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Privatisierung der Strafverfolgung Firmen müssen Sheriff spielen

 ·  Der Staat bürdet die Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten immer mehr den Unternehmen auf. Strafverteidiger sehen diese Privatisierung der Strafverfolgung mit Skepsis.

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Die Verfolgung von Wirtschaftskriminalität wird zunehmend privatisiert. Zu diesem Schluss kommt der Rechtsanwalt Jürgen Taschke. "Das Outsourcing der Strafverfolgung und die Aufbereitung des Sachverhalts durch die Unternehmen für die Staatsanwaltschaften sind längst Routine geworden", sagte Taschke jetzt an der Universität Frankfurt: "Von der Justiz mit ihren chronisch knappen Ressourcen wird das auch gern akzeptiert." In Bayern gehörten Geldbußen gegen Unternehmen inzwischen zum festen Bestandteil des Haushalts.

Ob Siemens, MAN oder Ferrostaal mit ihren Schmiergeldaffären - das Muster ist immer dasselbe. Das betroffene Unternehmen übernimmt die Aufklärungsarbeit, die eigentlich die Staatsanwaltschaft zu leisten hätte, wie Taschke erläuterte. Mit hohem personellen und finanziellen Aufwand gehe es den Vorwürfen gegen seine eigenen Mitarbeiter nach; die Ergebnisse stelle es dann der Anklagebehörde "uneingeschränkt" zur Verfügung. Nach kurzer Prüfung setze das Amtsgericht auf dieser Grundlage eine meist beträchtliche "Verbandsgeldbuße" nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz fest. Und die werde dann vom Vorstand akzeptiert, was dieser bereits vorab mitgeteilt habe.

So konnte die Münchner Staatsanwaltschaft beim Maschinenbauer MAN nur sieben Monate nach einer Durchsuchung wegen Korruptionsverdachts das Verfahren gegen das Unternehmen abschließen. MAN zahlte 150,6 Millionen Euro als Geldbuße; die Strafverfahren gegen einzelne Beschäftigte gingen weiter. Auch die Begleitkosten waren immens: 70 Rechtsanwälte, Steuerexperten und Wirtschaftsprüfer wurden mit den "notwendigen forensischen Aufklärungsmitteln" eingesetzt, was dem Geschäftsbericht zufolge weitere 50 Millionen Euro kostete. Siemens berappte für die Detektivarbeit der privaten Bestechungsfahnder gar eine Milliarde Euro. Der Elektronikkonzern habe überdies in Deutschland höhere Geldbußen gezahlt als in Amerika, merkte Taschke, Partner der Kanzlei DLA Piper, an.

Nach Einschätzung des Strafverteidigers wurden Straftaten in Unternehmen bis zum Beginn der neunziger Jahre praktisch überhaupt nicht verfolgt. Der Bundesgerichtshof entschied noch 1985, von einem deutschen Unternehmen könne nicht erwartet werden, im Ausland das Geschäft "weniger gewissenhaften Konkurrenten" zu überlassen und auf die Bestechung von Staatsorganen zu verzichten. Dementsprechend gab es wegen der Zahlung von Schmiergeld auch noch keine Strafverfahren wegen Untreue, weil dem Unternehmen dadurch kein Schaden entstanden sei, sondern vielmehr ein Vorteil. Wegen der steuerlichen Absetzbarkeit kam es ebensowenig zur Ahndung als Steuerdelikt - und damit auch nicht zu einer Aufdeckung von Korruption durch Betriebsprüfer des Finanzamts.

Als Grund für die Verschärfungen sieht Taschke Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie der EU. Hinzu kämen neuere Vorschriften im Aktiengesetz, die zur Einrichtung von Risikomanagementsystemen und zur Überwachung der Rechtstreue im Betrieb (Compliance) zwingen. Die in der Abgabenordnung verankerte Pflicht, falsche Steuererklärungen zu berichtigen, führt ebenfalls zu Untersuchungspflichten, wenn Verdachtsmomente auftreten oder das Management wechselt. Vorständen und Aufsichtsräten, die sich nicht an der privatisierten Strafverfolgung beteiligen, drohen nunmehr selbst Strafverfahren und Schadensersatzforderungen.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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