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Private Krankenversicherung Verfassungsgericht: Steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge zu niedrig

14.03.2008 ·  Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen in Zukunft in höherem Umfang von der Steuer absetzbar sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verlangt. Dem Fiskus drohen nun beträchtliche Einnahmeverluste.

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Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung müssen in Zukunft in höherem Umfang von der Steuer absetzbar sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verlangt. Dem Fiskus wird bis zum 1. Januar 2010 Zeit gegeben, die Abzugsfähigkeit neu zu regeln.

Alle Krankenversicherungsbeiträge, die zur Sicherung des existenznotwendigen Aufwands nötig sind, müssen berücksichtigt werden. Die Entscheidung gilt vor allem für Beiträge zur privaten Krankenversicherung. Ob auch die steuerliche Berücksichtigung gesetzlicher Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu niedrig ausfällt, hat das Karlsruher Gericht in diesem Verfahren nicht geprüft. Allerdings müssen der Entscheidung zufolge auch hier sämtliche Steuerabzugsregeln auf den Prüfstand. Damit drohen dem Fiskus beträchtliche Einnahmeverluste.

Allerdings hat das Urteil keine aktuelle oder rückwirkende Geltung. „Das Gericht hat uns eine Aufgabe für die Zukunft aufgegeben“, sagte ein Ministeriumssprecher. Das Gericht gab dem Gesetzgeber bis 2010 Zeit, um eine Neuregelungen zu beschließen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geht auf eine Vorlage des Bundesfinanzhofs zurück.

Belastungen für die Haushalte von Bund und Ländern

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und seine Länderkollegen müssen wegen der Entscheidung in naher Zukunft bei ihren Haushaltsplanungen mit einer neuen Zusatzbelastung kalkulieren. „Natürlich wird das haushalterische Auswirkungen haben“, kommentierte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Freitag den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

In welcher Höhe der Staatshaushalt durch das Urteil in Form von Steuermindereinnahmen belastet wird, lässt sich dem Ministerium zufolge noch nicht sagen. Zunächst einmal müsse das Urteil sorgfältig geprüft werden.

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Von Heike Göbel

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