10.09.2009 · Die Riester-Rente wird attraktiver. Künftig wird es Kunden möglich sein, ihr angespartes Kapital auch für Immobilien im Ausland zu nutzen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.
Die Riester-Rente wird attraktiver. Künftig wird es Kunden möglich sein, ihr angespartes Kapital auch für Immobilien im Ausland zu nutzen. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der am Donnerstag einige der bestehenden Restriktionen kippte (Az.: C-269/07). Der deutsche Gesetzgeber muss nun die Regelungen entsprechend nachbessern.
Die Luxemburger Richter nahmen in ihrer Entscheidung drei Vorschriften aufs Korn, die die private Zusatzversicherung bislang besonders für ausländische Kunden und Grenzgänger unattraktiv machten. So konnte das Kapital in Höhe von bis zu 50 000 Euro nur für Immobilien in Deutschland genutzt werden. Rentner, die ihren Altersruhesitz zurück in ihre Heimat oder in eine neue Wahlheimat wie etwa Spanien verlegen wollten, konnten daher nicht auf diesen Topf zurückgreifen. Außerdem haben Zehntausende Grenzgänger, die im Ausland wohnen und zur Arbeit nach Deutschland pendeln, derzeit keinen Anspruch auf die staatliche Zulage.
Weitreichende Konsequenzen für den Staatshaushalt
Unangenehme Überraschungen erlebten auch Riester-Sparer, die ins Ausland zogen und deshalb nicht mehr ihre Steuern vollständig in Deutschland ableisten. Sie mussten ihre Zulagen wieder zurückzahlen. Diese Regelungen verstießen gegen den europäischen Grundsatz der Freizügigkeit, entschieden die Richter nun. Das wird weitreichende Konsequenzen für den Staatshaushalt haben: Nach einer Studie des Centrums für Europäische Politik belaufe sich der Einnahmeverlust für die bislang abgeschlossenen Riester-Rentenverträge auf 470 Millionen Euro. Künftig komme ein jährlicher Ausfall von 95 Millionen Euro hinzu. (Fortsetzung Seite 13.) Das Bundesfinanzministerium konnte am Donnerstag in Berlin noch nicht beziffern, was die Ausdehnung der Riester-Rente ins Ausland kosten werde. Die Bundesregierung werde sich jedoch dafür einsetzen, dass die Vorgaben des EuGH-Urteils durch den Gesetzgeber möglichst rasch umgesetzt werden, kündigte ein Sprecher an. Die Entscheidung gebe nun Rechtssicherheit im Hinblick auf den begünstigten Personenkreis. Die gute Nachricht für die rund 12,5 Millionen „Riester-Rentner“ sei überdies, dass die Richter das System der Riester-Rente grundsätzlich unangetastet ließen, das auf einer steuerlichen Förderung der Altersvorsorge in der Ansparphase und einer nachgelagerten Besteuerung in der Auszahlungsphase beruhe.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) forderte in diesem Zusammenhang, eine Dynamisierung der Riester-Fördergrenzen einzuführen. Dazu müsste der derzeit förderfähige Höchstbetrag von 2100 Euro auf 2592 Euro im Jahr angehoben werden. Ohne eine derartige dynamische Ausgestaltung würde das Ziel der Riester-Förderung, die bis zum Rentenalter inflationsbedingt immer größer werdende Versorgungslücke zu schließen, nicht erreicht werden, warnte der GDV.
Vorteile der Riester-Rente sprechen sich rum
Diesem Ziel ist es jedoch zu verdanken, dass sich die Riester-Rente seit einiger Zeit wachsender Beliebtheit erfreut. Während die Nachfrage in der ersten Zeit nach ihrer Einführung im Jahr 2002 noch etwas schleppend verlief, haben sich die Vorteile unter den Kunden inzwischen herumgesprochen. Denn der Staat lässt sich die Förderung der privaten Zusatzversorgung einiges kosten: Wer mindestens 4 Prozent seines Einkommens für die Altersvorsorge zurücklegt, bekommt den Höchstsatz der staatlichen Zulagen oben drauf: 154 Euro jährlich für jeden Erwachsenen, 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind und 300 Euro für Nachwuchs danach. Zudem gibt es Steuervorteile, die sich auf maximal 2100 Euro belaufen können. Das macht sich auch im Haushalt des Bundes bemerkbar: Bis Mitte Mai wurden Zulagen in Höhe von insgesamt 5,3 Milliarden Euro an Riester-Kunden überwiesen.
Doch nicht jeder, der eine solche private Zusatzversorgung möchte, bekommt sie auch - dazu muss man schon in Deutschland Arbeitnehmer und damit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein. Hintergrund für diese Regelung ist, dass nur diejenigen von den Zulagen profitieren sollen, die sonst unter den stetig sinkenden gesetzlichen Renten zu leiden hätten. Hinzu kam bisher auch, dass man in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein muss, um eine Förderung zu erhalten. Andernfalls wurden die Zulagen und die Steuerersparnis einer „schädlichen Verwendung“ zugeführt - wie es im Einkommensteuergesetz heißt - und mussten zurückerstattet werden. Diese Voraussetzung hat der Europäische Gerichtshof nun gekippt.
Die finanziellen Konsequenzen dieser Entscheidung könnten in Zukunft größer werden, denn immer mehr Rentner verlegen ihren Wohnsitz ins Ausland. Im vergangenen Jahr haben mehr als 5 Prozent der Pensionäre ihre gesetzliche Rente ins Ausland überwiesen bekommen. Das waren rund 1,5 Millionen Menschen. Auch Grenzgänger sind von diesem Urteil betroffen: Im vergangenen Jahr pendelten 67.000 Erwerbstätige zum Arbeiten nach Deutschland.