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Phoenix-Anlagebetrug Strafanzeige gegen Insolvenzverwalter

 ·  Die Affäre um die Schwindelfirma Phoenix zieht weitere Kreise: Andere Finanzdienstleister stellten am Freitag Strafanzeige gegen den Insolvenzverwalter - wegen angeblichen Betrugs und Untreue.

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20 Finanzdienstleister haben den Insolvenzverwalter der Schwindelfirma Phoenix Kapitaldienst, Frank Schmitt, wegen Untreue und Betrugs angezeigt. Das sagte Markus Ross, Vorstand der Ceros Vermögensverwaltung AG, am Freitag dieser Zeitung. Sie werfen Schmitt vor, er habe die Insolvenzmasse „aufgebläht und geplündert“. Der Verwalter gehört der angesehenen Kanzlei Schultze & Braun an und wird von einem Gläubigerausschuss überwacht (F.A.Z. vom 2. November).

Angst vor Nachschusspflicht

Die Anzeigeerstatter sind Mitglied der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtung EdW. Diese soll derzeit nur rund 5 Millionen Euro in ihrer Kasse haben, sieht sich aber Forderungen von Phoenix-Anlegern von rund 180 Millionen Euro ausgesetzt. Wenn der Bundestag das entsprechende Gesetz nicht ändert oder das Bundesverfassungsgericht es verwirft, müssen die Zwangsmitglieder das fehlende Geld nachschießen.

Kommentar:

Für die rund 30.000 Betrugsopfer des einstigen Finanzdienstleisters Phoenix Kapitaldienst war die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt ein herber Schlag: Die Richter haben den mit fast hundertprozentiger Mehrheit verabschiedeten Insolvenzplan verworfen, weil Hedge-Fonds sich einen größeren Anteil am Insolvenzkuchen sichern wollen. Juristisch mag das Gerichtsurteil korrekt sein, denn der Insolvenzverwalter hatte mit einer phantasievollen Rechtskonstruktion versucht, das langwierige Verfahren wenigstens halbwegs zu beschleunigen.

Nun droht ein jahrelanger Rechtsstreit bis hin zum Bundesgerichtshof. Daher sollte der Verwalter jetzt wenigstens jene Beträge ausschütten, die unumstritten sind – und dies ist der mit Abstand größte Teil. Zudem winkt den meist kleinen Anlegern eine ungewöhnlich hohe Befriedigungsquote. Dann könnte und sollte auch die Entschädigungseinrichtung EdW endlich mit Abschlagszahlungen beginnen. Höchst fragwürdig ist dagegen die Strafanzeige, mit der andere Finanzdienstleister jetzt gegen den renommierten Verwalter schießen. Für den Versuch, sich gegen etwaige Nachschussforderungen der EdW zu wehren, gibt es passendere Rechtsmittel.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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17.05.2013 17:45 Uhr
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