28.06.2010 · Cromme, Middelhoff, Funke - deutsche Top-Manager mussten sich jetzt auf einer Fachtagung der Bucerius Law School in Hamburg deftige Vorwürfe anhören. Klar ist: Die Politik lässt nicht locker; weitere Gesetzesverschärfungen sind in Vorbereitung. Vorstände und Aufsichtsräte müssen sich warm anziehen.
Von Joachim JahnDeutschlands Manager dürfen sich noch auf einiges gefasst machen. Bayerns Justizministerin Beate Merk - als CSU-Politikerin nicht eben dem linken Lager zuzurechnen - sorgte jetzt auf einer Tagung der Bucerius Law School in Hamburg bei einigen Zuhörern geradezu für Bestürzung. „Kann es so einfach sein, sich der Verantwortung zu entziehen und sie dem Steuerzahler aufzubürden?“, fragte Merk vor rund 100 Wirtschaftsrechtlern mit Blick auf die Rettung von Banken vor rund zwei Jahren zum Auftakt ihrer Philippika. „Weitere Finanzkrisen dieses Ausmaßes wird unser Gesellschaftssystem sicher nicht überleben.“
„Grundlegende Reformvorschläge“
Merk ist nicht einfach nur irgendeine Landesministerin: Soeben erst hat sie von all ihren Ressortkollegen den Auftrag erhalten, mit einer Arbeitsgruppe unter ihrem Vorsitz „grundlegende“ Vorschläge für Gesetzesverschärfungen auszuarbeiten (F.A.Z. vom 25. Juni). Die resolute Staatsministerin ließ keinen Zweifel daran, in welche Richtung diese Reforminitiative gehen wird. Nicht nur „Zockermentalität und Spielernaturen“ will sie aus den Führungsetagen der Finanzwirtschaft verbannen. Selbst altgediente Industriekapitäne wie Gerhard Cromme müssen sich warm anziehen. Ohne den Namen des Chefkontrolleurs von Siemens und Thyssen-Krupp auszusprechen, verdammte Merk den Wechsel eines Vorstandsmitglieds zu einem anderen Konzern, wenn beide Unternehmen denselben Aufsichtsratsvorsitzenden haben. Man könne als Chefkontrolleur nicht „zwei Herren mit allen Kräften dienen“ - zumal wenn beide im Wettbewerb miteinander stünden.
Das verstoße selbst dann gegen die Regeln für gute Unternehmensführung, wenn alle Beteiligten zustimmen, wetterte Merk. „Ein Richter muss auch schon dann ausscheiden, wenn bloß eine Besorgnis der Befangenheit besteht.“ Ein weiterer Unternehmensführer fing sich ebenfalls drastische Schelte der stellvertretenden CSU-Vorsitzenden und früheren Oberbürgermeisterin von Neu-Ulm ein: „Die finanziellen Eskapaden eines allseits bekannten Geisterfahrers kann der Gesetzgeber nicht hinnehmen“, sagte sie. Zuhörer vermuteten, damit könne nur der frühere Vorstandsvorsitzende des Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate (HRE), Georg Funke, gemeint sein, der seit seiner Entlassung auf Fortzahlung seiner Vergütung klagt.
„Keine Hintertür mehr“
Eine strengere Haftung durch längere Verjährungsfristen, wie sie die Bundesregierung bereits plant, steht auf der To-do-Liste der Ministerin aus dem Freistaat. Doch ihre Pläne gehen weit darüber hinaus. So soll es für das Verbot, ohne Karenzzeit aus einem Vorstand in dessen Kontrollgremium zu wechseln, keine „Hintertür“ mehr geben; bisher darf ein Viertel der Aktionäre eine Ausnahme verlangen. Die Zahl der gleichzeitig wahrnehmbaren Kontrollmandate will Merk auf drei - am liebsten sogar auf ein einziges - verringern. Bei Interessenkollisionen sollen Anzeigepflichten und Stimmrechtsverbote gelten. Die „Nachhaltigkeit“ der Unternehmensführung soll ebenfalls festgeschrieben werden, exorbitante Einkünfte sollen auf mindestens fünf Jahre verteilt und Abfindungen „auf ein akzeptables Maß zurückgeführt“ werden. Und nicht zuletzt: Der Bundestag soll eine Frauenquote für Aufsichtsräte börsennotierter Gesellschaften festschreiben, die stufenweise - aber „in absehbarer Nähe“ - auf 40 Prozent ansteigt.
Schon die vor einem dreiviertel Jahr in Kraft getretenen Gesetzesänderungen stießen hingegen bei anderen Referenten auf Kritik. Gerd Krieger, Partner der namhaften Anwaltssozietät Hengeler Mueller, meinte: „Der Gesetzgeber hätte sich für seinen Parforceritt lieber ein paar Monate mehr Zeit nehmen sollen.“ Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung („Vorstag“) stecke voller Unklarheiten und Ungereimtheiten. „Das Vorstag schafft es nicht, die Höhe der Vergütung zu reduzieren oder gar nach unten zu bewegen“, lautete seine Zwischenbilanz. Deren Struktur habe sich allerdings deutlich geändert. Teamfähigkeit, Kundenzufriedenheit oder Umweltschutz sowie Nachhaltigkeitsziele seien zwar schwer zu messen, sie träten aber zunehmend als Maßstab neben betriebswirtschaftliche Kennziffern. „Noch nie habe ich so viele Vorstandsverträge überarbeitet wie im vergangenen Jahr“, berichtete Krieger. Das seien mittlerweile dicke Werke geworden, und keines sehe aus wie der andere.
„Das fehlte noch“
Doch schaffe all dies auch eine erhebliche Bürokratie für die Aufsichtsräte, die sich in dieser Zeit vielleicht besser mit Geschäftsstrategien befasst hätten, gab der Düsseldorfer Wirtschaftsanwalt zu bedenken. Manche Änderungen durch das Vorstag hält Krieger zudem für völlig wirkungslos - etwa die verschärfte Pflicht, in einer Firmenkrise über eine Gehaltskürzung der Vorstände nachzudenken. „Das fehlte gerade noch“, sagte der Anwalt, „ausgerechnet in so einer Situation die Bezüge herabzusetzen, damit der Vorstand dann womöglich mehr Zeit auf dem Golfplatz als am Schreibtisch verbringt.“ Schließlich habe ein Manager dann im Gegenzug auch ein Sonderkündigungsrecht, und ein Aufsichtsrat könne es sich nicht leisten, ihn gerade dann zu verlieren.
Als „aufgebauschte Lappalie“ stufte Krieger überdies die neue Haftungsregel für Firmenkontrolleure bei überhöhten Vorstandsgehältern ein. Inhaltlich habe dies ohnehin schon immer im Gesetz gestanden, meinte er. Und gegenüber Milliardenbeträgen, die bei fehlgeschlagenen Investitionen in den Sand gesetzt würden, falle eine Million Euro zuviel für einen Manager kaum ins Gewicht.
Aufsicht kappt Boni
Einen schweren Stand hatte Arne Martin Buscher von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). Buscher musste unter anderem die gerade im Bundestag anstehenden Gesetzesverschärfungen für die Vergütung von Bankmanagern erläutern. „Das sind internationale Vorgaben, über deren Sinnhaftigkeit man durchaus streiten kann“, räumte der Aufseher ein. Doch könne man sich einer Regulierung, die Kanzlerin Angela Merkel auf Treffen der großen Industriestaaten mit verabrede, nicht entziehen. „Ganz schön knackig“ fand Buscher, dass seine Behörde künftig sogar die Auszahlung eines Bonus untersagen kann, der aus ihrer Sicht die Solvenz eines Kreditinstituts gefährdet.
Dass Vorschriften wie die des Vorstag - und seines Vorgängers, des Vorstandsvergütungsoffenlegungsgesetzes (Vorstog) - ganz unerwartete Wirkungen haben können, unterstrich Margit Osterloh, Professorin für Psychologische Ökonomik an der Universität Zürich. Einen „Fahrstuhleffekt“ erwarte sie etwa von der Transparenz durch das Vorstog: „Niemand will unter dem Durchschnitt verdienen“, warnte sie vor einem „race to the top“. Der Vergleich mit der Bezahlung anderer Leute sei subjektiv viel wichtiger als deren absolute Höhe.
Warnung vor dem „Middelhoff-Effekt“
Auch der leistungsbezogenen Vergütung steht Osterloh mit Zurückhaltung gegenüber. Das Prinzip des „pay for performance“ ziehe Söldner an und führe zum „Middelhoff-Effekt“, stellte die Wirtschaftswissenschaftlerin fest. Der frühere Kaufhauschef habe Arcandor „an die Wand gefahren“ und trotzdem 2,3 Millionen Euro Prämie „eingesackt“, weil er sein selbst ausgehandeltes Leistungsziel ja erreicht habe. Osterlohs Fazit: „Man motiviert in die falsche Richtung, denn die Leute konzentrieren sich auf das, was messbar ist und belohnt wird - und dabei manipuliert man auch noch kräftig.“
Doch auch vom Einsatz des Steuerrechts gegen hohe Managergehälter, wie dies immer wieder gefordert wird, warnten die Fachleute. Nach Ansicht des Düsseldorfer Steuerrechtlers Klaus-Dieter Drüen sind sie alle verfassungswidrig, widersprechen dem Gleichheitsgebot und sind im „Massengeschäft“ der Finanzämter nicht durchsetzbar - etwa wenn die Bezahlung von einem anderen Konzernunternehmen im Ausland übernommen wird. „Sozialneid und Missgunst sind keine Rechtfertigung für Eingriffe in die unternehmerische Freiheit“, sagte der Hochschullehrer.
Warnung vor der „Corporate-Governance-Industrie“
Der Rechtsvergleicher Holger Fleischer vom Hamburger Max-Planck-Institut erinnerte daran, dass die Managergehälter in den Vereinigten Staaten nach einem solchen Schritt sogar gestiegen seien. Kritisch sah Fleischer ferner die neue Konjunktur für die „Corporate-Governance-Industrie“ aus Juristen und Personalberatern, die die „Angemessenheit“ der Bezahlung und ihrer komplizierten Mischung aus kurz- und langfristigen Elementen prüfen. Fleischer würde den Aktiengesellschaften gerne vorschreiben, dass sie - wie schon jetzt hinsichtlich ihrer Wirtschaftsprüfer - künftig auch über die Bezahlung und Interessenkonflikte ihrer Vergütungsberater öffentlich Rechenschaft ablegen müssen.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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