstückswerte fix seien. Weil die Katasterämter die Größe der Grundstücke kennten, könnten sie die Daten für die Steuer leicht ermitteln. Insgesamt erwarten die Länderfinanzminister, dass die Grundsteuer in diesem vereinfachten System in neun von zehn Fällen „vollautomatisiert“ festgesetzt werden könnte.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Stephan Articus, bezeichnete die Grundsteuer als unverzichtbares Element der Kommunalfinanzen. 2009 habe sie den Gemeinden 11 Milliarden Euro eingebracht - 16 Prozent der kommunalen Steuern. Der Immobilieneignerverband Haus & Grund nannte den Vorschlag einen „Schritt in die richtige Richtung“. Die Gemeinden sollten allerdings bei der Festlegung der Hebesätze behutsam vorgehen.

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