26.03.2009 · Wer kennt diese Anrufe nicht: „Schönen guten Tag, wollen Sie auch ganz einfach ein bisschen Geld sparen?“ Nach kurzem Gespräch stellt sich heraus: Eine zwielichtige Werbestrategie steckt dahinter. Nun hat die Regierung ein Gesetz verabschiedet, das die nervigen und zuweilen kostspieligen Anrufe eindämmen soll.
Von Konrad MrusekDie Verbraucher werden künftig besser vor unerwünschter Telefonwerbung und vor fernmündlich untergeschobenen Verträgen geschützt. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz.
Danach müssen Call Center künftig ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro zahlen, wenn sie gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen. Außerdem wird im Gesetz klargestellt, dass ein Werbeanruf nur zulässig ist, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, solche Anrufe erhalten zu wollen. Die Rufnummer darf nicht mehr unterdrückt werden. Wer die Nummer dennoch verbirgt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
Strenge Regeln für Verträge für Handy, Strom oder Gas
Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen können künftig ebenso widerrufen werden, wie es heute schon bei allen anderen Verträgen möglich ist, die am Telefon geschlossen werden. Wenn der Verbraucher den Vertrag fristgerecht widerrufen hat, braucht er ihn nicht zu erfüllen.
Noch strenger sind die Vorschriften bei telefonischen Verträgen für Handy, Strom oder Gas. Ein Anbieterwechsel bedarf danach künftig der Schriftform mit einer Unterschrift des Verbrauchers. Es kann somit nicht mehr am Telefon zu sogenannten Abo-Fallen kommen, in denen ohne Wissen des Kunden ein Wechsel zu einer möglichen teureren Dienstleistung vorgenommen wird.
86 Prozent der Bürger fühlen sich durch Telefonwerbung belästigt
Nicht nur Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), sondern auch die Sprecher von CDU und FDP sprachen von einem guten Tag für den Verbraucherschutz. Grüne und Linke lehnten das Gesetz ab, weil es ihnen nicht weit genug geht. Sie verlangten eine schriftliche Bestätigung für telefonisch vereinbarte Verträge. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, bedarf jedoch nicht der Zustimmung der Länderkammer.
Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts vom Herbst 2007 fühlen sich 86 Prozent der Bürger durch unlautere Werbeanrufe belästigt. 64 Prozent der Befragten berichteten, dass sie in den vergangenen Monaten ohne vorherige Einwilligung von einem Unternehmen angerufen worden seien.