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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Oberlandesgericht Mietminderung wegen Mitmietern

 ·  Gewerbliche Mieter dürfen ihre Miete mindern, wenn "Qualität und Quantität des Besucherverkehrs von Mitmietern" einen Mangel darstellen.

Artikel Lesermeinungen (2)

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Andreas Vöcklinghaus

Mietminderung

Da kann ich nur hoffen, dass nicht einer der Richter des Oberlandesgerichts die Arbeitslosigkeit selbst zu spüren bekommt.
Möglicherweise, lebend in einer exklusiven Wohnanlage, in der nun die Nachbarn beschließen die Miete zu mindern.
Es besteht ja die Gefahr, dass der Richter aus Frustration über die ungewollt erlangte Arbeitslosigkeit seinen bisherigen niveauvollen Lebensstil aufgeben müsste. Er könnte anfangen mehr zu trinken, Drogen zu nehmen, seinen Freundeskreis ändern (müssen) und vieles vieles mehr.
Jeder Vermieter wird natürlich einsehen, dass aufgrund der veränderten Lebenssituation des Richters die hundertprozentige Exklusivität seiner Wohnanlage nicht mehr gegeben sein kann,
und aufgrund der neusten Rechtsprechung der Mietminderung zustimmen – analog.
Anschließend würde er versuchen unmittelbar den Grund für die Mietminderung zu beheben.

Guten Rutsch zum BGH

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Norbert Lang

Mietminderung wegen Hartz IV-Kunden

Norbert Lang
40764 Langenfeld
eMail: webmaster@norbertlang.de
Web: www.NorbertLang.de

Mietminderung wegen Hartz IV-Kunden

Da haben sich einige exklusive Firmen und Kanzleien eine kleine heile Welt geschaffen und sind nun sauer. Man hat also eine Mietminderung erstritten, weil einige HartzIV-Empfänger pöbeln könnten. So dürfen DIE argumentieren und das Gericht nimmt das auch sofort als Wahrheit und entscheidet gegen die Kunden der Arbeitsagentur.

Was, so frage ich, wenn man in den Kanzleien die Menschen vertritt, die andere Mitbürger arbeitslos machen? Möchte man verhindern, dass sich die beiden Gruppen im Aufzug treffen? Nein, man will und kann ja nichts gegen die "neuen" Mieter machen, sondern nur unter fadenscheinigen Gründen Geld sparen. Die Klage geht ja nicht für den Auszug der Arbeitsagentur, sondern nur gegen die hohe Miete.

Gut, das hatte ja geklappt!

Die Menschen, die wie ich arbeitslos sind, bitte ich: benehmt Euch gut im öffentlichen Raum. Was Ihr macht (oder nicht macht) bekommen alle Arbeitslosen vorgeworfen. Die Medien stürzen sich auf die Extrem-Fälle um eine Stimmung gegen die Arbeitssuchenden zu erzeugen.

Beim Oberlandesgericht Stuttgart hat das ja geklappt! Peinl

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