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Reformen Durchbruch für die Unternehmenssteuerreform

01.11.2006 ·  Für die geplante Reform der Unternehmensbesteuerung gibt es nun eine konkrete Vorlage, über die die politische Arbeitsgruppe entscheiden soll. Danach soll die Gesamtbelastung auf 29,8 Prozent sinken.

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Das Gerüst für die geplante Unternehmenssteuerreform steht. Die Fachleute, die das Treffen der von der Koalition beauftragten Spitzenpolitiker vorbereiten sollen, haben sich auf eine entscheidungsreife Vorlage verständigt. „Sie haben einen Vorschlag für die politische Arbeitsgruppe vorgelegt“, sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Otto Bernhardt, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das sei ein gutes Zeichen.

„Damit sind wir zwar noch nicht durch, aber damit haben sich die Voraussetzungen deutlich verbessert“, betonte er. An diesem Donnerstag soll die politische Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Führung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den politischen Konsens besiegeln.

Der Finanzminister ist guter Dinge

Bundesfinanzminister Steinbrück zeigte sich in seiner Rede zum Präsidentenwechsel im Hauptverband des Deutschen Einzelhandels zuversichtlich, in den nächsten Tagen zu einem Ergebnis bei der Unternehmenssteuerreform zu kommen. Die Fachberatungen dürften in den nächsten Tagen abgeschlossen sein. Sie werde den Kapitalgesellschaften eine Senkung ihrer Steuerlast auf unter 30 Prozent bringen. Auch der Mittelstand werde davon profitieren, entweder durch eine generelle Steuerbegünstigung einbehaltener Gewinne oder eine steuerfreie Investitionsrücklage. Der Minister warnte die Wirtschaft davor, die Reform gleich wieder zu zerreden.

Wie ein Teilnehmer der Vorbereitungsrunde bestätigte, soll die Gesamtbelastung der Kapitalgesellschaften zum 1. Januar 2008 auf 29,8 Prozent gesenkt werden. Damit wäre sie niedriger als in den anderen großen Volkswirtschaften der Europäischen Union. Derzeit beträgt die Gesamtbelastung der Aktiengesellschaften und GmbHs in Deutschland etwa 39 Prozent. Kein anderes Land belastet die Gewinne der Kapitalgesellschaften mit so hohen Sätzen. Damit der Steuerstandort Deutschland wettbewerbsfähiger wird, soll die Körperschaftsteuer in Deutschland von 25 Prozent auf 15 Prozent gesenkt werden. Die Gewerbesteuermeßzahl soll künftig bei 3,5 Prozent liegen. Für Personengesellschaften, die der progressiven Einkommensteuer unterliegen, soll das Pendel in Richtung einer Thesaurierungsrücklage ausschlagen, wie es in den Kreisen der Unterhändler weiter hieß. Damit würden sie mit ihren einbehaltenen Gewinnen ebenfalls von dem niedrigeren Steuersatz profitieren.

Unklarheit über Reform der Gewerbesteuer

Die Nettoentlastung der Unternehmen soll nicht über 5 Milliarden Euro hinausgehen. Details wollte Finanzstaatssekretär Axel Nawrath erst am Mittwoch nachliefern. Doch scheint nun festzustehen, daß eine abgeschwächte Zinsschranke eingeführt werden soll. Danach werden nicht alle Zinskosten anerkannt, wenn ihr Anteil, gemessen am Gewinn im Konzernvergleich, ungewöhnlich hoch ist. Um den Mittelstand auszunehmen, ist zudem eine Freigrenze von einer Million Euro vorgesehen. Die Erhöhung der Grundsteuer für gewerblich genutzte Immobilien werde bei der Gegenfinanzierung keine Rolle spielen, verlautete aus dem Kreis der Vorbereitungsrunde.

Unklar war bis zuletzt, ob und wie die Gewerbesteuer reformiert werden soll. Diskutiert wurde darüber, die hälftige Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen zur Bemessungsgrundlage der wichtigsten eigenen Steuer der Kommunen aufzugeben und statt dessen sämtlichen Zinsaufwand und die Finanzierungsanteile in Mieten, Pachten und Leasingraten mit 25 oder 30 Prozent dem zu versteuernden Gewerbeertrag zuzuschlagen. Lizenzentgelte sollen davon ausgenommen werden. Widersprüchlich waren die Angaben, ob modifizierte Zinsschranke und erweiterte Hinzurechnung bei der Gewerbesteuer gleichermaßen kommen sollen. Nach seinem Eindruck heiße es entweder - oder, sagte ein Teilnehmer der Vorbereitungsrunde.

Von den rund 28 Milliarden Euro, die die Entlastungen der Unternehmen den Staat kosten würden, sollen etwa 20 Milliarden Euro mit Steuerrechtsverschärfungen finanziert werden. Mit gut 3 Milliarden Euro soll sich die Reform selbst finanzieren. Größter Posten der Gegenfinanzierung ist das Streichen der steuerlichen Berücksichtigung der Gewerbesteuer als Kostenblock mit fast 10 Milliarden Euro. Die Abschaffung der beschleunigten Abschreibung von Anlagegütern soll knapp 3 Milliarden Euro beisteuern.

Quelle: mas. / F.A.Z., 01.11.2006, Nr. 254 / Seite 13
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