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Onlinespiele Mogelprogramm verboten

21.07.2009 ·  Online-Spiele machen Spaß - zu verlieren weniger. Mit kleinen Hilfs-Programmen, den „Cheatbots“, verschaffen sich manche Spieler Vorteile. Das Landgericht Hamburg hat die Mogelsoftware nun untersagt.

Von Hendrik Wieduwilt
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Im Internet gibt es viel umsonst, auch Computerspiele. Deren Anbieter verdienen meist mit Zusatzleistungen, die für Cent-Beträge das Zockerleben leichter machen - etwa, indem Spielabläufe automatisiert werden. Tritt jedoch ein Dritter mit solchen Angeboten dazwischen, wird aus dem Spiel juristischer Ernst.

Schaden für lukrative Märkte

So ist kürzlich einer der großen Anbieter in Deutschland erfolgreich vor das Landgericht Hamburg gezogen, um solche "Cheatbots" (Mogel-Roboter) zu untersagen. Die Bots, kleine Zusatzprogramme für Computerspiele, sind ein im Ausland schon länger bekanntes Ärgernis. So hat der Betreiber des bekannten Spiels "World of Warcraft" bereits erfolgreich gegen den Hersteller eines Bots prozessiert. Cheatbots verletzten das Urheberrecht am Softwarecode, lautete die Begründung. Wenn die Programme den Kauf von Zusatzleistungen - etwa den Kauf einer virtuellen Währung oder eine bessere Steuerung - ersetzen, schädigen sie lukrative Märkte: Die "World of Warcraft"-Betreiber bezifferten den Schaden des Betreibers auf 6,7 Millionen Euro. Der globale Umsatz mit diesen "virtuellen Gütern" wurde 2008 auf etwa 1,5 Milliarden Dollar geschätzt.

Die Richter mussten sich nicht mit der noch ungeklärten Frage auseinandersetzen, ob der Anbieter der Spiele die Fremdprogramme mit dem "virtuellen Hausrecht" in die Schranken weisen kann. Sie stellten stattdessen Marken- und Urheberrechtsverstöße fest, da der Drittanbieter Logos und Gestaltungselemente übernommen hatte. Doch auch die Wettbewerbsregeln griffen in diesem Fall: Indem der Cheatbot-Verkäufer kostenpflichtige "Premium-Funktionen" anbiete, beute er den Ruf des Spieleanbieters aus. Der Cheatbot-Hersteller schöpfe das durch das Gratisangebot überhaupt erst geschaffene Interesse der Zocker ab, argumentierten die Richter (Az.: 308 O 332/09).

Spieler zum Vertragsbruch verleitet

Außerdem würden Spieler zum Vertragsbruch verleitet. Sie dürfen nämlich gemäß den Vertragsbedingungen keine Zusatzprogramme und Hilfsmittel verwenden. Hier spiegelt das Recht wider, was für die Nutzer das Wichtigste sein dürfte: Cheatbots verzerren deren Wettkampf und verderben das Spiel. Nach Ansicht von Rechtsanwalt Andreas Lober, der in diesem Fall den Kläger vertrat, bedrohen sie das Geschäftsmodell der kostenlosen Online-Spiele - für ihn "einer der wichtigsten Wachstumsbereiche der Unterhaltungsindustrie". Einer der Branchenführer, das Hamburger Unternehmen Bigpoint, sieht dagegen vor allem die Spielergemeinschaft geschädigt. Cheatbot-Nutzer würden aufgespürt und gesperrt, sagte Sprecherin Janine Griffel.

Online-Spiele, insbesondere die in der Grundversion oft kostenfreien "Browsergames", feiern gerade in Deutschland große Erfolge. Manche Spiele erreichen Nutzerzahlen in Millionenhöhe. Bigpoint stellte erst kürzlich neue Mitarbeiter ein und beschäftigt derzeit damit insgesamt 255 Angestellte. Knapp 80 Millionen Spieler sollen registriert sein - vom Intensivspieler bis zum Büropausenzocker. Groben Schätzungen zufolge machen Online-Spiele etwa 10 Prozent des gesamten Marktes für Computer- und Videospiele aus.

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